Mit einer Anleihe leihst du einem Schuldner Geld. Du wirst Gläubiger, nicht Miteigentümer. Der Emittent schuldet dir die Zinsen und am Ende der Laufzeit die Rückzahlung, so wie sie in den Bedingungen stehen. Emittenten sind die Republik, Bundesländer, Gemeinden, Banken und Unternehmen.
Der Kupon ist der Zinssatz auf den Nennwert. Die meisten Anleihen zahlen ihn einmal im Jahr, manche halb- oder vierteljährlich. Bei einer Fixzinsanleihe bleibt der Satz über die Laufzeit gleich. Bei einem Floater folgt er einem Referenzsatz. Eine Nullkuponanleihe zahlt zwischendurch nichts. Ihr Ertrag steckt in der Differenz zwischen Kaufpreis und Rückzahlung.
Kurse stehen in Prozent vom Nennwert. 100 heißt pari. Kaufst du über 100, zahlst du ein Aufgeld. Kaufst du unter 100, liegt der Kurs unter dem Nennwert. Die Stückelung ist die kleinste Nominale, die du handeln kannst. Bei Papieren für Privatanleger sind 100, 500 oder 1.000 Euro üblich. Angebote an große Investoren beginnen oft erst bei 50.000 Euro.
Österreichische Bundesanleihen begibt die Bundesfinanzierungsagentur im Namen und auf Rechnung der Republik. Der Bund finanziert damit Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung, Pensionen und Gesundheit. Schuldnerin ist die Republik, sie haftet mit ihrem Vermögen. Ein Rating beschreibt diese Bonität und kann sich ändern. Die Anleihe ist damit keine Bankeinlage und keine Leistung einer Sicherungseinrichtung.
Neue Bundesanleihen kommen am Primärmarkt heraus. Die Republik versteigert sie an Primärhändler oder platziert sie über ein Bankensyndikat. Als Privatperson gibst du bei dieser Auktion kein Gebot ab. Du kaufst danach am Sekundärmarkt über eine Bank oder einen Broker. Dafür brauchst du ein Wertpapierdepot und ein Verrechnungskonto. Die Republik verrechnet auf diese Geschäfte keine eigenen Spesen. Was deine Bank für Order und Depot verlangt, steht in ihren Konditionen.
Zum öffentlichen Segment zählt die Wiener Börse neben den Bundesanleihen auch kurzfristige Bundesschatzscheine der Republik, Anleihen der Bundesländer, Anleihen anderer Staaten sowie Papiere von ASFINAG und ÖBB-Infrastruktur. Diese Bundesschatzscheine sind ein anderes Papier als der Bundesschatz für Privatpersonen. Die Renditen der Bundesanleihen prägen außerdem die Sekundärmarktrendite, an der in Österreich viele Kredit- und Bausparzinsen hängen.
Grüne Bundesanleihen sind Forderungen gegen dieselbe Republik. Die Mittel sind für geeignete grüne Projekte zweckgebunden und die Papiere können im ESG-Segment notieren. Die Zweckbindung ändert den Schuldner nicht. Ob eine Anleihe grün ist, ersetzt nicht den Blick auf Laufzeit, Kurs und Stückelung.
Der Bundesschatz ist das direkte Wertpapier der Republik für Privatpersonen. Du kaufst ihn nicht über die Börse und legst ihn nicht in ein Bankdepot. Das Konto eröffnest du digital mit der ID Austria in der Vollfunktion. Daneben ist eine analoge Eröffnung vorgesehen. Einzahlung und Auszahlung laufen über dein Referenzkonto, bar geht es nicht.
Zur Wahl stehen ein Monat, zwölf Monate und zehn Jahre. Dazu gibt es grüne Laufzeiten über sechs Monate und über vier Jahre. Welcher Satz gilt, steht beim Bundesschatz und wird am Geldeingang für genau diese Laufzeit festgeschrieben. Die Republik verrechnet keine Spesen. Der kleinste Betrag für Ein- und Auszahlung liegt bei 100 Euro. Die Zinsen kommen am Ende der Laufzeit. Bis zu einem Jahr rechnet die Republik einfach, darüber mit Zinseszins.
Eine vorzeitige Auszahlung ist möglich. Dafür werden Liquiditätskosten abgezogen, das eingezahlte Kapital bleibt erhalten. Die Höhe dieser Kosten steht in den Auszahlungsdetails der jeweiligen Position. Am Laufzeitende kannst du dir Kapital und Zinsen abzüglich KESt auf das Referenzkonto zahlen lassen oder zum dann gültigen Satz wiederveranlagen.
Auch der Bundesschatz ist eine Forderung gegen die Republik und kein Sparbuch. Deshalb behält die Republik bei Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich 27,5 Prozent KESt ein, nicht die 25 Prozent der Sparzinsen. Grüne Bundesschätze binden die Mittel an grüne Projekte. Der Schuldner ist derselbe wie beim klassischen Bundesschatz.
Bundesanleihen werden an Börsentagen von 9:15 bis 16:30 Uhr in der fortlaufenden Auktion gehandelt. Aufträge gibst du über deine Bank oder deinen Broker. Für diese Papiere stellen Erste Group und Raiffeisen Bank International als Market Maker während der Handelszeit Kauf- und Verkaufskurse. Limit, Market und Stop sind möglich. Ein Limit legt den Prozentkurs fest, den du höchstens zahlst oder mindestens erhalten willst.
Die Stückelung prüfst du an der einzelnen ISIN. Bundesanleihen, die nach dem 23. August 2023 begeben wurden, haben eine Mindeststückelung von 100 Euro. Davor lautete sie auf 1.000 Euro. Fix verzinste Bundesanleihen nach den Bedingungen ab Juni 2017 liegen als Sammelurkunde bei der Wertpapiersammelbank. Ein einzelnes Papier kannst du daraus nicht verlangen. Du orderst ein Vielfaches der Stückelung, angegeben als Nominale.
Unternehmensanleihen, Bankanleihen, Wandelanleihen und strukturierte Anleihen haben eigene Segmente. Bankanleihen zählen an der Wiener Börse nicht zu den Unternehmensanleihen. Im Prime-Segment verpflichten sich Unternehmen zu zusätzlicher Transparenz. Im Standard-Segment gilt diese Zusage nicht. Strukturierte Anleihen koppeln Zins oder Rückzahlung an einen Basiswert. Eine Kapitalzusage gilt nur, wenn die Bedingungen sie enthalten.
Das Segment für qualifizierte Anleger ist für dich als Privatanleger geschlossen. Ein Listing in Wien heißt also nicht, dass jede Anleihe in dein Depot passt. Ob dein Broker das Papier führt und an welchem Platz die Order ausgeführt wird, steht in seinem Angebot.
Der Kupon wird an den gezahlt, der die Anleihe am Zinstermin hält, und zwar für die ganze Periode. Verkaufst du dazwischen, stehen dir die Zinsen seit dem letzten Termin zu. Im Normalfall zahlt der Käufer dir diesen Anteil. Das sind die Stückzinsen. Der Kurs ohne diesen Anteil ist der Nettokurs. Nettokurs plus Stückzinsen ergibt den Bruttokurs, also den Betrag, den du für das Papier selbst aufwendest. Spesen kommen oben drauf.
1.000 Euro Nominale zum Kurs 101 kosten 1.010 Euro, noch ohne Stückzinsen. Wie viele Tage die Bank seit dem letzten Zinstermin ansetzt, steht in den Bedingungen und auf der Abrechnung. Dein Verrechnungskonto muss Kurs, Stückzinsen und Spesen decken.
Steuerlich sind gezahlte Stückzinsen Anschaffungskosten. Eine Gutschrift der KESt schon am Kauftag gibt es nicht. Den vollen Kupon am Zinstermin behandelt die auszahlende Stelle als Zinsen. Den Ausgleich siehst du beim Verkauf oder bei der Rückzahlung: Die höheren Anschaffungskosten verkleinern den Gewinn oder erzeugen einen Verlust. Erhältst du beim Verkauf Stückzinsen, gehören sie zu deinem Veräußerungserlös und nicht zu den laufenden Zinsen.
Zinsen aus Anleihen unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent. Denselben Satz ziehen inländische Stellen auf Kursgewinne aus Anleihen ein, die öffentlich angeboten und ab dem 1. April 2012 gekauft wurden. 25 Prozent gelten für Zinsen auf Sparbüchern und Girokonten. Einen Freistellungsauftrag, mit dem du der Bank einen Freibetrag freischaltest, gibt es dabei nicht. Die Bank behält die KESt auf Anleihezinsen ein. Die deutsche Abgeltungsteuer ist die deutsche Steuer auf Kapitalerträge. In Österreich bleibt es bei der KESt.
Behält eine inländische depotführende oder auszahlende Stelle die KESt ein, ist die Einkommensteuer auf diese Erträge damit abgegolten. Du setzt sie dann nicht noch einmal in die Steuererklärung. Der besondere Satz erhöht auch nicht den Tarif auf dein Gehalt. Liegt das Depot im Ausland, unterbleibt dieser Abzug. Dann gehören Zinsen und Gewinne in die Erklärung und werden dort mit 27,5 Prozent besteuert. Eine Steuer, die ein anderes Land einbehält, kannst du nur in dem Rahmen anrechnen, den das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen vorsieht.
Depotgebühren, Kreditzinsen für den Kauf und die Transaktionskosten des Verkäufers darfst du nicht als Werbungskosten abziehen. Das gilt auch, wenn du in die Regelbesteuerung wechselst. Kaufspesen erhöhen im Privatvermögen die Anschaffungskosten nicht. Die gezahlten Stückzinsen tun es. Die Regelbesteuerung lohnt sich nur, wenn dein Tarif auf das gesamte Einkommen im Schnitt unter 27,5 Prozent liegt, bei Sparzinsen unter 25 Prozent. Du beantragst sie für alle Kapitaleinkünfte mit besonderem Satz, nicht für eine einzelne Anleihe. Für 2026 wird einem Partner eines Alleinverdieners nur die KESt erstattet, die über dem Alleinverdienerabsetzbetrag liegt. Dieser Absetzbetrag beträgt mindestens 612 Euro. Bei einem Kind mit ganzjähriger Familienbeihilfe liegt die Schwelle 2026 bei 850,80 Euro.
Eine Unternehmensanleihe finanziert das Unternehmen, das sie begibt. Du trägst seine Zahlungsfähigkeit. Je schwächer die Bonität, desto höher fällt der angebotene Zins in der Regel aus. Nachrangige Anleihen werden in der Insolvenz erst nach den nicht nachrangigen bedient. Das Wort Immobilienanleihe beschreibt keine eigene gesetzliche Gattung. Meist ist es eine unbesicherte Schuldverschreibung. Du stehst nicht im Grundbuch, und besicherte Gläubiger werden vor dir bedient.
Anleihen fallen nicht unter die Einlagensicherung. Die Sicherung gilt für Guthaben auf Konten und Sparbüchern bis 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Sparkassen und Raiffeisen sichern ihre Einlagen über eigene Einrichtungen, die Anleihe bleibt auch dort ein Wertpapier. Papiere in deinem Depot sind dein Eigentum. Fällt die verwahrende Bank aus, lässt du die Papiere auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen. Kann die Bank die Papiere pflichtwidrig nicht herausgeben, greift die Anlegerentschädigung bis 20.000 Euro. Geld, das als Kupon oder Verkaufserlös schon auf dem Verrechnungskonto liegt, zählt zur Einlagensicherung und zu deren Obergrenze.
Bei einer Anleihe, die deine Bank selbst begeben hat, kommt im Abwicklungsfall der Bail-in dazu. Die Finanzmarktaufsicht kann solche Verbindlichkeiten herabschreiben oder in Anteile der Bank umwandeln. Gedeckte Einlagen sind davon ausgenommen. Anleihen anderer Emittenten, die nur bei dieser Bank liegen, gehören nicht zu diesem Bail-in. Banken stehen unter laufender Aufsicht. Bei einem Industrieemittenten ist die Aufsicht oft auf den Prospekt beschränkt. Das nimmt dir die Prüfung der Bedingungen nicht ab.
Für bestimmte Wohnbau-Wertpapiere, nämlich die im Wohnbauförderungsrecht genannten Aktien, Wandelschuldverschreibungen und Partizipationsrechte, bleibt der Ertrag bis 4 Prozent des Nennbetrags ohne KESt. Voraussetzung ist die Hinterlegung bei einer inländischen Bank, die Zuordnung zum Privatvermögen und eine Privatvermögenserklärung. Was über 4 Prozent des Nennbetrags hinausgeht, wird besteuert. Im Betriebsvermögen gibt es diese Befreiung nicht. Die Mittel müssen dem Wohnbau dienen. Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen sind ebenfalls Forderungswertpapiere mit 27,5 Prozent KESt und keine Spareinlage.
Der Kupon sagt, was du auf den Nennwert bekommst. Die Rendite sagt, was das im Verhältnis zu deinem Einsatz ist. Liegt der Kurs über pari, ist die laufende Rendite niedriger als der Kupon. Liegt er darunter, ist sie höher. Bis zur Fälligkeit zählt zusätzlich, ob du zum Tilgungskurs einen Kursgewinn oder einen Kursverlust einplanst. Spesen und Depotentgelt fehlen in dieser Rechnung noch. Steuerlich werden sie beim besonderen Satz nicht abgezogen.
Steigen die Marktzinsen, fallen die Kurse bereits laufender Fixzinsanleihen. Du kannst sie vor dem Ende nur zum dann erzielbaren Kurs verkaufen, und bei wenig Handel auch gar nicht zum gewünschten Preis. Vom Emittenten vorzeitig zurückverlangen kannst du das Kapital in der Regel nicht. Hältst du bis zur Tilgung und zahlt der Schuldner, bekommst du den vereinbarten Tilgungskurs, meist den Nennwert. Hast du über pari gekauft, liegt dieser Betrag unter deinem Kursaufwand. Die Kupons sind der andere Teil des Ergebnisses. Manche Bedingungen erlauben dem Emittenten eine Kündigung. Dann endet die Anlage früher als auf dem ersten Blick.
Verluste aus dem Verkauf verrechnest du nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen aus Kapitalvermögen und nur im selben Kalenderjahr. Mit Zinsen vom Sparbuch oder Girokonto geht das nicht. Ein Vortrag ins nächste Jahr ist im Privatvermögen nicht vorgesehen. Deine inländische Depotbank gleicht Verluste automatisch über die Depots aus, die sie für dich führt. Gemeinschaftsdepots, Betriebsdepots und Treuhanddepots lässt sie aus. Über zwei Banken hinweg und mit ausländischen Erträgen machst du den Ausgleich in der Steuererklärung. Zinsen aus dem Bundesschatz kannst du dort mit passenden Verlusten aus demselben Jahr zusammenführen. Die Bank des Depots sieht diese Zinsen nicht von selbst.
Eine Forderung gegen den Emittenten. Du erhältst die vereinbarten Zinsen und am Laufzeitende die Rückzahlung, wenn der Schuldner zahlt. Anteile am Unternehmen bekommst du damit nicht.
Die Bundesfinanzierungsagentur, im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich. Neue Tranchen ersteigern Primärhändler oder ein Syndikat von Banken. Privatpersonen kaufen danach über Bank oder Broker.
Nein. Bundesanleihen sind Papiere der Republik. Daneben handeln an der Wiener Börse Anleihen der Bundesländer, anderer Staaten sowie von ASFINAG und ÖBB-Infrastruktur, soweit sie im öffentlichen Segment liegen. Der Schuldner steht in den Bedingungen.
Ein Wertpapier der Republik, das du direkt bei ihr hältst, ohne Börsennotiz und ohne Bankdepot. Laufzeiten sind ein Monat, zwölf Monate und zehn Jahre, grün außerdem sechs Monate und vier Jahre. Der Zinssatz wird am Geldeingang für diese Laufzeit festgeschrieben.
Es ist eine verbriefte Forderung gegen die Republik. Die KESt beträgt deshalb 27,5 Prozent. Zinsen auf Sparbüchern und Girokonten bleiben bei 25 Prozent. Eine Einlagensicherung wie bei einem Bankguthaben gibt es auf das Papier nicht.
Ja. Die Republik zahlt vor dem Laufzeitende gegen Abzug von Liquiditätskosten aus. Das eingezahlte Kapital bleibt dabei erhalten. Wie hoch der Abzug ist, steht in den Details zu dieser Auszahlung.
Ja, sobald du sie über die Börse oder eine Bank kaufst. Dazu kommt ein Verrechnungskonto. Der Bundesschatz läuft getrennt davon auf einem Konto bei der Republik.
An Börsentagen von 9:15 bis 16:30 Uhr. Erste Group und Raiffeisen Bank International stellen für österreichische Bundesanleihen während dieser Zeit Kurse. Deinen Auftrag gibst du bei Bank oder Broker auf.
Begebungen nach dem 23. August 2023 haben eine Mindeststückelung von 100 Euro. Ältere Bundesanleihen sind auf 1.000 Euro gestückelt. Du kaufst ein Vielfaches der Stückelung der konkreten ISIN.
Du zahlst 101 Prozent des Nennwerts. Auf 1.000 Euro Nominale sind das 1.010 Euro, noch ohne Stückzinsen und ohne Spesen der Bank.
Der Anteil des Kupons seit dem letzten Zinstermin. Im Normalfall zahlt ihn der Käufer an den Verkäufer. Angezeigt wird oft der Kurs ohne Stückzinsen. Auf der Abrechnung steht der Betrag inklusive Stückzinsen.
Nein. Gezahlte Stückzinsen erhöhen deine Anschaffungskosten. Eine KESt-Gutschrift am Kauftag gibt es nicht. Am Zinstermin wird der volle Kupon als Zins versteuert. Der höhere Einstand mindert später den Gewinn oder erhöht den Verlust.
27,5 Prozent. Das gilt für Zinsen aus Forderungswertpapieren, also auch für Bundesanleihen, Unternehmensanleihen, Pfandbriefe und den Bundesschatz. 25 Prozent gelten für Sparbuch- und Girozinsen.
Für deine Anleihen in Österreich gilt die KESt. Die Abgeltungsteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer. Ein Depot im Ausland führt nicht dazu, dass die Abgeltungsteuer die österreichische Steuer ersetzt. Erträge ohne inländischen KESt-Abzug setzt du in der österreichischen Erklärung an.
Den deutschen Freistellungsauftrag gibt es hier nicht. Die Bank behält die KESt auf Anleihezinsen ein, ohne dass du einen Freibetrag freischaltest. Eine Befreiungserklärung ist etwas anderes und richtet sich an bestimmte Einrichtungen, nicht an einen privaten Sparer mit einem allgemeinen Freibetrag.
Hat eine inländische Stelle die KESt einbehalten, ist die Einkommensteuer auf diese Erträge abgegolten. In die Erklärung kommen sie, wenn kein Abzug stattgefunden hat, wenn du die Regelbesteuerung beantragst oder wenn du Verluste über die Erklärung ausgleichst.
Wenn dein Einkommensteuertarif im Schnitt unter dem besonderen Satz liegt. Du erfasst damit alle Kapitaleinkünfte, die diesem Satz unterliegen. Depotgebühren werden auch dann nicht abgezogen. Für 2026 gibt es bei Alleinverdiener-Partnern und bei Kindern mit Familienbeihilfe Untergrenzen, bevor KESt erstattet wird.
Beim besonderen Satz nicht. Depotgebühren, Finanzierungszinsen und die Verkaufsspesen sind vom Abzug ausgeschlossen. Kaufspesen erhöhen im Privatvermögen auch nicht den steuerlichen Einstand. Stückzinsen schon.
Dann behält keine inländische Stelle die KESt ein. Du gibst Zinsen und Gewinne in der Steuererklärung an. Der besondere Satz beträgt 27,5 Prozent. Eine ausländische Quellensteuer wird nur nach dem Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet.
Für Anleihen, die du heute kaufst, nein. Eine allgemeine Behaltefrist gibt es nicht. Öffentlich angebotene Anleihen, die ab dem 1. April 2012 angeschafft wurden, unterliegen beim Verkauf der KESt von 27,5 Prozent.
Veräußerungsgewinne von Anleihen, die vor dem 1. Oktober 2011 gekauft wurden, bleiben steuerfrei. Käufe zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 31. März 2012 werden mit dem besonderen Satz über die Steuererklärung erfasst, nicht durch den KESt-Abzug der Bank. Die laufenden Zinsen waren auch im Altbestand steuerpflichtig.
Nein. Es zählen die Bedingungen. Nicht öffentlich angebotene Forderungswertpapiere fallen unter den Tarif statt unter den besonderen Satz. Zertifikate und strukturierte Anleihen können steuerlich Derivate sein.
Es fließt kein jährlicher Kupon. Steuerpflichtig ist die Differenz zwischen Verkaufserlös oder Einlösung und deinen Anschaffungskosten. In den Anschaffungskosten stecken auch die aufgelaufenen Stückzinsen, die im Kaufpreis enthalten waren.
Nur mit Überschüssen, die demselben besonderen Satz folgen, und nur im selben Kalenderjahr. Die Depotbank macht das automatisch für ihre eigenen Depots. Gemeinschafts-, Betriebs- und Treuhanddepots sowie ein zweites Institut bleiben draußen. Dafür gibt es die Verlustausgleichsoption in der Erklärung.
Nein. Zinsen aus Bankeinlagen stehen für diesen Ausgleich nicht zur Verfügung. Zinsen aus dem Bundesschatz schon, weil sie Kapitaleinkünfte zum Satz von 27,5 Prozent sind. Den Ausgleich mit dem Bundesschatz machst du in der Steuererklärung.
Nein. Gesichert sind Einlagen auf Konten und Sparbüchern bis 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Die Anleihe selbst ist eine Forderung gegen ihren Emittenten. Das Verrechnungskonto des Depots zählt dagegen zu den Einlagen.
Die Papiere bleiben dein Eigentum und können auf ein anderes Depot übertragen werden. Nur wenn die Bank sie pflichtwidrig nicht herausgeben kann, kommt die Anlegerentschädigung bis 20.000 Euro in Betracht. Hat die Bank die Anleihe selbst begeben, kann zusätzlich ein Bail-in diese Forderung treffen.
In der Abwicklung kann die Finanzmarktaufsicht Gläubiger der Bank an den Verlusten beteiligen, durch Herabschreibung oder durch Umwandlung in Anteile. Gedeckte Einlagen sind ausgenommen. Anleihen eines anderen Emittenten im selben Depot sind davon nicht erfasst.
Der Zins bildet vor allem die Bonität ab. Ein Unternehmen oder eine nachrangige Bankanleihe muss mehr bieten, wenn das Ausfallsrisiko größer ist. Bis hin zum Totalverlust bleibt dieses Risiko bei dir.
Bei den gesetzlich erfassten Wohnbau-Wertpapieren im Privatvermögen bleibt der Ertrag bis 4 Prozent des Nennbetrags ohne KESt, solange eine inländische Bank sie verwahrt und eine Privatvermögenserklärung vorliegt. Der darüber liegende Teil wird besteuert. Im Betriebsvermögen entfällt die Befreiung.
Schuldnerin ist in beiden Fällen die Republik. Grün beschreibt die Verwendung der Mittel, nicht eine zweite Haftung. Laufzeit, Kurs und Stückelung prüfst du wie bei jeder anderen Bundesanleihe.
Papiere im Segment für qualifizierte Anleger sind für Privatanleger nicht zugänglich. Auch eine hohe Mindeststückelung schließt kleine Orders aus. Ob dein Broker die ISIN handelt, siehst du in seinem Angebot.
Du bekommst den Kurswert. Im Normalfall kommen die Stückzinsen dazu, die Spesen gehen ab. Der Kurs kann unter deinem Einstand liegen. Vom Emittenten kannst du die Rückzahlung in der Regel erst zum Tilgungstermin verlangen. Beim Bundesschatz ist die vorzeitige Auszahlung ein eigener Weg mit Liquiditätskosten.
Der Kurs der bereits laufenden Anleihe fällt, weil neue Papiere mehr Zins bieten. Hältst du bis zur Tilgung und zahlt der Schuldner, bekommst du den vereinbarten Tilgungskurs. Der zwischenzeitliche Kursverlust wird nur real, wenn du verkaufst.
Solange Zins und Rückzahlung in Euro vereinbart sind und du in Euro rechnest, nein. Lautet das Papier auf eine andere Währung, etwa Franken, bewegt der Wechselkurs deinen Erlös in Euro zusätzlich zum Kurs der Anleihe.
Der neuen Bank die Anschaffungskosten. Fehlende Angaben können eine pauschale Bewertung auslösen. Dann sind die betroffenen Erträge in der Steuererklärung zu erfassen. Ein Betriebsdepot nennst du der Bank als solches, sonst entfaltet der KESt-Abzug keine Endbesteuerung.