Die Stadtsparkasse Burgdorf ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Burgdorf und einem umfassenden Geschäftsgebiet in der Region Burgdorf. Als selbstständiges Kreditinstitut ist sie Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe, einer der größten Finanzverbünde in Deutschland. Die Stadtsparkasse Burgdorf… mehrDie Stadtsparkasse Burgdorf ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Burgdorf und einem umfassenden Geschäftsgebiet in der Region Burgdorf. Als… mehr
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Stadtsparkasse Burgdorf Online-Tagesgeld bekannt. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Stadtsparkasse Burgdorf Tagesgeld-Aktionszins bekannt. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Tagesgeld mit Prämie», im Tagesgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die Eröffnung dieses Tagesgeldkontos setzt ein Girokonto bei der Bank voraus. Um das Tagesgeld eröffnen zu können, musst du also zunächst das Girokonto eröffnen, falls du dieses nicht bereits hast.
Die Stadtsparkasse Burgdorf führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.