Openbank ist eine spanische Direktbank, die seit ihrer Gründung im Jahr 1995 zur Banco Santander gehört. Sie war die erste telefonbasierte Direktbank Spaniens und das erste gebührenfreie Finanzinstitut des Landes. Bereits 1996 bot Openbank als erste spanische Direktbank Online-Banking an und startete… mehrOpenbank ist eine spanische Direktbank, die seit ihrer Gründung im Jahr 1995 zur Banco Santander gehört. Sie war die erste telefonbasierte Direktbank… mehr
Der Zinssatz ist bei diesem Konto abhängig von der Anlagesumme:
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Openbank Tagesgeldkonto (mit Gehaltseingang) bekannt. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Openbank Tagesgeldkonto (ohne Gehaltseingang) bekannt. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Openbank Tagesgeldkonto mit Willkommenszinsen bekannt. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die Eröffnung dieses Tagesgeldkontos setzt ein Girokonto bei der Bank voraus. Um das Tagesgeld eröffnen zu können, musst du also zunächst das Girokonto eröffnen, falls du dieses nicht bereits hast.
Die Openbank führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Deutschland an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.