Die Crédit Agricole Consumer Finance ist die Verbraucherfinanzierungssparte der französischen Crédit Agricole-Gruppe und firmiert seit 2023 unter dem Namen Crédit Agricole Personal Finance & Mobility. Der Hauptsitz befindet sich in Massy bei Paris. Das Unternehmen ist in 22 Ländern aktiv, beschäftigt… mehrDie Crédit Agricole Consumer Finance ist die Verbraucherfinanzierungssparte der französischen Crédit Agricole-Gruppe und firmiert seit 2023 unter dem… mehr
Derzeit sind keine Zinssätze verfügbar.
Manche Banken verlängern ein Kündigungsgeld nach Laufzeitende automatisch. Beim Crédit Agricole Savings Tagesgeld Plus ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Crédit Agricole Savings Tagesgeld Plus bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Als Referenzkonto wird bei Crédit Agricole Savings zunächst immer ein kostenloses, SCHUFA-freies Girokonto eröffnet. Da dieses gebührenfrei ist und keine SCHUFA-Abfrage erfolgt, werden diese Zinsprodukte im Vergleich ohne explizites 'mit Girokonto' gelistet. Kündigungsfrist 31 Kalendertage. Bonuszinssatz +0,3% p.a. nach 12 Monaten Anlagezeit.
Die Crédit Agricole Consumer Finance S.A. führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Frankreich an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.