Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ist ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Esslingen am Neckar und deckt ein Geschäftsgebiet im Landkreis Esslingen und im Landkreis Nürtingen ab. Gegründet im Jahr 1829, verfügt die Sparkasse über eine Bilanzsumme von etwa €2.400.000 und beschäftigt… mehrDie Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ist ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sitz in Esslingen am Neckar und deckt ein Geschäftsgebiet im… mehr
Derzeit sind keine Zinssätze verfügbar.
Manche Banken verlängern ein Kündigungsgeld nach Laufzeitende automatisch. Beim Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen S-Zinskonto flex ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen S-Zinskonto flex bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Kündigungsgeld: Es besteht bei diesem Kontotyp eine Kündigungsfrist von 180 Bankarbeitstagen. Bei Kündigung wird die Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags inkl. Zinsen nach Ablauf von 180 Bankarbeitstagen ab der Kündigung veranlasst. Du kommst also kurzfristig an dein Geld.
Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.