Die norisbank GmbH ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Bonn und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Bank. Die Wurzeln der Bank reichen bis 1954 zurück, als das Versandhaus Quelle die Finanzierung seiner Produkte über die Noris Kaufhilfe anbot. 1965 wurde die Noris Kreditbank… mehrDie norisbank GmbH ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Bonn und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Bank. Die Wurzeln… mehr
Da das norisbank Tagesgeld mit Girokonto und Kontowechsel die Eröffnung eines norisbank Girokonto voraussetzt, ergeben sich die Prämien über die Girokonto-Eröffnung als Neukunde.
Aktuell ist für Neukunden der norisbank ein Bonus von bis zu €120 möglich: Top-Girokonto + automatisch eröffnetes Top-Zinskonto eröffnen und über den norisbank Online-Kontowechselservice mind. 5 Zahlungspartner umziehen; Prämie wird vom CHECK24-Partner gewährt.
Alle Details findest du auf der norisbank Girokonto Deal-Seite.
Die Eröffnung dieses Tagesgeldkontos setzt ein Girokonto bei der Bank voraus. Um das Tagesgeld eröffnen zu können, musst du also zunächst das Girokonto eröffnen, falls du dieses nicht bereits hast.
Die norisbank führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.