Die Südtiroler Sparkasse – Cassa di Risparmio di Bolzano ist das größte Kreditinstitut in Südtirol, Italien. Sie wurde 1854 gegründet und gilt als unabhängig. Mit Hauptsitz in Bozen verfügt die Sparkasse heute über mehr als 100 Geschäftsstellen, die sich vorrangig in Südtirol, der benachbarten Provinz… mehrDie Südtiroler Sparkasse – Cassa di Risparmio di Bolzano ist das größte Kreditinstitut in Südtirol, Italien. Sie wurde 1854 gegründet und gilt als unabhängig… mehr
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Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Südtiroler Sparkasse Cassa di Risparmio di Bolzano Kündigungsgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Über Vestonaut bekommst du €20 Cashback für die Eröffnung des Südtiroler Sparkasse Cassa di Risparmio di Bolzano Kündigungsgeld, sofern du Neukunde bei Raisin (ehemals WeltSparen) bist. Das Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin vermittelt. Sichere dir jetzt eine €20 Geldprämie, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Es besteht eine Verfügbarkeit innerhalb von 34 Bankarbeitstagen. Bei Kündigung wird die Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags inkl. Zinsen nach Ablauf von 34 Bankarbeitstagen ab der Kündigung im Onlinebanking auf dein Raisin-Konto bei der Raisin Bank AG veranlasst. Während dieser Zeit wird das Guthaben weiterhin voll verzinst. Die Kündigung veranlasst du im Onlinebanking.
Die Südtiroler Sparkasse Cassa di Risparmio di Bolzano führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.