Die akf bank GmbH & Co KG ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Wuppertal. Sie gehört zur Vorwerk-Gruppe und wurde 1968 als Absatzkreditfinanzierung gegründet. Die akf bank ist auf Absatzfinanzierung, Einkaufsfinanzierung und Leasing spezialisiert und finanziert Investitionsgüter für den… mehrDie akf bank GmbH & Co KG ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Wuppertal. Sie gehört zur Vorwerk-Gruppe und wurde 1968 als Absatzkreditfinanzierung… mehr
Manche Banken verlängern ein Kündigungsgeld nach Laufzeitende automatisch. Beim akf bank Sparkonto Kündigungsgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das akf bank Sparkonto Kündigungsgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Beim Sparkonto der akf bank handelt es sich um ein Kündigungsgeldkonto. Das Geld wird zu einem variablen Zinssatz für unbegrenzte Laufzeit angelegt, mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Teilbeträge können ebenfalls gekündigt werden. Die Mindestanlage beträgt €2.500, der Höchstbetrag €500.000. Die Zinsgutschrift erfolgt monatlich.
Die akf bank GmbH & Co KG führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.