Die 1822direkt ist eine Tochtergesellschaft der Frankfurter Sparkasse und seit 1996 auf dem Markt. Sie bietet Privatkunden ein breites Spektrum an Finanzprodukten an, darunter Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots, Girokonten und Kreditkarten.Die 1822direkt ist eine Tochtergesellschaft der Frankfurter Sparkasse und seit 1996 auf dem Markt. Sie bietet Privatkunden ein breites Spektrum an Finanzprodukten… mehr
Für Neukunden gilt ein Zinssatz von 2,55% p.a. garantiert für 6 Monate für Einlagen von bis zu €250.000. Darüber hinaus gilt der Zinssatz für Bestandskunden von 0,60% p.a..
Die Konditionen gelten identisch für Kunden mit Depot und mit Girokonto.
Über Vestonaut bekommst du €10 Cashback für die Eröffnung des 1822direkt Tagesgeld.
Bei Eröffnung eines 1822direkt Depots gibt es einen erhöhten Zinssatz von 2,55% p.a. für 6 Monate (siehe Deal).
Über Vestonaut bekommst du €15 Cashback bei der Depoteröffnung.
Aktuell ist für Girokonto-Neukunden der 1822direkt ein Bonus von bis zu €140 möglich: Eröffne das Girokonto und ziehe über den Kontowechselservice min. 4 Zahlungspartner um, um dir eine €120 Geldprämie von 1822direkt zu sichern. Wenn du zusätzlich über unseren Link separat das Tagesgeldkonto als Tagesgeld-Neukunde eröffnest, kannst du außerdem €10 Cashback von Vestonaut sichern. Insgesamt sind somit bis zu €140 Bonus möglich.
Dieses Tagesgeldkonto ist auch in Kombination mit einem Girokonto und in Kombination mit einem Depot verfügbar. Details zu den jeweiligen Konditionen findest du oben im Abschnitt «Aktuelle Zinsen».
Die 1822direkt führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.