Die BluOr Bank AS ist eine lettische Bank mit Sitz in Riga, die 2001 gegründet wurde und seither mehrfach umbenannt wurde – früher bekannt als Baltikums, Baltikums Bank und BlueOrange Bank. Seit März 2022 firmiert sie unter dem Namen BluOr Bank. Mit einer Bilanzsumme von über einer Milliarde Euro und… mehrDie BluOr Bank AS ist eine lettische Bank mit Sitz in Riga, die 2001 gegründet wurde und seither mehrfach umbenannt wurde – früher bekannt als Baltikums… mehr
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Manche Banken verlängern ein Kündigungsgeld nach Laufzeitende automatisch. Beim BluOr Bank AS Kündigungsgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Über Vestonaut bekommst du €20 Cashback für die Eröffnung des BluOr Bank AS Kündigungsgeld, sofern du Neukunde bei Raisin (ehemals WeltSparen) bist. Das Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin vermittelt. Sichere dir jetzt eine €20 Geldprämie, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Es besteht eine Verfügbarkeit innerhalb von 31 Bankarbeitstagen. Bei Kündigung wird die Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags inkl. Zinsen nach Ablauf von 31 Bankarbeitstagen ab der Kündigung im Onlinebanking auf dein Raisin-Konto bei der Raisin Bank AG veranlasst. Während dieser Zeit wird das Guthaben weiterhin voll verzinst. Die Kündigung veranlasst du im Onlinebanking.
Die BluOr Bank AS führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Im Sitzland der Bank (Lettland) fällt eine Quellensteuer von 26% an, die dank des Doppelbesteuerungsabkommens auf 10% reduziert werden kann. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»). Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer trägst du in Zeile 51 («Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern») ein – sie wird dann auf deine deutsche Steuer angerechnet.
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.