Eine Kalkulation für die Schweiz scheitert, wenn sie deutsche Grunderwerbsteuer und AfA oder österreichische ImmoESt unterstellt. Beim Kauf zählt die kantonale Handänderungssteuer, und die gibt es nicht überall. Beim Verkauf besteuern Kantone und Gemeinden den Gewinn mit der Grundstückgewinnsteuer, fast immer abhängig davon, wie lange du gehalten hast. Währung, Hypothek und Nebenkosten laufen in Franken.
Privatinvestoren rechnen ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung mit Eigenkapital, Hypothek und Nettomiete. Professionelle Entwickler brauchen Szenarien über die Haltedauer, einen Export für den Treuhänder und oft eine Pipeline der geprüften Deals. Das Feld Kantone im Vergleich zeigt, ob ein Programm die kantonalen Unterschiede überhaupt benennt.
Es gibt keine eidgenössische Grunderwerbsteuer. Ob und wie viel beim Eigentumswechsel anfällt, entscheidet der Kanton. Keine Handänderungssteuer im engeren Sinn erheben Zürich, Zug, Schwyz, Uri, Glarus, Schaffhausen, Aargau und Tessin. Das heißt nicht, dass der Kauf nebenkostenfrei ist. Grundbuch- und Notariatskosten bleiben, im Tessin etwa als Grundbuchabgabe. Schwyz kommt einer weitgehend abgabenarmen Handänderung am nächsten.
In den anderen Kantonen liegen die Sätze grob zwischen etwa 1 und 3,3 Prozent des Kaufpreises, oft mit Zuschlägen der Gemeinde oder mit Erleichterungen für selbst genutztes Wohneigentum. Bern etwa besteuert mit 1,8 Prozent, lässt bei dauernd selbst bewohntem Wohneigentum aber einen Freibetrag auf den ersten 800.000 Franken. Für ein vermietetes Renditeobjekt gilt dieser Freibetrag nicht. Ein Tool muss den Kanton abfragen. Ein pauschaler Satz von 2 Prozent ist für Zürich zu hoch und für Genf oder die Waadt zu tief.
Der Bund besteuert Grundstückgewinne nicht selbst. Das Steuerharmonisierungsgesetz verpflichtet die Kantone, Gewinne aus dem Privatvermögen zu besteuern, und verlangt, dass kurzfristige Gewinne stärker belastet werden. Deshalb sinkt der Satz in den meisten Kantonen mit der Haltedauer, oder ein Zuschlag trifft Verkäufe in den ersten Jahren. Wer nach drei Jahren verkauft, zahlt in der Regel deutlich mehr als nach zwanzig Jahren. Eine deutsche Zehnjahresfrist, nach der alles steuerfrei wird, gibt es so nicht.
Zwei Systeme stehen nebeneinander. Im monistischen System unterliegen auch Gewinne aus Geschäftsgrundstücken der Grundstückgewinnsteuer. Das gilt nach der Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin und Jura. Die übrigen Kantone sind dualistisch: Privatvermögen über die Sondersteuer, Geschäftsvermögen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Genf rechnet die Sondersteuer auf die Einkommens- und Gewinnsteuer an. Für eine Kapitalanlage im Privatvermögen ist in beiden Systemen die Grundstückgewinnsteuer der relevante Posten. Für eine Immobiliengesellschaft im dualistischen Kanton ist sie es nicht allein.
Finanzierungen laufen meist als Hypothek mit einem Zins und einer separaten Amortisation, nicht als deutsches Annuitätendarlehen mit einer glatten Rate aus Zins und Tilgung. Indirekte Amortisation über die Säule 3a verändert den Cashflow noch einmal. Die Bruttorendite bleibt Jahresnettomiete geteilt durch den Kaufpreis. Die Nettorendite zieht Unterhalt, Verwaltung und einen Leerstand ab und sollte die Handänderungskosten im Kapitaleinsatz haben.
Der hypothekarische Referenzzinssatz betrifft laufende Mietverhältnisse, nicht den Kaufpreis. Trotzdem gehört er in eine Kalkulation, die Mieten in der Zukunft fortschreibt: steigt oder fällt er, können Bestandsmieten angepasst werden. Eine Sanierung planst du als eigenen Mittelabfluss. Wertvermehrende Arbeiten erhöhten die Anlagekosten und senken damit später den steuerbaren Grundstückgewinn, während reiner Unterhalt anders wirkt. Das Tool sollte beides nicht in eine Zeile werfen.
Steht bei einem Programm eine Angabe zu Kantonen, weist der Hersteller aus, welche kantonalen Regeln er abbildet. Eine leere Angabe heißt nicht, dass alle 26 Kantone stimmen. Sie heißt, dass dazu nichts Hinterlegtes veröffentlicht ist. Prüfe im Test einen Kanton ohne Handänderungssteuer, etwa Zürich, und einen mit Steuer und Selbstnutzer-Regel, etwa Bern. Kommt beide Male derselbe Nebenkostensatz heraus, kennt die Maske den Unterschied nicht.
Für den Verkauf legst du zwei Haltedauern an, kurz und lang. Ändert sich die Grundstückgewinnsteuer nicht, fehlt der Besitzesdauereffekt, den das Harmonisierungsgesetz verlangt. Erst wenn diese beiden Proben stimmen, lohnt der Blick auf Export, Portfolio und darauf, ob das Programm im Browser, als Tabelle oder als App läuft.
Ein einzelnes Mehrfamilienhaus verträgt eine nachvollziehbare Tabelle, wenn du Handänderung und Grundstückgewinnsteuer für genau diesen Kanton selbst einträgst. Eine Web-Anwendung ist im Vorteil, sobald die Sätze gepflegt werden und du mehrere Objekte in verschiedenen Kantonen vergleichst. Eine App taugt für die erste Überschlagsrechnung auf der Besichtigung und sollte die volle Steuerlogik nicht versprechen, wenn die Maske nur Kaufpreis und Miete kennt.
Preise in Franken erkennst du an der Währung in der Zeile. „auf Anfrage“ ist ein echter Eintrag des Herstellers und kein Platzhalter von uns. Ein ausgewiesener Betrag von 0 ist ein Preis. Ob ein Abo, ein Einmalkauf oder eine Testphase dazugehört, steht in den Filtern und auf der Zeile des Programms.
Kostenlose Rechner für eine Liegenschaft in der Schweiz nennen keinen Softwarepreis. immometrics setzt die Schweizer Hypothekarregeln an und vergleicht Kantone. ImmoRechner rechnet Kaufnebenkosten für alle 26 Kantone und hat einen Grundstückgewinnsteuer-Rechner. immero weist die Sätze für den Kanton Bern aus, darunter die Handänderungssteuer von 1,8 %. BOVITA zeigt Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite, die Beispiele stehen in Franken. rechner.immo führt einen Cashflow-Rechner für die Schweiz und nennt keinen Preis.
Einen öffentlichen Euro-Betrag neben der Gratisversion weist Windfang aus. Der Kernrechner bleibt bei 0 €, Pro kostet 9,99 € im Monat oder 99,90 € im Jahr, auf der Seite gleich 8,33 € im Monat. Die Währung dieser Zeile ist Euro. Fünf Kantone sind abgedeckt, im Rechner auf der Startseite ist Zürich auswählbar. Zwei kostenlose Rechner mit unterschiedlicher Kantonstiefe stellt immero vs. ImmoRechner gegenüber.
Nein. Der Bund erhebt keine Steuer auf den Eigentumswechsel von Grundstücken. Jeder Kanton entscheidet selbst, ob er eine Handänderungssteuer kennt, wie hoch sie ist und ob Selbstnutzer entlastet werden. Eine Maske ohne Kantonsauswahl kann diesen Posten nicht seriös rechnen.
Zürich, Zug, Schwyz, Uri, Glarus, Schaffhausen, Aargau und Tessin erheben keine Handänderungssteuer im engeren Sinn. In mehreren dieser Kantone bleibt eine Grundbuch- oder Notariatsgebühr. Die Höhe ist kantonal verschieden und deutlich kleiner als eine Steuer von 2 oder 3 Prozent in der Romandie.
Nein. Notariat, Grundbuch und die Errichtung oder Erhöhung eines Schuldbriefs kosten auch in Zürich und Zug Geld. Im Tessin kommt eine Grundbuchabgabe hinzu, die prozentual spürbar ist. Nur die Steuerzeile entfällt. Ein Tool, das bei „keine Handänderungssteuer“ alle Nebenkosten auf null setzt, rechnet zu optimistisch.
Das bestimmt das kantonale Recht, und der Kaufvertrag kann die Tragung im Innenverhältnis verschieben. In vielen Kantonen wird sie geteilt oder dem Erwerber belastet. Für die Kalkulation zählt, wer sie wirtschaftlich trägt. Steht sie beim Käufer, erhöht sie sein eingesetztes Kapital und senkt die Rendite auf dieses Kapital.
Eine kantonale oder kommunale Steuer auf den Gewinn aus der Veräusserung eines Grundstücks. Der Gewinn ist der Erlös abzüglich der Anlagekosten, also Kaufpreis plus anrechenbare Aufwendungen. Sie ist keine jährliche Liegenschaftssteuer und kein Ersatz für die Einkommenssteuer auf Mieten.
Weil das Steuerharmonisierungsgesetz die Kantone verpflichtet, kurzfristige Grundstückgewinne stärker zu besteuern. Lange Haltedauern werden ermäßigt, kurze mit einem höheren Satz oder einem Zuschlag belegt. Eine Kalkulation, die denselben Satz nach 2 und nach 25 Jahren zeigt, bildet dieses Gesetz nicht ab.
Monistisch heißt: auch Gewinne aus Geschäftsgrundstücken laufen über die Grundstückgewinnsteuer. Dualistisch heißt: nur das Privatvermögen unterliegt der Sondersteuer, Geschäftsvermögen der normalen Einkommens- oder Gewinnsteuer. Für eine privat gehaltene Eigentumswohnung ist in beiden Fällen die Grundstückgewinnsteuer der Ausgangspunkt.
Monistisch sind nach der Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin und Jura. Die übrigen Kantone folgen dem dualistischen System. Genf hat ein eigenes Regime mit Anrechnung der Grundstückgewinnsteuer auf die Einkommens- und Gewinnsteuer.
Nicht überall. Manche Kantone ermäßigen die Grundstückgewinnsteuer oder schieben sie auf, wenn du eine selbst bewohnte Liegenschaft verkaufst und den Erlös wieder in Wohneigentum steckst. Die Regeln sind kantonal und an Fristen gebunden. Ein pauschales „Eigennutzung ist steuerfrei“ wäre die deutsche Ausnahme und passt hier nicht.
Notariat, Grundbuchgebühr und die Kosten des Schuldbriefs für die Hypothek. In Kantonen ohne Handänderungssteuer bleiben oft grob um 1 Prozent, mit Ausreißern. In Kantonen mit hohem Satz kommt die Steuer von bis über 3 Prozent dazu. Eine bundesweite Faustregel von 3 bis 5 Prozent, wie sie in Deutschland kursiert, beschreibt die Schweiz nicht.
Er setzt Grunderwerbsteuer an, die Zürich nicht erhebt, schreibt nach deutscher AfA ab und erklärt den Gewinn nach zehn Jahren für steuerfrei. In Zürich zählt die Grundstückgewinnsteuer der Gemeinde, mit Besitzesdauer und ohne diese Frist. Kaufpreis und Miete können stimmen, die Steuerzeilen sind trotzdem falsch.
Jahresnettomiete in Franken geteilt durch den Kaufpreis in Franken. Eine Wohnung für 1.000.000 Franken mit 35.000 Franken Nettomiete im Jahr liegt bei 3,5 Prozent brutto. Nebenkosten und Hypothek sind in dieser Zahl nicht enthalten. Sie dient zum Sortieren von Exposés, nicht als Zusage, dass die Liegenschaft sich trägt.
Laufende Nebenkosten, die der Mieter trägt, gehören nicht in den Aufwand des Eigentümers. Nicht überwälzbarer Unterhalt, Verwaltung und Leerstand schon. Die einmalige Handänderung gehört in den Kapitaleinsatz, nicht in den jährlichen Aufwand. Vermischt du beides, ist die Prozentzahl nicht mit anderen Objekten vergleichbar.
Du zahlst den Hypothekarzins und daneben eine Amortisation, direkt oder indirekt. Es gibt nicht automatisch eine konstante Rate, in der der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil steigt. Der Cashflow muss Zins und Amortisation getrennt zeigen. Nur so siehst du, was liquidität belastet und was später die Anlagekosten oder die Schuld verändert.
Weil Bestandsmieten an den hypothekarischen Referenzzinssatz gekoppelt angepasst werden können. Für einen Kauf mit neu abgeschlossener Miete ist er zweitrangig. Für ein Haus mit alten Verträgen entscheidet er mit, ob die Miete in den nächsten Jahren steigt oder sinkt. Eine Fortschreibung, die ihn ignoriert, beschreibt nur den Status quo.
Den Betrag und das Jahr der Ausgabe, eine realistische Phase ohne oder mit geringerer Miete und die Trennung von werterhaltendem Unterhalt und wertvermehrenden Kosten. Wertvermehrende Arbeiten können die Anlagekosten erhöhen und damit den späteren Grundstückgewinn senken. Unterhalt wirkt anders. Eine Summe ohne diese Trennung taugt nur als Liquiditätspuffer.
Es zeigt den Text, den der Hersteller zu den abgedeckten Kantonen hinterlegt. Ein ausgefülltes Feld heißt, dass es eine Angabe gibt, nicht dass alle 26 Kantone geprüft sind. Ein leeres Feld zählt im Filter nicht als Treffer. Die konkreten Sätze prüfst du an zwei Kantonen mit unterschiedlicher Handänderung.
Vom Anspruch her ja, praktisch musst du es sehen. Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren, Freibeträge für Selbstnutzer und die Tarife der Grundstückgewinnsteuer unterscheiden sich. Ein Programm, das einen Kanton musterhaft rechnet und die anderen nur als Textliste nennt, deckt sie nicht ab. Der Test mit zwei extremen Kantonen entlarvt das schnell.
Sobald der Verkauf Teil der Rechnung ist, also bei Projekten mit kurzer Haltedauer und bei Objekten, die du nach der Sanierung weiterreichen willst. Der Steuersatz nach fünf Jahren ist ein anderer als nach zwanzig. Ohne dieses Szenario kennst du die Rendite während der Miete, nicht das Ergebnis über die ganze Haltedauer.
Es kann Lage, Verkehr und ein Mietniveau als Annahme neben die Zahlen stellen. Die Grundstückgewinnsteuer hängt an der Gemeinde, in der die Liegenschaft liegt, nicht an einer Bewertung der Wohnqualität. Der Standort ersetzt weder den Kanton noch den Tarif. Er ist eine zusätzliche Information zur Nachfrage, nicht zur Steuer.
Für viele parallele Prüfungen: Grundstück, Projekt, Status, Annahmen, Absage oder Kauf. Ein privater Käufer einer einzelnen Wohnung braucht sie nicht. Entwickler und Ankäufer, die wöchentlich rechnen, halten so fest, welche Variante der Handänderung und der Haltedauer zu welchem Deal gehört.
Excel, wenn du die Formeln für genau einen Kanton offenlegen und an den Treuhänder schicken willst. Web, wenn das Programm die kantonalen Sätze pflegt und du das Haus mit Varianten speichern willst. Eine App ergänzt die Besichtigung um eine grobe Rendite und sollte die Grundstückgewinnsteuer nicht auf eine einzelne Prozentzahl verdichten, die du nicht nachvollziehen kannst.
Kaufpreis, Handänderungskosten, Schuldbrief, Miete, Hypothekarzins, Amortisation und die Haltedauer für die Grundstückgewinnsteuer so ausgeben, dass sie in einer Tabelle nachrechenbar sind. Ein PDF mit einer einzigen Rendite reicht für die Ablage, nicht für die Steuerprojektion.
Am Umfang, nicht an der Rechtsform allein. Eine einzelne Liegenschaft im Privatvermögen braucht Kauf, Hypothek, Nettomiete und ein Verkaufsszenario. Professionell wird es, wenn mehrere Personen Deals teilen, Geschäftsvermögen im dualistischen Kanton anders besteuert wird und eine Pipeline die Prüfungen führt. Die Zielgruppen-Filter im Vergleich bilden genau diese beiden Zuschnitte ab.
Ja, sobald du einen Verkauf annimmst. Sie ist kein jährlicher Abzug von der Miete, sondern eine einmalige Belastung im Exit-Jahr, abhängig von Gewinn und Besitzdauer. Wer sie auf die Jahre umlegt, als wäre sie Unterhalt, verfälscht sowohl den laufenden Cashflow als auch den Erlös am Ende.
Rechne dieselbe Liegenschaft einmal in Zürich und einmal in einem Kanton mit Handänderungssteuer und Selbstnutzer-Freibetrag, etwa Bern, jeweils selbst bewohnt und vermietet. Dann lege zwei Verkaufsjahre an. Ändert sich nur der Name des Kantons und keine Zahl, sind die Module nicht hinterlegt. Erst danach lohnt ein Abo.