Ein Depot ist das Konto für deine Wertpapiere. Aktien, Anleihen und Fondsanteile liegen dort. Das Verrechnungskonto daneben bewegt das Geld. Käufe werden davon bezahlt. Verkäufe, Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen und Steuererstattungen kommen dort an. Gebühren und die Kapitalertragsteuer bucht die Bank über dasselbe Konto ab.
Die Papiere bleiben dein Eigentum. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank. Du kannst die Herausgabe verlangen oder die Übertragung auf ein anderes Depot. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist eine gewöhnliche Einlage. Dafür gilt die Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Institut. Sparkassen und Raiffeisen sichern Einlagen über eigene Einrichtungen.
Können die Papiere im Sicherungsfall nicht herausgegeben werden, greift die Anlegerentschädigung. Für eine natürliche Person liegt die Obergrenze bei 20.000 Euro. Einen Kursverlust und eine fehlerhafte Beratung erfasst diese Entschädigung nicht. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung laufen nebeneinander.
Die Steuerregeln in diesem Text gelten, wenn du in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig bist und die Papiere im Privatvermögen hältst. Dafür genügt ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland. Ein betriebliches Depot folgt anderen Regeln. Die Liste auf dieser Seite vergleicht private Depots.
Dividenden, Anleihezinsen, Fondserträge und realisierte Kursgewinne werden mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert. Der Satz steht für sich. Er erhöht den Tarif auf Gehalt oder Pension nicht. Zinsen auf Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld und Girokonto werden mit 25 Prozent besteuert. Das gilt auch für das Guthaben auf dem Verrechnungskonto.
Die Steuer entsteht beim Zufluss. Eine Dividende wird im Jahr der Ausschüttung erfasst, auch wenn du die Aktie behältst. Ein höherer Kurs in der Depotanzeige ist noch kein steuerbarer Gewinn. Erst der Verkauf setzt ihn fest. Bei einem Gewinn von 800 Euro beträgt die KESt 220 Euro. Solange du nicht verkaufst, bleibt der Buchgewinn ohne diese Steuer.
Behält eine inländische Stelle die KESt ein, ist die Einkommensteuer auf diese Erträge endbesteuert. In einem gewöhnlichen Privatdepot führst du sie dann nicht noch einmal in der Erklärung an. Die KESt gilt ab dem ersten Euro. Einen Betrag, den du bei der Bank hinterlegst und der den Abzug stoppt, gibt es nicht.
Depotgebühren darfst du bei diesem Satz nicht als Werbungskosten abziehen. Zinsen für einen Kredit auf das Depot darfst du ebenfalls nicht abziehen. Die Spesen des Verkaufs sind keine Werbungskosten. Das gilt auch nach einem Antrag auf den Einkommensteuertarif.
Ein realisierter Verlust mindert im selben Kalenderjahr andere Kapitaleinkünfte zum Satz von 27,5 Prozent. Dazu zählen Kursgewinne, Dividenden, Anleihezinsen und Fondserträge. Zinsen zum Satz von 25 Prozent bleiben unberührt. Ein Restverlust hebt die KESt des nächsten Jahres nicht auf.
Aktien und Fondsanteile, die du vor dem 1. Jänner 2011 gekauft hast, sind Altbestand. Der Kursgewinn aus dem Verkauf dieses Bestands ist nicht KESt-pflichtig. Ein Kursverlust daraus geht nicht in den Ausgleich. Dividenden, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge bleiben steuerpflichtig. Anleihen, die du vor dem 1. April 2012 gekauft hast, sind beim Kursgewinn ebenfalls Altbestand. Die Kupons daraus bleiben steuerpflichtig. Die Bank führt die Bestände getrennt.
Liegt dein Steuersatz auf das gesamte Einkommen unter 27,5 Prozent, kannst du die Regelbesteuerung beantragen. Die Kapitaleinkünfte werden dann nach dem Tarif besteuert. Die bereits einbehaltene KESt wird angerechnet. Der Antrag erfasst das gesamte Kapitalvermögen. Eine einzelne Position kannst du nicht herauslösen. Der Antrag gilt auch für Zinsen zum Satz von 25 Prozent. Dort lohnt er, sobald dein Tarif unter 25 Prozent liegt.
Steuereinfach bedeutet, dass die depotführende Stelle die österreichische KESt ermittelt, einbehält und an das Finanzamt zahlt. Bei einem privaten Einzeldepot verrechnet sie Verluste und Gewinne innerhalb der Depots, die sie für dich führt. Mehrere Einzeldepots derselben Bank kann sie zusammenfassen. Eine andere Bank bleibt außen vor. Gemeinschaftsdepots, betriebliche Depots und Treuhanddepots nimmt sie vom automatischen Ausgleich aus.
Die Abrechnung ist der Beleg. Auf ihr stehen die KESt, eine ausländische Quellensteuer und der Stand des Ausgleichs. Den Abzug belegt die KESt-Zeile. Sprache der Oberfläche, die Kontonummer und der Produktname lassen ihn offen. Bei manchen Anbietern gilt der Abzug nur für neue Konten. Ältere Konten können noch ohne österreichische KESt laufen. Maßgeblich ist dein Konto.
In der Liste auf dieser Seite filterst du nach steuereinfach. Der Filter beschreibt das verglichene Angebot. Nach der ersten Dividende, dem ersten Kupon oder dem ersten Verkauf prüfst du die Abrechnung trotzdem.
Fehlt der österreichische Abzug, nimmst du Dividenden, Zinsen aus Wertpapieren, Fondserträge und realisierte Kursgewinne in die Einkommensteuererklärung auf. Der Satz bleibt 27,5 Prozent. Er ist vom Tarif auf das übrige Einkommen getrennt. Dafür brauchst du Kaufabrechnung, Verkaufsabrechnung, den Bruttoertrag und die im Ausland einbehaltene Steuer. Ein Steuerreport des Brokers sammelt die Zahlen. Die Erklärung ersetzt er nicht. Erträge aus der Zeit vor einer Umstellung bleiben für diesen Zeitraum erklärungspflichtig.
Über zwei Banken hinweg und mit ausländischen Erträgen beantragst du den Verlustausgleich in der Erklärung. Dieser Antrag betrifft den Ausgleich. Die Regelbesteuerung ist ein eigener Antrag. Sie erfasst alle Kapitaleinkünfte, die mit 27,5 oder 25 Prozent besteuert werden. Den Ausgleich innerhalb einer Bank weist das Steuerreporting aus. Die Stelle stellt es auf Verlangen aus.
Die Depotgebühr ist das Entgelt für die Verwahrung. Im Preisblatt steht ein fester Betrag im Jahr, ein Prozentsatz des Depotwerts oder der Hinweis, dass keine Gebühr anfällt. Manche Bedingungen knüpfen den Entfall an den Depotwert, an einen Sparplan oder an eine Zahl von Orders. Ob du die Bedingung erfüllst, liest du im Konditionenblatt nach.
Eine Gebühr in Prozent steigt mit dem Depot. Eine feste Gebühr belastet ein kleines Depot im Verhältnis stärker. Du rechnest sie auf den Bestand, den du voraussichtlich hältst. Die Bank bucht sie vom Verrechnungskonto ab. Steuerlich kürzt sie den Gewinn zum Satz von 27,5 Prozent nicht.
Orderkosten fallen bei Kauf und Verkauf an. Dazu gehören ein festes Entgelt, ein Prozentsatz vom Kurswert, ein Mindestbetrag und häufig eine Gebühr des Handelsplatzes. In fremder Währung kommt der Preis für den Umtausch dazu. Die Ordermaske zeigt die Teile, die der Broker vor dem Absenden kennt.
Der Spread ist der Abstand zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Er steht oft nicht in der Gebührenzeile. Beim Kauf zahlst du ihn über den höheren Kurs, beim Verkauf über den niedrigeren. Eine kleine Order leidet unter einem festen Entgelt, weil derselbe Betrag auf wenig Kurswert trifft. Eine große Order leidet unter einem Prozentsatz. Du vergleichst die Kosten an deiner Stückzahl und an deinem Platz.
Die Tabelle stellt Depotgebühr, Orderkosten, ETF-Sparplan und Mindesteinlage nebeneinander. Die Sortierung nach der niedrigsten Depotgebühr oder den niedrigsten Orderkosten ändert die Reihenfolge. Verbindlich bleibt das Preisverzeichnis am Tag der Order. Aktionen und Preisblätter ändern sich. Eine Prämie zur Eröffnung lässt die KESt und die laufenden Entgelte unberührt.
Die Wiener Börse ist der Heimatmarkt für österreichische Aktien und für viele Anleihen österreichischer Schuldner. Aktien werden über Xetra gehandelt. ATX-Aktien kannst du über den Tag handeln. Der fortlaufende Handel beginnt frühestens um 9:00 Uhr. Um 17:30 Uhr beginnt die Schlussauktion. Manche Nebenwerte werden nur in einer Auktion um die Mittagszeit gehandelt. Ein Auftrag ohne Preisgrenze kann dort einen spürbar schlechteren Kurs erhalten. Ein Limit setzt den höchsten Kaufpreis.
Der ATX ist ein Preisindex aus 20 Aktien. Dividenden sind in seinem Stand nicht enthalten. Dafür gibt es Gesamtertragsindizes. Banken, Versicherungen, Industrie, Bau und Energie haben im ATX ein hohes Gewicht. Die Börse prüft die Zusammensetzung regelmäßig. Der Indexstand sagt nichts über eine einzelne Aktie aus.
Viele Titel notieren nicht in Wien. Ausländische Aktien kaufst du an einem Platz, den dein Broker anbietet. Das kann die Heimatbörse sein. Das kann auch ein anderer Markt mit Notiz in Euro sein. In der Maske stellst du Kurs, Spread, Platzgebühr und den Währungstausch nebeneinander. Ein Kurs in Euro nimmt die fremde Währung nicht in jedem Fall aus dem Geschäft. Sie kann schon im angezeigten Preis stecken. Steuerlich zählt der Unterschied in Euro zwischen Erlös und Anschaffungskosten. Die Bewegung des Wechselkurses steckt in diesem Euro-Gewinn.
Ob dein Depot Wien führt, siehst du bei den Handelsplätzen. Ein Auftrag in Wien hilft nur, wenn der Titel dort handelbar ist.
Mit einer Einzelaktie wirst du Miteigentümer der Gesellschaft. Kurs und Gewinn hängen an diesem Unternehmen. Eine Dividende gibt es nur, wenn die Gesellschaft sie beschließt. Auf einer Auszahlung über eine inländische Stelle werden 27,5 Prozent KESt einbehalten. Auf dem Verrechnungskonto kommt der Betrag nach diesem Abzug an.
Du suchst die Aktie über die ISIN. Österreichische Kennungen beginnen mit AT. In der Order wählst du Stückzahl, Handelsplatz und Auftragstyp. Ein Bestens-Auftrag nimmt den nächsten handelbaren Kurs. Ein Limit nennt den höchsten Kaufpreis oder den niedrigsten Verkaufspreis. Ein Stop-Auftrag wird erst ausgelöst, wenn der Kurs eine Schwelle berührt.
Ganze Stücke lassen sich auf ein anderes eigenes Depot übertragen. Bruchstücke entstehen vor allem dann, wenn eine Sparrate nicht für ein ganzes Stück reicht. Für Bruchstücke gibt es kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Die Dividende wird anteilig gutgeschrieben. Bei einem Übertrag bleiben Bruchstücke in der Regel zurück. Du verkaufst sie vorher oder lässt sie liegen.
Auf eine ausländische Dividende greifen zwei Staaten zu. Der Quellenstaat behält eine Quellensteuer nach seinem Recht ein. Österreich besteuert dieselbe Dividende mit 27,5 Prozent. Auf einem inländischen Depot rechnet die Bank die einbehaltene ausländische Steuer an. Die Anrechnung endet bei 15 Prozent der Dividende. Bleiben von 100 Euro Dividende im Ausland 15 Euro, setzt die Bank noch 12,50 Euro KESt an. Behält das Ausland mehr ein, bleibt es auf diesem Depot bei 15 Euro Anrechnung. Den darüber hinausgehenden Betrag forderst du im Quellenstaat zurück, soweit das Abkommen das vorsieht. Ohne österreichischen Abzug erfasst du die Dividende in der Erklärung und rechnest die ausländische Steuer bis zum Satz des Abkommens an.
Eine einzelne Aktie kann stark an Wert verlieren. Mehrere Gesellschaften aus verschiedenen Branchen und Ländern verteilen das Risiko. Ein Fonds bündelt viele Titel in einem Anteil. Die Aktie hat keine laufende Kostenquote eines Fonds. Dafür zahlst du jede Order einzeln.
Mit einer Anleihe hältst du eine Forderung gegen den Emittenten. Gesellschaftsrechte wie das Stimmrecht einer Aktie sind damit nicht verbunden. Der Emittent schuldet die vereinbarten Zinsen und am Ende der Laufzeit die Rückzahlung. Schuldner sind die Republik, andere Gebietskörperschaften, Banken und Unternehmen. Die Bedingungen der einzelnen Anleihe legen Zinstermine, Laufzeit und Rückzahlung fest.
Kupons werden mit 27,5 Prozent KESt besteuert. Zinsen auf Sparbuch und Girokonto bleiben bei 25 Prozent. Kursgewinne aus Anleihen, die du ab dem 1. April 2012 gekauft hast, werden ebenfalls mit 27,5 Prozent besteuert, wenn die Anleihe öffentlich angeboten wurde. Behält eine inländische Stelle die Steuer ein, ist die Einkommensteuer auf diesen Ertrag endbesteuert.
Kaufst du zwischen zwei Zinsterminen, zahlst du Stückzinsen. Sie ersetzen dem Verkäufer den Zins seit dem letzten Termin. Der Kurs ohne diesen Anteil ist der Nettokurs. Nettokurs plus Stückzinsen ergeben den Betrag für das Papier. Spesen kommen dazu. Dein Verrechnungskonto muss Kurs, Stückzinsen und Spesen decken. Gezahlte Stückzinsen sind Anschaffungskosten. Am Kauftag wird darauf keine KESt einbehalten. Den vollen Kupon am Zinstermin behandelt die Stelle als Zinsen. Stückzinsen, die du beim Verkauf erhältst, gehören zum Veräußerungserlös.
Kurse stehen in Prozent vom Nennwert. Steigen die Marktzinsen, fallen die Kurse bereits laufender Anleihen mit festem Zins. Vor dem Laufzeitende verkaufst du zum dann erzielbaren Kurs. Bei wenig Handel kann der gewünschte Preis fehlen. Die Rückzahlung hängt an der Zahlungsfähigkeit des Emittenten. Ein höherer Kupon ist häufig der Preis für ein höheres Ausfallsrisiko. Anleihen fallen nicht unter die Einlagensicherung. Liegt der Erlös schon auf dem Verrechnungskonto, zählt dieses Guthaben zur Einlagensicherung und zu deren Obergrenze.
Ob das Depot einzelne Anleihen führt, steht in seinem Angebot. Manche Stellen handeln nur Fonds auf Anleihen. Dann hältst du einen Fondsanteil und nicht die einzelne Schuldverschreibung. Wien notiert viele heimische Anleihen. Dein Broker entscheidet, ob du die ISIN dort oder an einem anderen Platz orderst.
Ein ETF-Sparplan kauft in festen Abständen Anteile an einem börsengehandelten Fonds. Du legst den Fonds, die Rate und den Rhythmus fest. Am Ausführungstag kauft der Broker zum dann verfügbaren Kurs. Ein Limit wie bei einer Einzelorder setzt du dabei nicht. Reicht die Rate nicht für einen ganzen Anteil, bucht er ein Bruchstück.
Nach dem Preisblatt kostet die Ausführung einen Prozentsatz der Rate oder einen festen Betrag. Manche Preisblätter weisen kein eigenes Ausführungsentgelt aus. Der Spread bleibt in jedem Fall. Ein Prozentsatz wächst mit der Rate. Ein fester Betrag trifft eine kleine Rate härter. Du rechnest die Ausführung auf die Rate, die du wirklich überweist. Mindestrate, Intervalle und die Zahl der sparplanfähigen ETFs stehen je Anbieter in der Tabelle. Maßgeblich bleibt das Preisblatt.
Die Fondskostenquote zieht der Fonds innen ab. Sie erscheint nicht als Orderzeile auf deiner Abrechnung. Sie verkleinert die Wertentwicklung des Anteils. Du vergleichst sie im Fondsprospekt, getrennt von Depotgebühr und Sparplanentgelt.
Auch ein thesaurierender ETF kann jedes Jahr KESt auslösen, obwohl nichts auf dein Konto fließt. Bei einem Meldefonds meldet ein steuerlicher Vertreter die Zahlen an die österreichische Meldestelle. Der Sitz des Fonds im Ausland schließt diese Meldung nicht aus. Besteuert werden die Ausschüttung und die ausschüttungsgleichen Erträge. Einbehaltene Zinsen und Dividenden zählen mit. Von den Gewinnen, die der Fonds durch eigene Verkäufe erzielt und nicht ausschüttet, werden 60 Prozent angesetzt. Gewinne auf Papieren, die der Fonds noch hält, bleiben in diesem laufenden Betrag außen vor. Sie stecken im Anteilspreis und werden bei deinem Verkauf erfasst. Immobilienfonds können von diesen Ansätzen abweichen. Die KESt auf deiner Abrechnung geht vor.
Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten mit der Veröffentlichung der Meldung als zugeflossen. Die Bank bucht 27,5 Prozent KESt vom Verrechnungskonto. Dafür braucht das Konto Guthaben, auch ohne Auszahlung aus dem Fonds. Der schon versteuerte Betrag erhöht die Anschaffungskosten. Beim Verkauf zählt er dadurch nicht noch einmal als Kursgewinn. Wird ein bereits versteuerter Ertrag später ausgezahlt, ist diese Zahlung steuerfrei und senkt die Anschaffungskosten wieder. Besteuert wird, wer den Anteil am Meldetag hält. Das gilt auch für Anteile, die kurz vorher gekauft wurden. Den Ausgleich bringen dieselben höheren Anschaffungskosten.
Fehlt die Meldung, liegt ein Nicht-Meldefonds vor. Die Bank schätzt die ausschüttungsgleichen Erträge. Sie nimmt 90 Prozent des positiven Unterschieds zwischen dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis im Kalenderjahr. Mindestens setzt sie 10 Prozent des Rücknahmepreises am Jahresende an. Steigt der Preis von 100 auf 120 Euro, sind 90 Prozent des Anstiegs 18 Euro und 10 Prozent des Endpreises 12 Euro. Angesetzt werden 18 Euro. Fällt der Preis, ist der positive Unterschied null. Dann bleiben die 10 Prozent des Jahresendpreises. Die Steuer kann also anfallen, obwohl der Anteil nachgegeben hat.
Ausschüttungen im selben Jahr kommen extra dazu. Sie werden von der Pauschale nicht abgezogen. Ohne Meldung ist die Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig. Die Pauschale gilt am 31. Dezember als zugeflossen. Die geschätzten Beträge erhöhen die Anschaffungskosten. Beim späteren Verkauf wird der Gewinn dadurch kleiner. Bis dahin zahlst du die KESt jedes Jahr auf der Pauschale. Die tatsächliche Höhe kannst du mit den Unterlagen nachweisen, die sonst ein steuerlicher Vertreter an die Meldestelle schickt. Ohne diesen Nachweis bleibt die Pauschale.
Zuerst klärst du die Steuer an genau diesem Konto. Der Filter steuereinfach grenzt die Liste ein. Ob dein späteres Konto denselben Abzug hat, siehst du an der Abrechnung. Fehlt der Abzug, planst du die Einkommensteuererklärung von Anfang an ein, samt Belegen für das Ausland und für andere Banken.
Danach rechnest du die Kosten an deinem Verhalten. Wenige große Orders spürst du an der Depotgebühr und am Orderpreis. Monatliche kleine Beträge spürst du am Sparplanentgelt und am Spread. Käufe an einer Börse in fremder Währung spürst du am Umtausch. Eine Mindesteinlage entscheidet, ob du das Depot eröffnen kannst. Die vier Kennzahlen in jeder Zeile zeigen Depotgebühr, Orderkosten, ETF-Sparplan und Mindesteinlage so, wie sie veröffentlicht sind.
Ein Übertrag auf ein Depot, das dir selbst gehört, löst keine KESt aus, wenn die Anschaffungsdaten mitgehen. Kaufdatum, Kosten und die Eigenschaft als Altbestand bleiben erhalten. Gibst du die Daten nicht weiter, kann die abgebende Stelle die Entnahme wie einen Verkauf behandeln und auf den Neubestand KESt einbehalten. Fehlen der neuen Stelle die Anschaffungskosten, setzt sie oft einen Pauschalwert an. Ein Verkauf auf dieser Grundlage ist nicht endbesteuert. In der Erklärung setzt du die echten Kosten an. Ob der Übertrag je Position berechnet wird, steht im Preisverzeichnis.
Bruchstücke wandern bei einem Übertrag in der Regel nicht mit. Die ganzen Stücke überträgt die abgebende Stelle. Die Bruchstücke verkaufst du vorher oder lässt sie zurück. Vor dem Wechsel prüfst du, ob Wien, deine Auslandstitel, einzelne Anleihen und der ETF-Sparplan beim neuen Depot vorhanden sind. Der Orderpreis allein entscheidet den Wechsel nicht.
Du brauchst ein Wertpapierdepot und ein Verrechnungskonto bei einer Bank oder einem Broker, der für in Österreich ansässige Personen eröffnet. Nach dem Identitätsnachweis überweist du Geld und erteilst die Order über die ISIN.
Auf dem Depot liegen die Stücke. Über das Verrechnungskonto laufen Zahlung, Erlös, Ertrag und Gebühr. Die Liste auf dieser Seite zeigt private Depots mit Depotgebühr, Orderkosten, ETF-Sparplan und Mindesteinlage.
Käufe werden vom Verrechnungskonto bezahlt. Verkäufe, Dividenden, Kupons, Ausschüttungen und Erstattungen werden dort gutgeschrieben. Auch Depotgebühr und KESt bucht die Bank über dieses Konto.
Ohne Guthaben oder einen eingeräumten Rahmen wird die Order nicht ausgeführt. Das Guthaben ist eine Bankeinlage. Es fällt unter die Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Institut.
Die Stücke auf dem Depot verwahrt die Bank für dich. Sie gehören nicht zur Insolvenzmasse. Du kannst die Herausgabe oder die Übertragung auf ein Depot bei einer anderen Stelle verlangen.
Können die Papiere pflichtwidrig nicht herausgegeben werden, greift die Anlegerentschädigung bis 20.000 Euro für eine natürliche Person. Ein reiner Kursverlust und eine falsche Beratung fallen darunter nicht.
Die Einlagensicherung gilt für Guthaben auf dem Verrechnungskonto, also für Verkaufserlöse und Erträge, sobald sie dort gutgeschrieben sind. Die Obergrenze liegt bei 100.000 Euro je Person und Institut. Sparkassen und Raiffeisen haben eigene Sicherungseinrichtungen.
Diese Grenze erfasst die Wertpapiere selbst nicht. Sie bleiben dein Eigentum. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung werden nicht zu einem gemeinsamen Topf zusammengerechnet.
Sie gelten, wenn du in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig bist und die Papiere im Privatvermögen hältst. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland reicht dafür aus.
Ein betriebliches Depot folgt anderen Regeln. Die Liste auf dieser Seite vergleicht private Depots. Für ein Firmendepot gelten eigene Konditionen und eine eigene steuerliche Zuordnung.
KESt wird fällig, wenn eine Dividende, ein Kupon oder ein Fondsertrag zufließt. Ein Kursgewinn wird fällig, wenn du ihn realisierst. Ein höherer Stand in der Depotanzeige reicht dafür nicht.
Bei einem steuereinfachen Privatdepot behält die Bank die Steuer im Zeitpunkt der Gutschrift oder der Verkaufsabrechnung ein. Fehlt dieser Abzug, rechnest du die Steuer in der Einkommensteuererklärung ab.
Der Satz beträgt 27,5 Prozent vom realisierten Gewinn. Bei 800 Euro Gewinn sind das 220 Euro. Verkaufsspesen kürzen diesen Gewinn bei diesem Satz nicht als Werbungskosten.
Der Satz erhöht den Tarif auf dein Gehalt nicht. Solange du die Stücke hältst, bleibt ein Buchgewinn ohne diese Steuer. Erst Verkauf, Tausch oder eine Entnahme, die wie ein Verkauf behandelt wird, setzt den Gewinn fest.
Eine inländische auszahlende Stelle behält 27,5 Prozent KESt ein. Die Gutschrift auf dem Verrechnungskonto ist dann der Betrag nach diesem Abzug. Mit dem richtigen Abzug ist die Einkommensteuer auf diese Dividende endbesteuert.
Du prüfst die Abrechnung trotzdem. Liegt die Aktie bei einer Stelle ohne österreichischen Abzug, bleibt die Dividende erklärungspflichtig. Der Satz in der Erklärung bleibt 27,5 Prozent.
Zinsen auf Bankeinlagen werden mit 25 Prozent besteuert. Dazu gehören das Verrechnungskonto, das Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld. Dividenden, Anleihezinsen und Kursgewinne aus Wertpapieren liegen bei 27,5 Prozent.
Die beiden Sätze werden getrennt behandelt. Ein Verlust aus einem Wertpapier mindert die Steuer auf die 25-Prozent-Zinsen nicht. Die Zinsen mindern auch nicht die Steuer auf deine Wertpapiere.
Die KESt auf Wertpapiere wird ab dem ersten Euro einbehalten. Einen Betrag, den du bei der Bank hinterlegst und der den Abzug aussetzt, gibt es dabei nicht. Dasselbe gilt für die 25 Prozent auf Zinsen der Bankeinlage.
Liegt dein Tarif auf das gesamte Einkommen unter 27,5 Prozent, kannst du die Regelbesteuerung beantragen. Die schon einbehaltene KESt wird dann auf die Tarifsteuer angerechnet. Den Antrag stellst du für das gesamte Kapitalvermögen.
Die depotführende Stelle rechnet die österreichische KESt auf die erfassten Erträge aus, behält sie ein und führt sie an das Finanzamt ab. Bei einem privaten Einzeldepot macht sie zusätzlich den Verlustausgleich innerhalb dieser Stelle.
Steuereinfach beschreibt diese Abwicklung. Es sagt nichts über den Orderpreis oder die Handelsplätze. Den Beleg liefert die Abrechnung mit einer KESt-Zeile. Der Filter in der Liste zeigt, welche verglichenen Angebote so geführt werden.
Du erkennst es an der Abrechnung. Dort stehen KESt, eine allfällige Quellensteuer und der Stand des Verlustausgleichs. Eine deutschsprachige App und eine österreichische Kontonummer ersetzen diese Zeile nicht.
Bei manchen Anbietern unterscheidet sich ein neues Konto von einem älteren. Erträge aus der Zeit ohne österreichischen Abzug bleiben in diesem Zeitraum erklärungspflichtig. Maßgeblich ist dein Konto, nicht der Produktname allein.
Wurde die KESt richtig einbehalten und kommt keine weitere Option dazu, führst du diese Erträge nicht noch einmal an. Die Endbesteuerung erledigt die Einkommensteuer für genau diese Beträge.
Eine Erklärung wird nötig, wenn du Verluste über zwei Banken ausgleichen willst, die Regelbesteuerung beantragst oder der Abzug auf einer Pauschale bei den Anschaffungskosten beruht. Erträge einer Stelle ohne KESt-Abzug gehören ebenfalls in die Erklärung.
Du nimmst Dividenden, Wertpapierzinsen, Fondserträge und realisierte Kursgewinne in die Einkommensteuererklärung auf. Der besondere Satz von 27,5 Prozent gilt auch dort. Er bleibt vom Tarif auf das übrige Einkommen getrennt.
Dafür sammelst du Kauf, Verkauf, Bruttoertrag und die im Ausland einbehaltene Steuer. Ein Report des Brokers hilft beim Zusammentragen. Er ersetzt die Erklärung nicht. Ausländische Steuer rechnest du bis zum Satz des jeweiligen Abkommens an.
Ein realisierter Verlust mindert positive Kapitaleinkünfte desselben Kalenderjahres, die mit 27,5 Prozent besteuert werden. Deine inländische Depotbank verrechnet das bei privaten Einzeldepots von sich aus. Mehrere Einzeldepots derselben Bank kann sie zusammenfassen.
Gemeinschaftsdepots, betriebliche Depots und Treuhanddepots bleiben vom automatischen Ausgleich ausgenommen. Depots bei einer anderen Bank gleicht sie nicht von selbst aus. Den Ausgleich über zwei Banken stellst du in der Erklärung. Das Steuerreporting der Bank forderst du bei Bedarf an.
Ein Verlust aus Aktien mindert Kursgewinne, Dividenden, Anleihezinsen und Fondserträge zum Satz von 27,5 Prozent. Zinsen auf Sparbuch, Girokonto und Verrechnungskonto zum Satz von 25 Prozent bleiben außen vor.
Umgekehrt kürzen diese Zinsen auch nicht die Steuer auf deine Aktien. Die beiden Sätze werden im Ausgleich nicht vermischt. Mehr als die schon abgeführte KESt auf die verrechenbaren Erträge wird nicht erstattet.
Verrechnet wird nur bis zur Höhe der passenden positiven Einkünfte im selben Kalenderjahr. Ein Beispiel: Verlust 500 Euro, Dividende 200 Euro. Ausgeglichen werden 200 Euro, erstattet werden 55 Euro KESt.
Die übrigen 300 Euro heben die KESt des nächsten Jahres nicht auf. Ein Vortrag solcher Verluste ist im Privatvermögen nicht vorgesehen. Deshalb prüfst du vor einem Verkauf mit Verlust, ob im selben Jahr überhaupt verrechenbare Erträge anfallen.
Aktien und Fondsanteile, die du vor dem 1. Jänner 2011 gekauft hast, sind Altbestand. Der Kursgewinn aus diesem Verkauf ist nicht KESt-pflichtig. Ein Kursverlust daraus geht nicht in den Ausgleich. Laufende Dividenden und Fondserträge bleiben steuerpflichtig.
Anleihen, die du vor dem 1. April 2012 gekauft hast, sind beim Kursgewinn ebenfalls Altbestand. Die Kupons werden weiterhin besteuert. Was du nach dem jeweiligen Stichtag gekauft hast, ist Neubestand und beim Verkauf steuerpflichtig. Die Bank trennt die Bestände.
Mit der Regelbesteuerung werden deine Kapitaleinkünfte nach dem Tarif besteuert. Die bereits einbehaltene KESt wird angerechnet. Der Antrag lohnt sich, wenn dein Tarif unter 27,5 Prozent liegt, bei Sparzinsen unter 25 Prozent.
Der Antrag gilt für das gesamte Kapitalvermögen in diesem Jahr. Eine einzelne Aktie, Anleihe oder einen einzelnen Fonds nimmst du nicht aus. Depotgebühren werden auch in diesem Weg nicht als Werbungskosten abgezogen.
Depotgebühren darfst du bei der KESt von 27,5 Prozent nicht abziehen. Zinsen für einen Kredit auf das Depot darfst du ebenfalls nicht abziehen. Die Spesen des Verkaufs sind bei diesem Satz keine Werbungskosten.
Das gilt auch dann, wenn du die Regelbesteuerung beantragst. In der Kostenrechnung deines Depots zählen die Gebühren trotzdem. Sie mindern, was nach Steuern und Entgelten übrig bleibt, auch wenn das Finanzamt sie bei diesem Satz nicht anerkennt.
Jede Zeile zeigt die veröffentlichten Angaben zu Depotgebühr, Orderkosten, ETF-Sparplan und Mindesteinlage. Die Sortierung nach der niedrigsten Gebühr ändert die Reihenfolge der Zeilen. Welches Depot zu deinen Orders passt, rechnest du danach selbst.
Du rechnest die Zahlen an deinen Orders, an deiner Rate und an deinem Bestand nach. Verbindlich ist das Preisverzeichnis, das du vor der Eröffnung und vor der Order öffnest. Aktionen können auslaufen. Der Filter steuereinfach steht neben diesen Kosten und ersetzt sie nicht.
Typisch sind ein festes Entgelt, ein Prozentsatz vom Kurswert und ein Mindestbetrag. Dazu kommt häufig eine Gebühr des Handelsplatzes. In fremder Währung kommt der Preis für den Umtausch dazu.
Die Ordermaske zeigt die Teile, die der Broker vor dem Absenden kennt. Der Spread liegt oft außerhalb dieser Anzeige. Die Tabelle fasst die veröffentlichten Orderkosten zusammen. Den vollen Preis einer konkreten Order siehst du in der Maske.
Ein fester Betrag trifft eine kleine Order härter, weil er auf wenig Kurswert entfällt. Ein Prozentsatz trifft eine große Order härter, weil er mit dem Kurswert mitwächst. Dieselbe Logik gilt für die Ausführung eines Sparplans.
Deshalb vergleichst du zwei Fälle, wenn du beide handelst. Einmal die einzelne große Order. Einmal die kleine monatliche Rate samt Spread. Ein Depot kann im ersten Fall günstig und im zweiten teuer sein.
Notiert das Papier in Dollar oder einer anderen Währung, tauscht der Broker Euro. Dafür gibt es einen Kurs und häufig einen Aufschlag. Die Höhe steht im Preisverzeichnis und kann sich ändern. Ein Euro-Kurs an einem anderen Platz nimmt die Währung nicht in jedem Fall aus dem Preis.
Steuerlich zählt der Gewinn in Euro. Die Bewegung des Wechselkurses zwischen Kauf und Verkauf steckt in diesem Betrag. Du vergleichst deshalb Kurs, Spread, Platzgebühr und Umtausch gemeinsam, bevor du den Auftrag abschickst.
Wien ist der passende Platz, wenn die österreichische Aktie oder die heimische Anleihe dort handelbar ist und Kurs sowie Entgelte zusammenpassen. ATX-Titel werden über den Tag gehandelt. Der fortlaufende Handel beginnt frühestens um 9:00 Uhr, die Schlussauktion um 17:30 Uhr.
Manche Nebenwerte haben nur eine Auktion um die Mittagszeit. Dort ist ein Limit sinnvoll, weil ein Auftrag ohne Preisgrenze einen schlechteren Kurs bekommen kann. Ob dein Depot Wien überhaupt anbietet, siehst du bei den Handelsplätzen.
Der ATX ist ein Preisindex aus 20 Aktien der Wiener Börse. Dividenden stecken in seinem Stand nicht. Für die Entwicklung samt Ausschüttung gibt es Gesamtertragsindizes. Banken, Versicherungen, Industrie, Bau und Energie wiegen schwer.
Die Börse prüft die Zusammensetzung regelmäßig. Der Stand sagt nichts darüber, wie eine einzelne Aktie in deinem Depot läuft. Er ersetzt auch nicht den Blick auf Spread und Orderkosten des konkreten Titels.
Der Quellenstaat behält eine Quellensteuer ein. Österreich besteuert dieselbe Dividende mit 27,5 Prozent. Auf einem inländischen Depot rechnet die Bank die einbehaltene ausländische Steuer an. Die Anrechnung endet bei 15 Prozent der Dividende. Bei 100 Euro brutto und 15 Euro ausländischer Steuer bleiben 12,50 Euro KESt.
Liegt die ausländische Steuer über 15 Euro, bleibt die Anrechnung auf diesem Depot bei 15 Euro. Den Rest forderst du im Quellenstaat zurück, soweit das Abkommen es zulässt. Ohne österreichischen Abzug erfasst du die Dividende in der Erklärung und rechnest bis zum Satz des Abkommens an.
Die Einzelaktie macht dich Miteigentümer einer Gesellschaft. Du trägst ihren Kurs und ihre Dividendenpolitik. Jede Order bezahlst du selbst. Eine laufende Fondskostenquote gibt es bei der Aktie nicht.
Ein ETF bündelt viele Titel in einem Anteil. Die Kostenquote zieht der Fonds innen ab. Dafür streust du mit einem Auftrag breiter als mit einer einzelnen Gesellschaft. Beide liegen im selben Depot und unterliegen in Österreich der KESt von 27,5 Prozent auf ihre steuerpflichtigen Erträge.
Der Broker kauft zum dann verfügbaren Kurs. Ein Limit wie bei einer Einzelorder gibst du dabei nicht vor. Reicht die Rate nicht für einen ganzen Anteil, entsteht ein Bruchstück. Die Dividende oder Ausschüttung wird anteilig gutgeschrieben, sobald der Fonds sie zahlt.
Was die Ausführung kostet, steht im Preisblatt. Das kann ein Prozentsatz der Rate sein, ein fester Betrag oder ein ausgewiesener Entfall des Ausführungsentgelts. Der Spread bleibt. Bruchstücke lassen sich beim späteren Depotwechsel oft nicht übertragen.
Kupons einer Anleihe werden mit 27,5 Prozent KESt besteuert. Das ist derselbe Satz wie bei einer Dividende. Die 25 Prozent gelten für Zinsen auf Sparbuch und Konto, nicht für den Kupon. Behält eine inländische Stelle die Steuer ein, ist die Einkommensteuer auf diesen Kupon endbesteuert.
Kursgewinne aus öffentlich angebotenen Anleihen, die du ab dem 1. April 2012 gekauft hast, werden ebenfalls mit 27,5 Prozent besteuert. Anleihen aus der Zeit davor sind beim Kursgewinn Altbestand. Ihre Kupons bleiben steuerpflichtig.
Stückzinsen sind der Zinsanteil seit dem letzten Zinstermin. Beim Kauf zahlst du ihn an den Verkäufer, beim Verkauf erhältst du ihn vom Käufer. Dein Verrechnungskonto muss beim Kauf Kurs, Stückzinsen und Spesen decken.
Gezahlte Stückzinsen sind Anschaffungskosten. Am Kauftag wird darauf keine KESt einbehalten. Den vollen Kupon am Zinstermin behandelt die Stelle als Zinsen. Stückzinsen, die du beim Verkauf gutgeschrieben bekommst, gehören zum Veräußerungserlös.
Anleihen sind Wertpapiere und keine Spareinlage. Die Einlagensicherung bis 100.000 Euro gilt für sie nicht. Du trägst die Zahlungsfähigkeit des Emittenten. Ein höherer Kupon ist häufig der Preis für ein höheres Risiko.
Die Stücke in deinem Depot bleiben dein Eigentum, auch wenn die verwahrende Bank ausfällt. Geld, das als Kupon oder Verkaufserlös schon auf dem Verrechnungskonto liegt, zählt zur Einlagensicherung. Kann die Bank die Papiere nicht herausgeben, bleibt daneben die Anlegerentschädigung bis 20.000 Euro.
Ja, sobald ausschüttungsgleiche Erträge angesetzt werden. Der Fonds zahlt dir dann nichts aus, die Bank bucht die KESt trotzdem vom Verrechnungskonto. Dafür sollte dort Guthaben liegen. Bei einem Meldefonds sind einbehaltene Zinsen und Dividenden erfasst. Von den Gewinnen, die der Fonds selbst realisiert und nicht ausschüttet, werden 60 Prozent angesetzt.
Gewinne auf Papieren, die der Fonds noch hält, bleiben bis zu deinem Verkauf im Anteilspreis. Der schon versteuerte laufende Ertrag erhöht die Anschaffungskosten, damit er beim Verkauf nicht ein zweites Mal zählt. Bei einem Nicht-Meldefonds gilt stattdessen die Pauschale.
Ein Meldefonds hat einen steuerlichen Vertreter, der Ausschüttung und ausschüttungsgleiche Erträge an die österreichische Meldestelle meldet. Der Sitz des Fonds im Ausland schließt das nicht aus. Die Bank führt die KESt auf Basis dieser Meldung ab. Wer den Anteil am Meldetag hält, wird mit dem gemeldeten Betrag je Anteil erfasst.
Ohne Meldung schätzt die Bank die ausschüttungsgleichen Erträge. Sie nimmt 90 Prozent des positiven Preisunterschieds im Kalenderjahr, mindestens 10 Prozent des Rücknahmepreises am Jahresende. Ausschüttungen kommen extra dazu und sind ohne Meldung zur Gänze steuerpflichtig. Die Pauschale gilt am 31. Dezember als zugeflossen. Du kannst die tatsächlichen Erträge mit den nötigen Unterlagen nachweisen. Ohne Nachweis bleibt die Schätzung.
Ein Übertrag auf ein Depot, das dir gehört, löst keine KESt aus, wenn die Anschaffungsdaten mitgehen. Kaufdatum, Kosten und Altbestand bleiben dann erhalten. Gibst du die Daten nicht weiter, kann die abgebende Stelle die Entnahme wie einen Verkauf behandeln und auf den Neubestand KESt einbehalten.
Ob der Übertrag je Position etwas kostet, steht im Preisverzeichnis der abgebenden Stelle. Bruchstücke wandern in der Regel nicht mit. Vorher prüfst du, ob Wien, deine Auslandstitel, einzelne Anleihen und der ETF-Sparplan beim neuen Depot vorhanden sind.