Für den Kauf einer Aktie brauchst du ein Wertpapierdepot und ein Verrechnungskonto bei einer Bank oder einem Broker. Auf dem Depot liegen die Stücke, über das Verrechnungskonto laufen Einzahlungen, Käufe, Verkäufe, Dividenden und Gebühren. Die Aktien bleiben dein Eigentum. Das Guthaben daneben ist eine gewöhnliche Einlage bei der Bank.
Die Steuerregeln in diesem Text gelten, wenn du in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig bist, also hier Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, und die Aktien im Privatvermögen hältst. Ein betriebliches Depot folgt anderen Regeln. Zur Eröffnung weist du dich aus, überweist Geld und suchst die Aktie über die ISIN. Österreichische Titel tragen eine ISIN, die mit AT beginnt.
In der Ordermaske wählst du Stückzahl, Handelsplatz und Auftragstyp. Ein Bestens-Auftrag, auch Market-Order genannt, nimmt den nächsten handelbaren Kurs. Ein Limitauftrag wird nur zu deinem Preis oder zu einem besseren ausgeführt. Bei einem Stop-Auftrag wird der Auftrag erst ausgelöst, wenn der Kurs eine Schwelle berührt. Vor dem Absenden siehst du Orderentgelt, Platzgebühr, den Spread zwischen Kauf- und Verkaufskurs und bei Fremdwährung den Devisenaufschlag.
Mit dem Kauf ist noch keine Steuer ausgelöst. Ein höherer Kurs in der Anzeige löst ebenfalls keine aus. Kapitalertragsteuer entsteht auf Dividenden und auf den Gewinn, den du beim Verkauf tatsächlich realisierst. Wie hoch sie ist und wer sie abführt, hängt davon ab, ob dein Depot eine österreichische Abzugsstelle hat.
Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Aktien unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent. Dieser besondere Steuersatz steht für sich. Er schiebt deinen Tarif auf Gehalt oder Pension nicht nach oben. Zinsen auf Sparbuch und Girokonto werden mit 25 Prozent besteuert und sind eine andere Einkunft als der Gewinn aus einer Aktie.
Ein Beispiel ohne Spesen: Du hast um 2.000 Euro gekauft und verkaufst um 2.600 Euro. Der Gewinn beträgt 600 Euro, die KESt darauf 165 Euro. Auf dem Verrechnungskonto bleibt der Erlös nach diesem Abzug. Solange du nicht verkaufst, bleibt der Buchgewinn steuerfrei. Eine Dividende wird dagegen im Jahr der Ausschüttung erfasst, auch wenn du die Aktie behältst.
Steuereinfach heißt, dass die inländische Stelle die KESt für die erfassten Erträge ausrechnet, einbehält und an das Finanzamt abführt. Mit diesem Abzug ist die Einkommensteuer auf diese Erträge abgegolten. Man spricht von Endbesteuerung. Für ein gewöhnliches Privatdepot musst du diese Erträge dann nicht mehr eigens in der Einkommensteuererklärung anführen.
Diesen Abzug machen die üblichen Privatdepots inländischer Banken, darunter flatex, die DADAT, die easybank, die Erste Bank, die Bank Austria, Raiffeisen und die Bank Direkt. Trade Republic führt über die österreichische Niederlassung seit April 2025 KESt ab, Scalable Capital für Neukunden der österreichischen Niederlassung seit Oktober 2026. Ein älteres Konto kann noch ohne österreichischen Abzug laufen. Erträge aus der Zeit davor bleiben erklärungspflichtig. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Kontos, nicht der Name der App.
Liegt das Depot bei einer Stelle ohne österreichischen KESt-Abzug, nimmst du die Erträge in die Einkommensteuererklärung auf. Der Satz bleibt in der Regel 27,5 Prozent, getrennt vom übrigen Einkommen. Depotgebühren, Zinsen für einen Kredit auf das Depot und die Spesen des Verkaufs darfst du bei diesem besonderen Steuersatz nicht als Werbungskosten abziehen. Das gilt auch dann, wenn du später die Regelbesteuerung beantragst.
Ein realisierter Verlust aus Aktien mindert andere Kapitaleinkünfte desselben Kalenderjahres, die mit 27,5 Prozent besteuert werden. Dazu gehören Kursgewinne, Dividenden und Zinsen aus Anleihen. Sparzinsen mit 25 Prozent, Zuwendungen einer Privatstiftung und Einkünfte wie Gehalt, Pension oder Miete bleiben außen vor. Mehr als die schon abgeführte KESt erstattet niemand.
Die depotführende Stelle verrechnet das bei privaten Einzeldepots von sich aus. Das Ergebnis steht im Steuerreporting, das sie seit 2025 auf Verlangen ausstellt. Die frühere Verlustausgleichsbescheinigung verschickt sie nicht mehr von selbst. Gemeinschaftsdepots, betriebliche Depots und Treuhanddepots bleiben vom automatischen Ausgleich ausgenommen. Mehrere Einzeldepots derselben Bank kann sie zusammenfassen, Depots bei einer anderen Bank nicht.
Ein Zahlenbild: Verlust 1.000 Euro, im selben Jahr nur eine inländische Dividende von 400 Euro. Verrechnet werden 400 Euro, zurück kommen 110 Euro KESt. Der Rest von 600 Euro hebt die KESt des nächsten Jahres nicht auf. Ein Vortrag in Folgejahre ist bei solchen Aktienverlusten nicht vorgesehen. Wurde auf eine ausländische Dividende wegen der Quellensteuer schon weniger österreichische KESt einbehalten, fällt auch die Gutschrift kleiner aus.
Bankübergreifend, mit ausländischen Erträgen oder in den Fällen ohne automatischen Ausgleich beantragst du den Verlustausgleich in der Einkommensteuererklärung. Diese Verlustausgleichsoption zwingt dich nicht, sämtliche Kapitaleinkünfte offenzulegen. Davon zu trennen ist die Regelbesteuerungsoption. Mit ihr werden alle Kapitaleinkünfte nach dem Einkommensteuertarif besteuert, wenn der Tarif unter 27,5 Prozent liegt. Die schon einbehaltene KESt wird angerechnet. Den Antrag gibt es nur für das gesamte Kapitalvermögen, nicht für eine einzelne Aktie.
Aktien, die du vor dem 1. Jänner 2011 gekauft hast, sind Altbestand. Der Kursgewinn daraus ist nicht KESt-pflichtig, ein Kursverlust daraus geht nicht in den Ausgleich. Dividenden aus diesem Bestand werden weiterhin mit 27,5 Prozent besteuert. Was du ab dem 1. Jänner 2011 gekauft hast, ist Neubestand und beim Verkauf steuerpflichtig. Anleihen und verbriefte Derivate haben einen anderen Stichtag, den 1. April 2012. Die Bank führt die Bestände getrennt.
Die Wiener Börse ist der Handelsplatz für österreichische Aktien. Der Handel läuft im System Xetra T7. Im prime market liegen die Titel mit höheren Transparenzpflichten und fortlaufendem Handel. Dafür braucht es unter anderem einen Market Maker. Mindestens 25 Prozent der lieferbaren Aktien müssen im Streubesitz sein, und dieser Streubesitz muss mindestens 20 Millionen Euro kapitalisieren. Liegt der Anteil darunter, genügt eine Streubesitz-Kapitalisierung über 40 Millionen Euro. Der standard market sammelt Aktien des Amtlichen Handels, die diese Hürde nicht schaffen. direct market plus und direct market gehören zum Vienna MTF. direct market plus ist ein KMU-Wachstumsmarkt.
ATX-Aktien kannst du über den Tag handeln. Der Vorhandel beginnt um 8:00 Uhr, der fortlaufende Handel frühestens um 9:00 Uhr. Um 12:00 Uhr folgt eine kurze Auktion, um 17:30 Uhr beginnt die Schlussauktion, danach läuft noch ein kurzer Handel bis etwa 17:50 Uhr. Am dritten Freitag im Monat dauern die Auktionen abweichend. Manche Nebenwerte im standard market und im direct market werden nicht fortlaufend gehandelt, sondern nur in einer Mittagsauktion zwischen 12:30 und 13:30 Uhr. Ein Bestens-Auftrag kann dort einen deutlich schlechteren Kurs bekommen. Ein Limitauftrag gibt den höchsten Kaufpreis vor.
Der ATX, der Austrian Traded Index, ist ein Preisindex aus 20 Aktien des prime market. Eine Aktie kommt hinein, wenn sie sowohl zu den 25 liquidesten als auch zu den 25 nach Streubesitz größten Titeln dieses Segments zählt. Erfüllen mehr als 20 Titel beide Kriterien, entscheidet der Umsatz. Die Börse prüft die Zusammensetzung im März und im September, die Berechnungsparameter zusätzlich jedes Quartal. Als Festbesitz gelten Anteile ab 4 Prozent. Der Indexstand selbst enthält keine Dividenden.
Für die Rendite samt Ausschüttung siehst du den ATX Total Return, für die Variante nach Nettodividende den ATX Net Total Return. Der ATX Prime umfasst alle Aktien des prime market, der ATX five die fünf höchstgewichteten. Der WBI bildet den Amtlichen Handel ab und wird zum Handelsschluss berechnet. Banken, Versicherungen, Industrie, Bau und Energie wiegen im ATX schwer, die Mitgliedschaft wechselt bei den Prüfungen. OMV, Verbund und Wienerberger sind nach Angabe der Börse seit dem Start des Index dabei. Für einen heimischen Standardtitel ist Wien oft der engste Markt. Ob der Auftrag dort oder an einem anderen Platz günstiger ist, siehst du aus dem Kurs und den gesamten Entgelten.
Ausländische Aktien liegen im selben Depot wie österreichische. Du suchst sie über die ISIN und wählst einen Handelsplatz, an dem dein Broker sie führt. Das kann die Heimatbörse sein oder ein anderer Platz mit Euro-Notiz. Die Heimatbörse hat eigene Zeiten, eigene Feiertage und oft mehr Umsatz. In der Ordermaske vergleichst du den Kurs mit Spread, Platzgebühr und dem Preis für den Währungstausch.
Notiert die Aktie in Dollar oder einer anderen Währung, tauscht der Broker Euro. Dafür gibt es einen Kurs und häufig einen Aufschlag. Ein Euro-Kurs an einem anderen Platz nimmt dir die Währung nicht weg, er steckt dann schon im angezeigten Preis. Steuerlich zählt der Unterschied in Euro zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten. Die Bewegung des Wechselkurses ist in diesem Euro-Gewinn enthalten.
Auf die Dividende greifen zwei Staaten zu. Der Quellenstaat behält eine Quellensteuer nach seinem Recht ein. Österreich besteuert dieselbe Dividende mit 27,5 Prozent, weil du hier ansässig bist. Mit den meisten Staaten ist im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart, dass der Quellenstaat etwa 15 Prozent behalten darf und Österreich diesen Teil auf die österreichische Steuer anrechnet.
Auf einem inländischen Depot erledigt die Bank die Anrechnung bis zu einem Deckel. Sie rechnet die tatsächlich einbehaltene ausländische Steuer an, höchstens aber 15 Prozent der Dividende. Bei 100 Euro brutto und 15 Euro ausländischer Steuer zieht sie noch 12,50 Euro KESt ab. Zusammen sind das 27,50 Euro. Behält das Ausland 25 Euro ein, rechnet die Bank weiterhin nur 15 Euro an. Die übrigen 10 Euro holst du nur im Quellenstaat zurück, und nur soweit das Abkommen das zulässt.
Die Rückforderung stellst du dort. Die Formulare laufen in der Regel zuerst über dein Wohnsitzfinanzamt, das die Ansässigkeit in Österreich bestätigt, und dann an die ausländische Behörde. Fristen liegen je nach Land oft bei zwei bis fünf Jahren, der Aufwand lohnt sich erst ab einem spürbaren Betrag. Auf einem Auslandsdepot fehlt der automatische Abzug. Du erfasst die Dividende in der Steuererklärung und rechnest die ausländische Steuer bis zum Satz des jeweiligen Abkommens an. Liegt in Österreich auf diesem Ertrag gar keine Steuer, gibt es auch keine Anrechnung.
Ein Aktiensparplan kauft in festen Abständen für einen festen Betrag. Du bestimmst Aktie, Rate und Termin, der Broker führt den Kauf am Ausführungstag zum dann verfügbaren Kurs aus. Ein klassisches Limit setzt du dabei nicht. Reicht die Rate nicht für ein ganzes Stück, entsteht ein Bruchstück. Die Dividende wird anteilig gutgeschrieben. Stimmrecht auf der Hauptversammlung gibt es für Bruchstücke nicht.
Bei flatex kostet die Ausführung 1 Prozent der Sparrate, dazu kommt der marktübliche Spread. Die Rate beginnt bei 25 Euro. Termine sind der 1., der 7., der 15. oder der 23. des Monats, der Rhythmus ist monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die Auswahl umfasst rund 1.000 Aktien, die KESt wird automatisch verrechnet, und der Plan lässt sich laut Produktseite kostenlos ändern oder pausieren. Bruchstücke verkauft flatex einmal täglich über den eigenen Bruchstück-Handelsplatz. Übertragen werden nur ganze Stücke.
Die DADAT startet bei 10 Euro, monatlich oder vierteljährlich, und nennt mehr als 100 sparplanfähige Aktien aus ATX, DAX und den USA, darunter 17 österreichische Titel. Die Kaufspesen weist die Produktseite derzeit als kostenlos aus, der Verkauf richtet sich nach Börsenplatz und Konditionenblatt. Das Sparplankonto führt sie ohne eigene Kontoführungsgebühr, der Plan ist ohne Bindungsfrist stornierbar. Solche Ausweisungen stehen im Preisblatt und können sich ändern.
Eine Gebühr in Prozent der Rate wächst mit dem Betrag mit. Eine fixe Ordergebühr trifft kleine Käufe härter, weil sie bei einer Rate von 30 Euro denselben Euro-Betrag kostet wie bei einer Rate von 300 Euro. Deshalb rechnest du die Ausführung inklusive Spread auf deine echte Rate, nicht auf eine Musterorder von mehreren Tausend Euro. Das Kursrisiko bleibt. Du kaufst zu unterschiedlichen Preisen. Eine lange Schwächephase verbilligt die späteren Stücke, die früheren können im Minus stehen. Eine einzelne Aktie kann stark an Wert verlieren, und eine Dividende gibt es nur, wenn die Gesellschaft sie beschließt.
Die Stücke auf dem Depot verwahrt die Bank für dich. Geht das Institut in Konkurs, gehören sie nicht zur Insolvenzmasse. Du kannst die Ausfolgung oder die Übertragung auf ein anderes Depot verlangen. Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Person und Bank trifft das Verrechnungskonto, also Verkaufserlöse und Dividenden, sobald sie dort gutgeschrieben sind. Die Aktien selbst sichert sie nicht.
Fehlen die Papiere im Sicherungsfall, etwa weil sie nicht mehr herausgegeben werden können, greift die Anlegerentschädigung. Für eine natürliche Person liegt die Obergrenze bei 20.000 Euro. Den Antrag stellst du innerhalb von zwölf Monaten, die Auszahlung folgt innerhalb von drei Monaten nach Feststellung von Höhe und Berechtigung. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung laufen nebeneinander und werden nicht zusammengerechnet. Die Einlagensicherung Austria deckt die meisten Institute ab. Sparkassen und Raiffeisen haben eigene Sicherungseinrichtungen. Eine falsche Beratung und ein reiner Kursverlust fallen unter keine der beiden Einrichtungen.
Ein Übertrag auf ein Depot, das dir selbst gehört, ist kein Verkauf, wenn die Anschaffungsdaten mitgehen. Kaufdatum, Kosten und die Altbestandseigenschaft bleiben dann erhalten. Verweigerst du der abgebenden Bank die Weitergabe, kann sie die Entnahme wie eine Veräußerung behandeln und KESt auf den Neubestand einbehalten. Die neue Bank setzt in diesem Fall pauschale Anschaffungskosten an.
Für diese Pauschale nimmt sie den Kurs bei der Einlieferung und zieht 0,5 Prozent für jeden Monat seit dem Kauf ab, mindestens bleibt der halbe Kurs. Ist das Kaufdatum unbekannt, wird ein steuerpflichtiger Neubestand unterstellt. Ein späterer Verkauf auf dieser Grundlage ist nicht endbesteuert. Du musst den Vorgang in der Steuererklärung mit den echten Kosten richtigstellen. Kannst du Kaufabrechnungen vorlegen, übernimmt die Bank die tatsächlichen Daten.
Seit Mitte 2026 ist beim Wechsel von einem ausländischen auf ein inländisches Depot zusätzlich eine Meldung an das Finanzamt vorgesehen, innerhalb eines Monats, mit den Papieren, den Anschaffungskosten und der empfangenden Stelle. Die Meldung ersetzt das Vorlegen der Kosten bei der Bank nicht von selbst. Bruchstücke wandern bei einem Übertrag in der Regel nicht mit. Die ganzen Stücke überträgt die abgebende Stelle, die Bruchstücke verkaufst du vorher oder lässt sie zurück.
Zuerst prüfst du, ob genau dieses Konto österreichische KESt einbehält und den Verlustausgleich für private Einzeldepots macht. Eine österreichische IBAN oder eine deutschsprachige App belegt das nicht. Auf der Abrechnung stehen KESt-Zeile, Quellensteuer und der Stand des Ausgleichs. Fehlt der Abzug, planst du die Einkommensteuererklärung von Anfang an ein, inklusive der Belege für Ausland und für andere Banken.
Danach rechntest du die Kosten an deinem eigenen Verhalten. Wer wenige große Orders macht, spürt die Depotgebühr und den Orderpreis. Wer jeden Monat kleine Beträge investiert, spürt die Sparplan-Gebühr und den Spread. Wer US-Aktien an der Heimatbörse kauft, spürt den Devisenaufschlag. Fremde Platzgebühren kommen zur Orderprovision dazu. Die Tabelle auf dieser Seite stellt die veröffentlichten Konditionen nebeneinander. Verbindlich bleibt das Preisverzeichnis, das du vor der Eröffnung öffnest, weil Aktionen und Preisblätter sich ändern.
Zum Wechsel zählt auch der Ausgang. Ob die abgebende Stelle den Übertrag je Position berechnet, steht in ihrem Preisverzeichnis. Ohne mitgelieferte Anschaffungskosten wird der Umzug steuerlich teuer, auch wenn die neue Ordergebühr niedrig ist. Sieh dir außerdem an, ob Wien, die Börsen deiner Auslandstitel und ein Aktiensparplan überhaupt im Angebot sind. Ein günstiger Inlandsauftrag hilft wenig, wenn die Aktie, die du besparen willst, fehlt.
Du brauchst ein Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto bei einer Bank oder einem Broker, der Depots für in Österreich ansässige Personen eröffnet. Nach dem Identitätsnachweis überweist du Geld und erteilst eine Order über die ISIN, mit Stückzahl, Handelsplatz und Auftragstyp.
Österreichische Aktien kaufst du häufig an der Wiener Börse, ausländische an ihrer Heimatbörse oder an einem anderen Platz, den dein Broker anbietet. Die Kostenanzeige vor dem Absenden zeigt Orderentgelt, Platzkosten, Spread und einen allfälligen Währungstausch.
Käufe werden vom Verrechnungskonto bezahlt, Verkäufe, Dividenden und Steuererstattungen werden dort gutgeschrieben. Auch Depotgebühren und KESt bucht die Bank über dieses Konto. Ohne Guthaben oder einen eingeräumten Rahmen wird die Order nicht ausgeführt.
Das Guthaben ist eine Bankeinlage und fällt unter die Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Institut. Die Aktien auf dem Depot sind davon getrennt und bleiben dein Eigentum.
KESt wird fällig, wenn eine Dividende zufließt oder wenn du einen steuerpflichtigen Kursgewinn realisierst. Ein höherer Kurs in der Depotanzeige ist noch kein steuerbarer Gewinn. Erst der Verkauf, ein Tausch oder eine Entnahme, die das Gesetz wie einen Verkauf behandelt, setzt den Gewinn fest.
Bei einem steuereinfachen Privatdepot behält die Bank die Steuer im Zeitpunkt der Gutschrift oder der Verkaufsabrechnung ein. Auf einem Depot ohne österreichischen Abzug rechnest du die Steuer später in der Einkommensteuererklärung ab.
Beide werden mit 27,5 Prozent besteuert. Bei einem Gewinn von 600 Euro sind das 165 Euro. Bei einer inländischen Dividende von 100 Euro sind es 27,50 Euro, sofern keine ausländische Quellensteuer anzurechnen ist.
Der Satz ist ein besonderer Steuersatz. Er erhöht nicht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Verkaufsspesen und Depotgebühren kürzen diesen Gewinn nicht als Werbungskosten.
25 Prozent gelten für Zinsen aus Bankeinlagen, also für Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld und Girokonto. Dividenden, steuerpflichtige Aktiengewinne und Zinsen aus Forderungswertpapieren liegen bei 27,5 Prozent.
Die beiden Sätze werden nicht miteinander vermischt. Ein Verlust aus einem Aktienverkauf mindert die 25-Prozent-Zinsen nicht, und die Zinsen mindern auch nicht die Steuer auf deine Aktien.
Die depotführende Stelle rechnet die österreichische KESt auf die erfassten Erträge aus, behält sie ein und führt sie an das Finanzamt ab. Bei einem privaten Einzeldepot macht sie zusätzlich den gesetzlichen Verlustausgleich innerhalb dieser Stelle. Mit dem korrekten Abzug sind diese Erträge endbesteuert.
Steuereinfach beschreibt nur diese Abwicklung. Es sagt nichts über Orderpreise, die Handelsplätze oder die Frage, ob dein konkretes Konto schon umgestellt ist. Den Nachweis liefert die Abrechnung mit einer KESt-Zeile.
Nein, wenn die KESt richtig einbehalten wurde und keine weitere Option dazukommt. Die Endbesteuerung ersetzt dann die Erklärung für genau diese Erträge. Dividenden österreichischer Gesellschaften sind davon erfasst, sobald eine inländische auszahlende Stelle die KESt abgezogen hat.
Eine Erklärung wird nötig, wenn du Verluste bankübergreifend ausgleichen willst, die Regelbesteuerung beantragst oder der Abzug auf einer Pauschale bei den Anschaffungskosten beruht. Auch Erträge von einer ausländischen Stelle ohne KESt-Abzug gehören in die Erklärung.
Du nimmst Dividenden und realisierte Kursgewinne in die Einkommensteuererklärung auf. Der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent gilt auch dort und bleibt vom Tarif auf das übrige Einkommen getrennt. Ausländische Quellensteuer rechnest du bis zum Satz des Doppelbesteuerungsabkommens an.
Dafür brauchst du die Abrechnungen: Kauf, Verkauf, Bruttodividende und die im Ausland einbehaltene Steuer. Ein Steuerreport des Brokers hilft beim Zusammentragen, ersetzt die Erklärung aber nicht. Erträge aus der Zeit, bevor ein Anbieter auf den österreichischen Abzug umgestellt hat, bleiben in diesem Zeitraum erklärungspflichtig.
Ja, wenn eine inländische auszahlende Stelle die KESt von 27,5 Prozent einbehält. Das ist bei österreichischen Aktiengesellschaften der gewöhnliche Weg. Die Gutschrift auf dem Verrechnungskonto ist dann bereits der Betrag nach KESt, und die Steuer ist mit dem Abzug abgegolten.
Kontrolliere die Abrechnung trotzdem. Liegt die Aktie bei einer ausländischen Stelle, kann die Kette anders aussehen, und ein fehlender österreichischer Abzug macht die Dividende erklärungspflichtig. Der Quellenstaat spielt hier keine Rolle, weil Österreich selbst der Sitzstaat der Gesellschaft ist.
Bei Einkünften zum besonderen Steuersatz ist der Abzug von Werbungskosten ausgeschlossen. Depotgebühren, Finanzierungszinsen, die Transaktionskosten des Verkaufs und die Reise zur Hauptversammlung mindern die KESt deshalb nicht. Das Verbot gilt auch, wenn du die Regelbesteuerung wählst.
Die Gebühren sind damit ein echter Kostenblock deiner Rendite. Sie verschwinden nicht über die Steuererklärung. In den Vergleich gehören sie aus diesem Grund mit hinein, auch wenn die Orderzeile niedrig aussieht.
Altbestand sind Aktien, die du vor dem 1. Jänner 2011 angeschafft hast. Der spätere Kursgewinn ist nicht KESt-pflichtig. Ein Kursverlust aus diesem Bestand wird beim Ausgleich nicht berücksichtigt. Dividenden daraus bleiben mit 27,5 Prozent steuerpflichtig.
Käufe ab dem 1. Jänner 2011 sind Neubestand und beim Verkauf steuerpflichtig. Die Bank trennt die Bestände. Für Anleihen und verbriefte Derivate liegt der Stichtag später, am 1. April 2012. Ein Depotübertrag erhält die Altbestandseigenschaft nur, wenn die Anschaffungsdaten mitgegeben werden.
Sie stellt realisierte Verluste den positiven Kapitaleinkünften zum Satz von 27,5 Prozent gegenüber, die im selben Kalenderjahr bei ihr angefallen sind. Die schon einbehaltene KESt wird bis zur Höhe dieser Verrechnung gutgeschrieben. Mehr als die abgeführte Steuer kommt nicht zurück.
Der Ausgleich läuft bei privaten Einzeldepots automatisch und umfasst die Einzeldepots dieser Bank. Eine andere Bank, ein Gemeinschaftsdepot oder ein betriebliches Depot bleibt draußen. Seit 2025 liegt das detaillierte Steuerreporting auf Abruf. Die frühere Verlustausgleichsbescheinigung verschickt die Bank nicht mehr von selbst.
Mit dem Gehalt, mit einer Pension oder mit Mieteinnahmen geht das nicht. Verluste aus Kapitalvermögen bleiben im Kapitalvermögen. Auch Zinsen vom Sparbuch, vom Tagesgeld oder vom Girokonto, die mit 25 Prozent besteuert werden, nimmt der Ausgleich nicht auf.
Verrechenbar sind Überschüsse, die ebenfalls dem Satz von 27,5 Prozent unterliegen, etwa Kursgewinne, Dividenden und Anleihezinsen desselben Jahres. Ein Verlust, der danach noch übrig ist, wirkt nicht auf andere Einkunftsarten hinüber.
Bei Aktienverlusten im Privatvermögen ist kein Vortrag vorgesehen. Was am Ende des Kalenderjahres nicht mit passenden Kapitaleinkünften verrechnet ist, fällt weg. Die KESt späterer Jahre bleibt davon unberührt.
Deshalb lohnt ein Blick vor dem Jahresende, wenn in einem Depot große Verluste und in einem anderen Depot Gewinne liegen. Bankübergreifend verrechnet das nur die Steuererklärung, und auch dort nur innerhalb desselben Jahres.
Sie ist der Weg, wenn die Bank den Ausgleich nicht selbst machen darf oder kann. Typische Fälle sind Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen, Erträge aus einem Auslandsdepot, ein Gemeinschaftsdepot oder die Verrechnung von Kryptowährungen mit anderen Kapitaleinkünften.
Du beantragst die Option in der Einkommensteuererklärung. Sie erfasst die Einkünfte, die du ausgleichen willst. Die Regelbesteuerungsoption erfasst dagegen das gesamte Kapitalvermögen. Das Steuerreporting der Banken weist auch Posten aus, die dort nicht automatisch ausgeglichen wurden, etwa Sparzinsen und Gemeinschaftsdepots.
Sie lohnt, wenn dein gesamtes Kapitalvermögen nach dem Einkommensteuertarif niedriger besteuert würde als mit 25 beziehungsweise 27,5 Prozent. Der Antrag gilt für sämtliche Kapitaleinkünfte, nicht für ein einzelnes Depot. Die einbehaltene KESt wird auf die Tarifsteuer angerechnet, ein Überhang wird erstattet.
Für 2026 nennt das Finanzministerium zwei Gegenrechnungen. Bist du Partnerin oder Partner eines Alleinverdieners, wird nur der Betrag erstattet, der über dem Alleinverdienerabsetzbetrag liegt. Der beträgt mindestens 612 Euro. Bei einem Kind mit ganzjähriger Familienbeihilfe muss die KESt mindestens 850,80 Euro betragen, damit nach dem Kinderabsetzbetrag noch etwas übrig bleibt. Werbungskosten bleiben auch bei dieser Option ausgeschlossen.
Nein. Gemeinschaftsdepots, betriebliche Depots und Treuhanddepots nimmt die Bank vom automatischen Ausgleich aus. Die KESt auf Dividenden und auf steuerpflichtige Gewinne wird trotzdem einbehalten. Nur die Verrechnung mit Verlusten fehlt auf diesem Weg.
Den Ausgleich stellst du über die Verlustausgleichsoption in der Einkommensteuererklärung her. Dafür brauchen alle Beteiligten die Abrechnungen und das Steuerreporting. Ein Gemeinschaftsdepot ist damit steuerlich aufwendiger als zwei getrennte Einzeldepots.
Im prime market liegen österreichische Aktien des Amtlichen Handels, deren Emittenten zusätzliche Transparenz- und Publizitätspflichten übernehmen. Der Handel läuft fortlaufend mit Eröffnungs-, Mittags- und Schlussauktion, und mindestens ein Market Maker stellt laufend Preise. Verlangt wird ein Mindeststreubesitz, üblicherweise 25 Prozent bei mindestens 20 Millionen Euro Streubesitz-Kapitalisierung.
Der standard market enthält Aktien des Amtlichen Handels ohne diese Zusatzkriterien. direct market plus und direct market sind Teile des Vienna MTF. Für dich als Käufer entscheidet das über die Handelsform: fortlaufend über den Tag oder nur eine Auktion am Mittag.
Der Vorhandel startet um 8:00 Uhr. Der fortlaufende Handel beginnt frühestens um 9:00 Uhr, um 12:00 Uhr folgt eine kurze Auktion, um 17:30 Uhr die Schlussauktion. Danach läuft noch ein kurzer Handel bis etwa 17:50 Uhr. Am dritten Freitag im Monat ist der Ablauf abweichend.
Nebenwerte außerhalb des ATX können einen anderen Takt haben. Im standard market und im direct market wird ein Teil der Titel nur in der Auktion zwischen 12:30 und 13:30 Uhr gehandelt. Eine Order am Vormittag wartet dort bis zur Auktion.
Der ATX umfasst 20 Aktien aus dem prime market. Aufgenommen wird ein Titel, der zu den 25 liquidesten und zugleich zu den 25 nach kapitalisiertem Streubesitz größten Aktien dieses Segments gehört. Gibt es mehr als 20 solche Titel, entscheidet die Reihung nach dem Börseumsatz.
Die Zusammensetzung wird im März und im September geprüft, Stichtage sind Ende Februar und Ende August, betrachtet werden die zwölf Monate davor. Anteile ab 4 Prozent gelten als Festbesitz und fallen aus dem Streubesitz. Die Prüfungstermine zählen, weil sich die Mitgliedschaft dabei ändern kann.
Der ATX ist ein Preisindex. Er misst nur die Kurse, nicht die Dividenden. Österreichische Standardwerte schütten einen spürbaren Teil der Rendite aus. Dieser Teil fehlt im bekannten Stand, den du in der Nachrichtensendung siehst.
Den Kurs plus Bruttodividende zeigt der ATX Total Return, die Variante mit Nettodividende der ATX Net Total Return. Der ATX Prime enthält alle prime-market-Aktien, der ATX five nur die fünf höchstgewichteten. Für die Gesamtrendite der Wiener Standardwerte nimmst du den Total Return, weil der bekannte ATX-Stand die Dividenden auslässt.
Ein Bestens-Auftrag wird zum nächsten verfügbaren Kurs ausgeführt. In einem liquiden ATX-Titel mit engem Spread ist das meist unproblematisch. In einem Nebenwert oder während einer einzelnen Mittagsauktion kann der nächste Kurs weit vom letzten Umsatz entfernt liegen.
Ein Limitauftrag wird nur zu deinem Preis oder besser ausgeführt. Er kann liegen bleiben, wenn der Markt den Preis nicht erreicht. Ein Stop-Auftrag wird beim Erreichen der Schwelle zum Bestens-Auftrag. Liegt der nächste Kurs tiefer, wird auch tiefer ausgeführt. Die Wiener Börse kennt weitere Typen für große Orders. Im Privatdepot genügen diese drei.
Der Quellenstaat behält seine Quellensteuer ein, Österreich setzt 27,5 Prozent KESt an. Auf einem inländischen Depot rechnet die Bank die tatsächlich gezahlte ausländische Steuer an, höchstens 15 Prozent der Dividende. Aus 100 Euro brutto und 15 Euro ausländischer Steuer werden so noch 12,50 Euro österreichische KESt.
Ist der ausländische Abzug höher als 15 Prozent, bleibt der Überschuss bei der österreichischen Anrechnung unberücksichtigt. Auf einem Auslandsdepot fehlt dieser automatische Schritt. Du erfasst die Dividende in der Erklärung und rechnest höchstens den Satz an, den das Abkommen mit diesem Staat erlaubt.
Den Teil über dem Abkommenssatz fordert du im Quellenstaat zurück. Die Formulare schickst du meist zuerst an dein Wohnsitzfinanzamt, das die Ansässigkeit in Österreich bestätigt, und danach an die ausländische Behörde. Fristen liegen je nach Land oft zwischen zwei und fünf Jahren.
Der Aufwand ist von Staat zu Staat verschieden und bei kleinen Beträgen schnell größer als die Erstattung. Auf der Dividendenabrechnung siehst du, wie viel tatsächlich einbehalten wurde und wie viel die österreichische Bank schon angerechnet hat. Nur die Differenz über dem anrechenbaren Satz ist im Ausland zu holen.
An der US-Börse wird in Dollar gehandelt. Dein Broker tauscht dann Euro in Dollar, zu einem Kurs und oft mit Aufschlag. Manche europäischen Handelsplätze zeigen dieselbe Aktie in Euro. Der Wechselkurs steckt dann im Euro-Kurs, er ist nicht verschwunden.
Für die KESt zählt am Ende der Gewinn in Euro, also Verkaufserlös minus Anschaffungskosten in Euro. Ein steigender Dollar vergrößert diesen Euro-Gewinn, ein fallender verkleinert ihn. Den Aufschlag siehst du in der Kosteninformation, bevor du den Auftrag abschickst.
Du legst Aktie, Betrag und Rhythmus fest. Am Ausführungstag kauft der Broker für diese Rate zum verfügbaren Kurs, ohne dass du jedes Mal eine Order tippst. Ein Limit wie bei einer Einzelorder gibt es dabei nicht. Reicht das Geld nicht für ein ganzes Stück, wird ein Bruchstück gutgeschrieben.
Die Dividende kommt anteilig, auch auf das Bruchstück. In einer langen Verlustphase kaufst du billiger nach, die früheren Stücke können trotzdem im Minus stehen. Eine einzelne Gesellschaft kann die Dividende streichen, und die Aktie kann wertlos werden.
flatex berechnet 1 Prozent der Sparrate je Ausführung, zuzüglich Spread. Die Rate startet bei 25 Euro, Ausführungstage sind der 1., 7., 15. und 23., der Rhythmus reicht vom Monat bis zum Jahr. Die KESt wird automatisch verrechnet, Ändern und Pausieren ist auf der Produktseite kostenlos.
Die DADAT beginnt bei 10 Euro, monatlich oder vierteljährlich, und weist die Kaufspesen derzeit als kostenlos aus. Der Verkauf hängt vom Börsenplatz und vom Konditionenblatt ab. Im Angebot sind über 100 Aktien, darunter 17 österreichische. Beide Preisangaben stehen in den Unterlagen der Anbieter und können sich ändern.
Die Dividende wird anteilig gutgeschrieben. Hältst du ein halbes Stück und die Gesellschaft zahlt 2 Euro brutto je Aktie, beträgt dein Bruttoanspruch 1 Euro. Davon geht noch die KESt ab, bei ausländischen Titeln zusätzlich die Quellensteuer.
Ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung entsteht aus Bruchstücken nicht. Eine Eintrittskarte oder eine Weisung zu einer freiwilligen Kapitalmaßnahme ist daran gebunden, dass ganze Stücke vorliegen. Bei einem Aktiensplit wird der Bestand rechnerisch angepasst, anfallende Spitzen können bar abgefunden werden.
Bei flatex wandern nur ganze Stücke. Bruchstücke verkaufst du dort über den Bruchstück-Handelsplatz, einmal am Tag, zum Kurs des Handelspartners. Ob ein anderer Anbieter Bruchstücke überträgt, steht in seinen Depotbedingungen.
Vor einem Depotwechsel siehst du nach, welcher Teil übertragbar ist. Die ganzen Aktien sollten mit Kaufdatum und Anschaffungskosten mitgehen. Was sich nicht übertragen lässt, verkaufst du vorher, sonst bleibt es im alten Depot liegen.
Nein. Die Einlagensicherung schützt Guthaben, nicht die Wertpapiere. Verkaufserlös und Dividende sind geschützt, sobald sie auf dem Verrechnungskonto gutgeschrieben sind, bis 100.000 Euro je Person und Bank. Die Aktien selbst gehören dir und werden von der Bank nur verwahrt.
Im Konkurs der Bank verlangst du die Übertragung auf ein anderes Depot. Die Pleite der Aktiengesellschaft, deren Papier du hältst, ist ein anderes Risiko. Dagegen hilft weder die Einlagensicherung noch die Übertragung des Depots.
Sie greift, wenn die Bank dir die Wertpapiere im Sicherungsfall nicht ausfolgen oder übertragen kann. Für eine natürliche Person liegt die Grenze bei 20.000 Euro. Den Antrag musst du innerhalb von zwölf Monaten stellen. Ausgezahlt wird innerhalb von drei Monaten, nachdem Höhe und Berechtigung feststehen.
Im gewöhnlichen Insolvenzfall sind die Papiere noch da und werden übertragen. Dann bleibt es bei der Aussonderung, und die 20.000 Euro spielen keine Rolle. Eine schlechte Beratung oder ein Kursverlust fällt nicht unter diese Entschädigung. Sparkassen und Raiffeisen sichern über eigene Einrichtungen, die übrigen Institute über die Einlagensicherung Austria.
Ein Übertrag auf dein eigenes Depot bei einer anderen Bank ist keine Veräußerung, solange die Anschaffungsdaten mitgeliefert werden und der Eigenübertrag belegt ist. Kaufkosten, Kaufdatum und ein vorhandener Altbestand bleiben dann erhalten. Die neue Bank versteuert erst den späteren echten Verkauf.
Verweigerst du die Datenweitergabe, behandelt die abgebende Stelle die Entnahme wie einen Verkauf und behält auf den Neubestand KESt ein. Auch eine Schenkung oder ein Erbe braucht einen Nachweis, damit keine Veräußerung unterstellt wird. Ohne diese Unterlagen geht die Altbestandseigenschaft verloren.
Sie muss für den späteren KESt-Abzug eine Pauschale ansetzen. Ausgangspunkt ist der Kurs am Tag der Einlieferung. Davon gehen 0,5 Prozent für jeden Monat seit dem Kauf ab, nach unten begrenzt durch den halben Kurs. Fehlt auch das Kaufdatum, wird ein Neubestand fingiert.
Ein Verkauf auf dieser Pauschale ist nicht endbesteuert. Der Vorgang gehört in die Einkommensteuererklärung. Dort ersetzt du die Pauschale durch die echten Kosten, sobald du sie belegen kannst. Kaufabrechnungen oder die Meldung an das Finanzamt dienen der Bank als Nachweis. Seit Mitte 2026 ist beim Übertrag aus dem Ausland ins Inland genau diese Meldung innerhalb eines Monats vorgesehen.
An der Abrechnung, nicht an der Werbung. Bei einer inländischen Dividende oder einem Verkauf mit Gewinn steht eine KESt-Zeile von 27,5 Prozent, bei einer Auslandsdividende zusätzlich die angerechnete Quellensteuer. Im Kundenbereich findest du den KESt-Status oder das Steuerreporting der depotführenden Stelle.
flatex, DADAT, easybank und die Filialbanken ziehen beim gewöhnlichen Privatdepot ab. Trade Republic tut das über die österreichische Niederlassung seit April 2025, Scalable Capital für Neukunden der Wiener Niederlassung seit Oktober 2026. Bestandskonten dieser beiden Anbieter können bis zur persönlichen Umstellung noch ohne Abzug laufen. Erträge aus der Zeit davor erklärst du selbst.