Raisin StartZins ist ein Tagesgeldprodukt der Berliner Fintech-Plattform Raisin, die in Deutschland unter der Marke WeltSparen bekannt ist. Raisin wurde 2012 gegründet und betreibt Europas größte Zinsplattform, über die mehr als eine Million Kunden in elf Ländern Zugang zu Sparprodukten von rund 300… mehrRaisin StartZins ist ein Tagesgeldprodukt der Berliner Fintech-Plattform Raisin, die in Deutschland unter der Marke WeltSparen bekannt ist. Raisin wurde… mehr
* Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin (ehemals WeltSparen) vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Raisin-Anlagekonto eröffnen. Anschließend kannst du bei Raisin das entsprechende Konto auswählen und dein Geld anlegen. Falls du Neukunde bei Raisin bist, kannst du dir über unseren Deal €20 Cashback sichern, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Raisin StartZins Tagesgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die Raisin StartZins führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.