Die Kreissparkasse Ravensburg, gegründet im Jahr 1822, hat ihren Hauptsitz in der Stadt Ravensburg. Sie agiert als bedeutendes Kreditinstitut im gesamten Landkreis Ravensburg. Mit einer Bilanzsumme von beeindruckenden €8.042.000.000 zum Ende des Jahres 2023 zählt sie zu den größten regionalen Finanzdienstleistern… mehrDie Kreissparkasse Ravensburg, gegründet im Jahr 1822, hat ihren Hauptsitz in der Stadt Ravensburg. Sie agiert als bedeutendes Kreditinstitut im gesamten… mehr
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Die Kreissparkasse Ravensburg führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.