Die Stadtsparkasse Cuxhaven ist eine öffentlichrechtliche Sparkasse mit Sitz in Cuxhaven in Niedersachsen. Ihr Geschäftsgebiet umfasst die Stadt Cuxhaven, deren Trägerschaft die Sparkasse innehat. Das Institut blickt auf eine lange Geschichte zurück und feiert 2026 sein 195jähriges Bestehen, was… mehrDie Stadtsparkasse Cuxhaven ist eine öffentlichrechtliche Sparkasse mit Sitz in Cuxhaven in Niedersachsen. Ihr Geschäftsgebiet umfasst die Stadt Cuxhaven… mehr
Für Kunden mit SSK Cuxhaven Girokonto gelten abweichende Konditionen:
Der Zinssatz ist bei diesem Konto abhängig von der Anlagesumme:
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Stadtsparkasse Cuxhaven S-Geldmarktkonto bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen für die Variante mit Girokonto bekannt.
Dieses Tagesgeldkonto ist auch in Kombination mit einem Girokonto verfügbar. Details zu den jeweiligen Konditionen findest du oben im Abschnitt «Aktuelle Zinsen».
Die Stadtsparkasse Cuxhaven führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.