Die Kreissparkasse Soltau ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Soltau und gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe, einem starken Netzwerk von Sparkassen und Landesbanken. Gegründet im Jahr 1862, betreibt die Kreissparkasse Soltau ihr Geschäftsgebiet in der Region Heidekreis und hat eine Bilanzsumme… mehrDie Kreissparkasse Soltau ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Soltau und gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe, einem starken Netzwerk von Sparkassen… mehr
Für Kunden mit KSK Soltau Girokonto gelten abweichende Konditionen:
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Kreissparkasse Soltau Tagesgeld Plus bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen für die Variante mit Girokonto bekannt.
Dieses Tagesgeldkonto ist auch in Kombination mit einem Girokonto verfügbar. Details zu den jeweiligen Konditionen findest du oben im Abschnitt «Aktuelle Zinsen».
Die Kreissparkasse Soltau führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.