Die Sparkasse Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden ist eine 1950 gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Witten. Sie agiert als spezialisiertes Kreditinstitut für die Freien evangelischen Gemeinden sowie deren Mitglieder und Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet… mehrDie Sparkasse Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden ist eine 1950 gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in… mehr
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Manche Banken verlängern ein Kündigungsgeld nach Laufzeitende automatisch. Beim Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden SKB-KündigungsGeld (Kündigungsgeld) ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden SKB-KündigungsGeld (Kündigungsgeld) bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Kündigungsgeld: Es besteht bei diesem Kontotyp eine Kündigungsfrist von 35 Bankarbeitstagen. Bei Kündigung wird die Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags inkl. Zinsen nach Ablauf von 35 Bankarbeitstagen ab der Kündigung veranlasst. Du kommst also kurzfristig an dein Geld.
Die Spar- und Kreditbank des Bundes Freier evangelischer Gemeinden führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.