Die NIBC Bank N.V. ist eine niederländische Geschäftsbank mit Hauptsitz in Den Haag. Sie wurde 1945 von der niederländischen Regierung als „Maatschappij tot Financiering van Nationaal Herstel“ gegründet, um den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg zu finanzieren. 1971 erfolgte die Umbenennung in… mehrDie NIBC Bank N.V. ist eine niederländische Geschäftsbank mit Hauptsitz in Den Haag. Sie wurde 1945 von der niederländischen Regierung als „Maatschappij… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt quartalsweise.
Manche Banken verlängern ein Kündigungsgeld nach Laufzeitende automatisch. Beim NIBC Flex30/60/90 Kündigungsgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das NIBC Flex30/60/90 Kündigungsgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Beim kostenlosen Flex30, Flex60 und Flex90 handelt es sich um Kündigungsgelder. Du kannst dein Geld zu einem variablen Zinssatz für eine unbegrenzte Laufzeit anlegen, mit einer selbst gewählten Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) von 30, 60 oder 90 Tagen. Die Angebote gelten für beliebige Anlagebeträge. Weitere Einzahlungen sind jederzeit möglich. Bei Kündigung erhältst du dein Geld jedoch erst nach 30, 60 bzw. 90 Tagen.
Die NIBC Bank N.V. führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Niederlande an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.