Die Postbank ist eine Marke und Zweigniederlassung der Deutschen Bank AG mit Sitz in Bonn. Ihre Ursprünge reichen bis 1989 zurück, als die Deutsche Bundespost Postbank als eigener Geschäftsbereich entstand. Im Rahmen der Postreform wurde sie 1994 privatisiert und gilt als eine der ältesten Direktbanken… mehrDie Postbank ist eine Marke und Zweigniederlassung der Deutschen Bank AG mit Sitz in Bonn. Ihre Ursprünge reichen bis 1989 zurück, als die Deutsche Bundespost… mehr
Für Kunden mit Postbank Girokonto gelten abweichende Konditionen:
Über Vestonaut bekommst du €10 Cashback für die Eröffnung des Postbank Tagesgeld.
Aktuell ist für Girokonto-Neukunden der Postbank ein Bonus von bis zu €160 möglich: Eröffne das Girokonto und ziehe über den Kontowechselservice min. 4 Zahlungspartner um, um dir eine €150 Geldprämie von Postbank zu sichern. Wenn du zusätzlich über unseren Link separat das Tagesgeldkonto als Tagesgeld-Neukunde eröffnest, kannst du außerdem €10 Cashback von Vestonaut sichern. Insgesamt sind somit bis zu €160 Bonus möglich.
Dieses Tagesgeldkonto ist auch in Kombination mit einem Girokonto verfügbar. Details zu den jeweiligen Konditionen findest du oben im Abschnitt «Aktuelle Zinsen».
Die Postbank führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.