Ein Depot hält deine Wertpapiere. Aktien, Anleihen und ETF-Anteile liegen dort. Das Girokonto hält diese Papiere nicht. Zum Depot gehört ein Verrechnungskonto. Kaufpreis, Verkaufserlös, Zinsen und Ausschüttungen laufen darüber.
Zur Eröffnung brauchst du einen gültigen Ausweis und deine steuerliche Identifikationsnummer. Der Anbieter fragt, welche Wertpapiere du schon gehandelt hast. Identifizieren kannst du dich per Video, in der Postfiliale oder mit dem Online-Ausweis. Das Geld überweist du von einem Konto auf deinen Namen.
Den ETF-Sparplan startest du, wenn das Depot freigeschaltet ist. Die Freischaltung ist nicht überall am selben Tag fertig. Die erste Rate braucht Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Sonst wird sie nicht ausgeführt.
Die Depotgebühr ist der Preis fürs Verwahren. Sie kann anfallen, auch wenn du in dem Jahr keine Order aufgibst. Manche Anbieter stellen keine Depotgebühr. Andere nehmen einen festen Betrag oder einen Anteil vom Depotwert. Im Vergleich siehst du die Depotgebühr je Anbieter.
Du lässt die Papiere liegen und verkaufst nur selten. Die Depotgebühr kommt trotzdem jedes Jahr. Die Verkaufsgebühr zahlst du nur bei diesem Verkauf. Kaufst du laufend per Sparplan, schau zuerst auf den Preis der Rate. Die Depotgebühr kommt nur dazu, wenn dieser Anbieter sie verlangt.
Eine gebührenfreie Verwahrung hängt oft an einer Bedingung. Das kann ein laufender Sparplan sein, ein Girokonto bei derselben Bank oder ein bestimmter Depotwert. Fällt die Bedingung weg, kann die Gebühr einsetzen. Prüfe das, bevor du den Sparplan stoppst.
Orderkosten entstehen, wenn eine Order ausgeführt wird. Im Vergleich steht die Ordergebühr des Anbieters. Manche Handelsplätze berechnen ein eigenes Entgelt. Der Anbieter reicht es dann weiter. Bei Titeln in fremder Währung kommt oft ein Aufschlag für den Umtausch dazu. Was eine Sparplanrate kostet, steht getrennt davon.
Du kaufst jeden Monat per Einzelorder einen kleinen Betrag. Hat der Tarif eine Mindestgebühr, wird sie bei jedem Kauf fällig. Im Jahr ist das zwölfmal derselbe Betrag. Du kaufst einmal im Jahr eine große Summe. Dann wächst ein prozentuales Entgelt mit dem Orderbetrag. Eine feste Pauschale bleibt gleich. Vergleiche die Tarife an der Summe, die du wirklich orderst.
Der Verkauf hat ein eigenes Entgelt. Es steht getrennt vom Kauf auf der Abrechnung. Verkaufst du im Jahr nur ein einziges Mal, fällt die Verkaufsgebühr nur bei diesem Auftrag an. Läuft daneben ein Sparplan, hat jede Rate ihre eigene Ausführungsgebühr. Rate und Einzelorder sind zwei Abrechnungen.
Bei einer Einzelorder bestimmst du Stückzahl und Handelsplatz. Ein Limit setzt du, wenn du einen Höchstpreis willst. Ein ETF-Sparplan kauft in festem Rhythmus für einen festen Eurobetrag Anteile eines ETFs. Ein Aktien-Sparplan macht dasselbe mit einer einzelnen Aktie. Die Aktie muss dafür in der Sparplanliste des Anbieters stehen.
Beides geht in deinem Depot. Die monatliche Rate läuft weiter. Zusätzlich kaufst du eine Aktie, wenn du genau diesen Titel willst. Die Rate kostet den Sparplanpreis. Die Aktie kostet den Preis der Einzelorder.
Beim Sparplan gibt es kein Limit. Der Kurs steht erst fest, wenn die Rate ausgeführt wird. Liegt dein Betrag unter dem Preis einer ganzen Aktie, brauchst du Bruchteile. Bruchteile bucht nicht jeder Anbieter. Willst du Platz oder Höchstpreis selbst setzen, nimmst du die Einzelorder. Einen späteren Verkauf gibst du ebenfalls als Order auf.
Anleihen liegen neben Aktien und ETFs im Depot. Du leihst dem Emittenten Geld. Zum Ausgleich bekommst du Zinsen und am Laufzeitende den Nennwert zurück. Das gilt, wenn der Emittent zahlt. Ein eigenes Konto für Anleihen gibt es nicht. Zins und Rückzahlung schreibt die Bank dem Verrechnungskonto gut.
Die Order nennt einen Nennwert, keine Stückzahl wie bei einer Aktie. Der Kurs steht in Prozent dieses Nennwerts. Nicht jedes Depot handelt einzelne Anleihen. Manche führen nur Fonds auf Anleihen. Suche das Papier über die ISIN, nicht über den Namen des Schuldners. Unter einem Namen liegen oft mehrere Papiere mit anderem Zins und anderem Ende.
Bis zur Fälligkeit musst du nicht verkaufen. Verkaufst du vorher, zahlst du die Orderkosten dieses Verkaufs. Einen Anleihenfonds kannst du oft als Sparplan besparen. Eine einzelne Anleihe läuft selten als Sparplan. Fonds und einzelne Anleihe sind zwei verschiedene Käufe.
Xetra ist der elektronische Handel der Deutschen Börse. Für deutsche Aktien ist das der zentrale Platz. An Börsentagen läuft der fortlaufende Handel von 9 bis 17:30 Uhr. Viele Aktien werden an mehr als einem Platz gehandelt. Der Kurs ist nicht an jedem Platz gleich.
Dein Depot zeigt nur die Plätze, die der Anbieter angebunden hat. Fehlt Xetra, geht die Einzelorder an einen anderen Platz. Platz und Kurs siehst du, bevor du den Auftrag abschickst. Manche Anbieter nehmen Xetra-Orders auch ab 8 Uhr und nach 17:30 Uhr bis 22 Uhr an. Das geht nur, wenn dein Anbieter dieses Fenster anbietet.
Im Sparplan wählst du den Platz nicht. Die Rate wird zum Termin des Anbieters ausgeführt. Einen Höchstpreis setzt du dort nicht. Besparst du nur ETFs, zählt die ETF-Liste mehr als der Zugang zu Xetra. Kaufst du neben der Rate eine Einzelaktie, prüfst du Xetra für diese Order.
Bei einem Depot in Deutschland führt die Bank die Abgeltungsteuer ab. Der Satz beträgt 25 Prozent. Er gilt für Dividenden, Zinsen und für Gewinne aus Verkäufen. Auf diese Steuer werden 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag gerechnet. Bist du kirchensteuerpflichtig, kommt die Kirchensteuer dazu. Die Bank zieht sie mit ein, solange du den Abruf nicht gesperrt hast.
Kapitalerträge bleiben bis 1.000 Euro im Jahr frei. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern sind es 2.000 Euro. Beim Steuerabzug zählt der Sparerpauschbetrag nur, wenn bei der Bank ein Freistellungsauftrag liegt. Ohne Auftrag behält sie ab dem ersten Euro ein. Zu viel gezahlte Steuer holst du über die Steuererklärung zurück.
Bei zwei Banken teilst du den Betrag auf. Die Aufträge dürfen zusammen den Pauschbetrag nicht übersteigen. Ein größerer Verkauf kann den noch freien Rest aufbrauchen. Ausschüttungen aus dem Sparplan im selben Jahr zählen mit. Du legst mehr von dem Betrag auf die Bank, bei der der Verkauf oder die Ausschüttung ankommt.
Bei einem Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Dafür muss er steuerlich als Aktienfonds gelten. Bei einem Mischfonds sind es 15 Prozent. Ein Anleihenfonds hat diese Teilfreistellung nicht. Die Bank rechnet die Freistellung vor dem Steuerabzug. In der Depotübersicht steht oft der volle Ertrag. Die Steuerbescheinigung nennt den steuerpflichtigen Teil.
Für die Papiere brauchst du ein Depot. Das Girokonto hält Aktien, Anleihen und ETF-Anteile nicht. Es schickt das Geld los und nimmt später Erlöse entgegen. Das Papier liegt im Depot, sobald die Order ausgeführt ist.
Stell den Antrag, bevor der Monat der ersten Rate beginnt. Die Identifizierung kann den Start verzögern. Den Plan schaltest du frei, sobald das Depot da ist und die Rate gedeckt ist. Ohne Deckung kauft der Plan an dem Termin nichts.
Deine steuerliche Identifikationsnummer. Die Bank braucht sie für Freistellung und Steuerabzug. Außerdem will sie wissen, was du bisher gekauft oder verkauft hast. Identifizieren kannst du dich im Video, bei der Post oder mit dem Online-Ausweis.
Es hält das Geld, bevor du kaufst, und den Erlös, nachdem du verkaufst. Zinsen einer Anleihe und Ausschüttungen eines ETFs schreibt die Bank ebenfalls dorthin. Ohne Guthaben wird eine Order nicht ausgeführt. Das Depot zeigt die Stücke, der Geldsaldo liegt auf dem Verrechnungskonto.
Dann zählt die Depotgebühr. Sie fällt auch an, wenn du nichts kaufst und nichts verkaufst. Eine einzelne Verkaufsgebühr nach einem Jahr wiegt daneben wenig. Ist die Verwahrung nur wegen eines Sparplans kostenlos, endet das mit dem Plan. Danach kann die Depotgebühr starten.
Das kommt auf dein Kaufmuster an. Bei einem kleinen Betrag jeden Monat entscheidet der Preis je Auftrag. Kaufst du einmal eine große Summe und lässt sie liegen, zählt die Depotgebühr über die Jahre stärker als diese eine Kaufgebühr. Was die Käufe kosten, siehst du an der Order und an der Rate.
Ja, wenn die Befreiung an einer Bedingung hing. Du stoppst den Sparplan, kündigst das Girokonto oder der Depotwert fällt unter die Grenze des Anbieters. Dann kann die Depotgebühr starten. Lies die Bedingung, bevor du etwas davon änderst.
Die ausgewiesene Ordergebühr ist nicht die ganze Rechnung. Ein Entgelt des Platzes kann extra auf der Abrechnung stehen. Der Abstand zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs fehlt in dieser Zeile. Diesen Abstand zahlst du im Kurs.
Eine Mindestgebühr ist ein fester Betrag. Sie wird bei einer kleinen Order nicht kleiner. Kaufst du Monat für Monat so, kommt dieser Betrag jedes Mal dazu. An einer kleinen Summe ist der Anteil groß. An einer einzelnen großen Order ist er ein kleiner Teil der Summe.
Wenn die Order groß ist. Der Prozentwert steigt mit der Summe. Die Pauschale wächst nicht mit. Bei einer großen Einzelorder vergleichst du beide Tarife auf genau diesen Betrag. Bei einer kleinen Order wiegt die Pauschale oder die Mindestgebühr schwerer.
Ja, sobald der Anbieter für die Verkaufsorder ein Entgelt nimmt. Es steht auf einer eigenen Abrechnung, getrennt vom Kauf. Verkaufst du in einem Jahr nur einmal, zahlst du diese Gebühr nur dann. Die Raten eines Sparplans davor haben ihre Gebühr schon bei jeder Ausführung gehabt.
Nein. Sparplan und Einzelorder haben im Vergleich getrennte Preise. Den Preis der Rate liest du bei der Sparplanangabe ab. Den Preis der Aktie liest du bei der Ordergebühr ab. Beides kann im selben Monat anfallen.
Ja. Die Rate bleibt aktiv, die Aktie kaufst du als eigenen Auftrag. Beide buchen in deinem Depot. Das Verrechnungskonto braucht an beiden Tagen genug Geld. Der Plan pausiert nicht, bloß weil du einmal von Hand kaufst.
Der ETF-Sparplan kauft Anteile an einem Fonds. Der Aktien-Sparplan kauft eine einzelne Aktie. Beides läuft als fester Eurobetrag im festen Rhythmus. Die Liste des Anbieters zeigt, welche Aktie du so besparen kannst.
Du kaufst sie als Einzelorder, sobald der Betrag für die gewünschte Stückzahl da ist. Dafür muss der Anbieter Einzelaktien führen. Fehlt die Aktie nur im Sparplan, ist sie als Einzelorder oft trotzdem kaufbar. Den laufenden ETF-Sparplan lässt du so, wie er ist.
Nein. Du nennst Betrag und Termin. Den Kurs bestimmt die Ausführung. Ein Limit gibt es bei der Einzelorder. Es gilt nur für diesen Auftrag und verschiebt die Rate nicht. Beide können im selben Monat laufen.
Ja, wenn dieser Anbieter einzelne Anleihen führt. Ein zweites Konto dafür gibt es nicht. Die Papiere liegen bei den Aktien und ETFs. Zinsen und Rückzahlung kommen aufs Verrechnungskonto, wenn der Emittent zahlt. Manche Anbieter haben nur Anleihenfonds. Dann kaufst du den Fonds, nicht das einzelne Papier.
Der Kurs ist ein Prozentsatz. 100 Prozent entsprechen dem Nennwert. Du gibst diesen Nennwert ein. Bei einer Aktie gibst du Stücke ein. Stückzinsen können auf der Abrechnung extra stehen. Sie sind der Zinsanteil seit dem letzten Zinstermin.
Dieser Anbieter führt einzelne Anleihen nicht, oder diese ISIN fehlt bei ihm. Suche über die ISIN. Der Name des Schuldners trifft mehrere Papiere. Manche Depots haben nur Fonds auf Anleihen. Dann bleibt dir dort ein Fonds, wenn der Anbieter einen führt. Das ist nicht die Anleihe mit der gesuchten ISIN.
Nein. Hältst du bis zur Fälligkeit und der Emittent zahlt, kommt der Nennwert zurück. Eine Verkaufsorder brauchst du dafür nicht. Verkaufst du früher, gilt der Kurs des Tages. Dazu kommen die Orderkosten dieses Verkaufs.
Wenn du eine deutsche Aktie als Einzelorder kaufen willst. Im Auftrag wählst du Xetra, falls dein Anbieter den Platz führt. Ein reiner Sparplan kommt ohne deine Platzwahl aus. Sobald du neben der Rate selbst orderst, schaust du für diesen Auftrag nach Xetra.
Die Rate ist kein Auftrag, in dem du Xetra anklickst. Der Anbieter führt sie an seinem Termin aus. Entscheidend sind die ETF-Liste und der Preis je Rate. Willst du den ETF einmal selbst über Xetra kaufen, ist das eine Einzelorder. Dafür muss der Platz in deinem Depot sein.
Nach 17:30 Uhr nur, wenn dein Anbieter das Abendfenster hat. Sonst ist der fortlaufende Handel vorbei. Du kannst einen anderen Platz nehmen, der noch offen ist, oder bis zum nächsten Börsentag warten. Samstag und Sonntag ist Xetra geschlossen. Eine Sparplanrate richtet sich nicht nach diesem Schluss.
25 Prozent auf Dividenden, Zinsen und auf Gewinne aus Verkäufen. Auf diesen Steuerbetrag kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent der Abgeltungsteuer. In den anderen Ländern sind es 9 Prozent, wenn du kirchensteuerpflichtig bist. Ohne Sperre zieht die Bank die Kirchensteuer mit ab. Mit Sperre zahlst du sie später über die Steuererklärung.
Wenn dir ein Ertrag zufließt. Das ist die Dividende, der Zins, die Ausschüttung oder der Gewinn beim Verkauf. Ein höherer Kurs im Depot löst noch keine Steuer aus. Steuerpflichtig wird der Unterschied erst durch Verkauf oder Rückzahlung. Ein Freistellungsauftrag senkt den Abzug, solange noch Freibetrag übrig ist.
Er weist die Bank an, bis zu dem genannten Betrag keine Abgeltungsteuer einzubehalten. Ohne Auftrag gilt dein Sparerpauschbetrag bei dieser Bank nicht, auch wenn du ihn woanders noch nicht verbraucht hast. Was die Bank zu viel einbehalten hat, erstattet das Finanzamt nach der Steuererklärung. Richte den Auftrag ein, bevor Zinsen, Ausschüttungen oder ein Verkauf anfallen.
Du teilst 1.000 Euro auf die beiden Banken auf. Bei Zusammenveranlagung liegt die Grenze bei 2.000 Euro. Alle Aufträge zusammen müssen darunter bleiben. Zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner können einer Bank einen gemeinsamen Auftrag über den Betrag geben, den sie dort erwarten. Ein Auftrag fasst zwei Depots derselben Bank zusammen.
Kam die Ausschüttung aus dem Sparplan vorher, ist ein Teil des Freibetrags schon verbraucht. Die Bank besteuert dann nur den Gewinn über dem Rest. Den größeren Teil stellst du bei der Bank, bei der du verkaufst. Die zweite Bank bekommt, was du dort noch brauchst.
Nein. 30 Prozent gelten für Aktienfonds, 15 Prozent für Mischfonds. Ein Anleihenfonds hat diesen steuerfreien Anteil nicht. Die Dividende einer Aktie, die du direkt hältst, ist in voller Höhe steuerpflichtig. Ob dein Fonds als Aktienfonds gilt, steht in seinen Unterlagen. Die Bank setzt den Satz beim Abzug an.
Das ist ein Steuerbetrag für Fonds, die wenig oder nichts ausschütten. Die Bank bucht ihn am Anfang des nächsten Jahres, wenn der Fonds im Vorjahr im Wert gestiegen ist. Ist der Wert gefallen, fällt keine Vorabpauschale an. Der Betrag zehrt am Freibetrag. Beim späteren Verkauf rechnet die Bank ihn auf den Gewinn an, damit derselbe Anstieg nicht zweimal besteuert wird.
Ein Depot bei einer Bank in Deutschland tut das. Liegt es bei einem Anbieter im Ausland, bleibt der deutsche Steuerabzug oft aus. Dividenden, Zinsen und Gewinne gehören dann in deine Steuererklärung. Ein Freistellungsauftrag bei einer deutschen Bank gilt für dieses Depot nicht.
Nein. Die Wertpapiere in deinem Depot gehören dir. Die Bank hält sie nur. Sie darf die Papiere in der Insolvenz nicht verkaufen, um eigene Schulden zu zahlen. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist eine Einlage. Dafür gilt die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Bank. Einen fallenden Kurs ersetzt dieser Schutz nicht.
Nein. Die Stücke bleiben dein Eigentum. Ein Verkauf findet nicht statt. Auf den noch offenen Gewinn fällt dadurch keine Abgeltungsteuer an.
Bruchteile aus dem Sparplan zieht das neue Depot meist nicht mit. Die Bank verkauft sie dann. Dabei kann ein Gewinn entstehen. Prüfe danach, ob Kaufkurs und Kaufdatum angekommen sind. Daran hängt die Steuer bei einem späteren Verkauf. Den Freistellungsauftrag kürzt du bei der alten Bank und legst bei der neuen einen neuen an.
Verluste aus Aktienverkäufen verrechnet die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen. Zinsen und Dividenden mindern diese Verluste nicht. Verluste aus Fonds oder Anleihen stehen in einem anderen Topf. Diesen Topf kann die Bank auch mit Aktiengewinnen verrechnen. Mit dem Gehalt wird keiner der beiden Töpfe verrechnet.
Bei derselben Bank trägt sie einen Rest ins nächste Jahr vor. Willst du ihn mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen, brauchst du eine Verlustbescheinigung. Die beantragst du bis zum 15. Dezember. Ohne Antrag bleibt der Verlust bei der Bank.
Du kannst in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet die Kapitalerträge dann mit deinem Satz und erstattet den Unterschied. Der Freistellungsauftrag bleibt sinnvoll, weil die Bank sonst erst Steuer einbehält. Die Erstattung kommt mit dem Steuerbescheid. Sie ersetzt den Auftrag fürs laufende Jahr nicht.
Nein. Der Sparerpauschbetrag ersetzt die Werbungskosten der Geldanlage. Depotgebühr und Orderkosten setzt du daneben nicht ab. Das gilt auch, wenn deine Gebühren über dem Pauschbetrag liegen. Einen höheren Betrag als 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro, gibt es dafür nicht.
Die Rate an diesem Tag fällt aus. Ob der Plan danach weiter besteht, steht beim Anbieter. Üblich ist, dass er im nächsten Monat normal weiterläuft. Die ausgefallene Rate wird nicht als doppelter Betrag nachgeholt. Lege das Geld vor dem Termin aufs Verrechnungskonto, wenn die Rate kaufen soll.
Die zuerst gekauften. Die später gekauften bleiben liegen. Der steuerliche Gewinn bezieht sich auf den Kaufkurs der alten Stücke, nicht auf den letzten Kauf. Das gilt für dieselbe Aktie oder denselben ETF in diesem Depot. Nach einem Wechsel stimmt die Reihenfolge nur, wenn Kaufkurs und Kaufdatum mitgekommen sind.
Bei der Bank, die das Depot führt. Manche Apps geben Auftrag und Verwahrung an eine Partnerbank weiter. Steuerbescheinigung und Freistellungsauftrag liegen bei ihr. Der Name steht im Vertrag. Den vollen Pauschbetrag stellst du nicht noch einmal in der App frei.
Sie ist kein Freistellungsauftrag. Sie gilt für Menschen, bei denen voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt. Die Bank behält dann keine Abgeltungsteuer ein. Du beantragst die Bescheinigung beim Finanzamt. Sie gilt für höchstens drei Jahre. Solange sie läuft, brauchst du daneben keinen Freistellungsauftrag.