Die ING-DiBa AG, die unter der Marke ING auftritt, ist mit über zehn Millionen Kunden die größte Direktbank Deutschlands und zählt zu den zehn größten Banken des Landes insgesamt. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eine hundertprozentige Tochter der niederländischen ING Groep, eines der… mehrDie ING-DiBa AG, die unter der Marke ING auftritt, ist mit über zehn Millionen Kunden die größte Direktbank Deutschlands und zählt zu den zehn größten… mehr
Für Neukunden gilt ein Zinssatz von 3,20% p.a. garantiert für 4 Monate für Einlagen von bis zu €250.000. Darüber hinaus gilt der Zinssatz für Bestandskunden von 0,75% p.a.
Für Kunden mit ING Girokonto gelten abweichende Konditionen:
Für Neukunden gilt ein Zinssatz von 3,75% p.a. garantiert für 4 Monate für Einlagen von bis zu €250.000. Darüber hinaus gilt der Zinssatz für Bestandskunden von 0,75% p.a.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das ING Extra-Konto Tagesgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Aktuell ist für Girokonto-Neukunden der ING ein Bonus von bis zu €200 möglich: Eröffne das Girokonto und ziehe über den Kontowechselservice min. 4 Zahlungspartner um, um dir eine €200 Geldprämie von ING zu sichern.
Dieses Tagesgeldkonto ist auch in Kombination mit einem Girokonto verfügbar. Details zu den jeweiligen Konditionen findest du oben im Abschnitt «Aktuelle Zinsen».
Die ING-DiBa führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.