Die Leipziger Volksbank eG, eine der ältesten Genossenschaftsbanken Sachsens, hat ihren Hauptsitz in Leipzig. Ihre Geschichte reicht bis zur Gründung im Jahr 1858 zurück, womit sie auf eine über 165-jährige Tradition blickt. Als regional verankertes Kreditinstitut konzentriert sie ihr Geschäftsgebiet… mehrDie Leipziger Volksbank eG, eine der ältesten Genossenschaftsbanken Sachsens, hat ihren Hauptsitz in Leipzig. Ihre Geschichte reicht bis zur Gründung… mehr
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Manche Banken verlängern ein Kündigungsgeld nach Laufzeitende automatisch. Beim Leipziger Volksbank Volksbank-Kündigungsgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Leipziger Volksbank Volksbank-Kündigungsgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Kündigungsgeld: Es besteht bei diesem Kontotyp eine Kündigungsfrist von 35 Bankarbeitstagen. Bei Kündigung wird die Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags inkl. Zinsen nach Ablauf von 35 Bankarbeitstagen ab der Kündigung veranlasst. Du kommst also kurzfristig an dein Geld.
Die Leipziger Volksbank führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.