Die 1886 gegründete Banca di Cividale (CiviBank) ist eine unabhängige Genossenschaftsbank. Neben ihrem Hauptsitz in Cividale del Friuli, einer Gemeinde in der italienischen Provinz Udine, unterhält die Bank mehr als 60 Filialen im Nordosten Italiens. Dort genießt sie die Stellung einer lokalen Referenzbank. Das… mehrDie 1886 gegründete Banca di Cividale (CiviBank) ist eine unabhängige Genossenschaftsbank. Neben ihrem Hauptsitz in Cividale del Friuli, einer Gemeinde… mehr
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Manche Banken verlängern ein Kündigungsgeld nach Laufzeitende automatisch. Beim CiviBank Kündigungsgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Über Vestonaut bekommst du €20 Cashback für die Eröffnung des CiviBank Kündigungsgeld, sofern du Neukunde bei Raisin (ehemals WeltSparen) bist. Das Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin vermittelt. Sichere dir jetzt eine €20 Geldprämie, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Es besteht eine Verfügbarkeit innerhalb von 31 Bankarbeitstagen. Bei Kündigung wird die Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags inkl. Zinsen nach Ablauf von 31 Bankarbeitstagen ab der Kündigung im Onlinebanking auf dein Raisin-Konto bei der Raisin Bank AG veranlasst. Während dieser Zeit wird das Guthaben weiterhin voll verzinst. Die Kündigung veranlasst du im Onlinebanking.
Die CiviBank führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Italien an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.