Die Kreissparkasse Groß-Gerau ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Groß-Gerau und einem umfassenden Geschäftsgebiet in der Region Darmstadt, Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe, einer der größten Finanzverbünde in Deutschland… mehrDie Kreissparkasse Groß-Gerau ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Groß-Gerau und einem umfassenden Geschäftsgebiet in der Region Darmstadt… mehr
Der Zinssatz ist bei diesem Konto abhängig von der Anlagesumme:
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Kreissparkasse Groß-Gerau FirstCash bekannt. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Kreissparkasse Groß-Gerau Sparkassen-Tagesgeld bekannt. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die Eröffnung dieses Tagesgeldkontos setzt ein Girokonto bei der Bank voraus. Um das Tagesgeld eröffnen zu können, musst du also zunächst das Girokonto eröffnen, falls du dieses nicht bereits hast.
Die Kreissparkasse Groß-Gerau führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.