jaGründerfreundlichkeitiEinzelunternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbe, GmbH, UG, e. K., eG, GbR, KG, KGaA, OHG, PartG, GmbH & Co. KG, AG
6Buchhaltungs-IntegrationeniDATEV, sevDesk, Lexware/lexoffice, weitere Buchhaltungssysteme (nicht näher spezifiziert), eigenes Buchhaltungstool der Bank, lexoffice
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jaGründerfreundlichkeitiFreiberufler, Einzelunternehmer, GmbH/UG, Personengesellschaft (GbR, OHG, KG), Verein, Kleinunternehmer, Ohne Schufa, GbR, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Selbstständige
8Buchhaltungs-IntegrationeniDATEV, sevDesk, Lexware/lexoffice, BuchhaltungsButler, weitere Buchhaltungssysteme (nicht näher spezifiziert), eigenes Buchhaltungstool der Bank, FastBill, lexoffice
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€0,00KontoführungiEs kann eine Inaktivitäts- bzw. Kartengebühr anfallen, wenn die physische oder virtuelle Karte im vorherigen Abrechnungszeitraum nicht genutzt wurde. Je physischer Karte fallen €2 und je inaktiver virtueller Karte fallen €1 an.
jaGründerfreundlichkeitiKapital- und Personengesellschaften
9Buchhaltungs-IntegrationeniDATEV, sevDesk, Lexware/lexoffice, Sage, BuchhaltungsButler, eigenes Buchhaltungstool der Bank, Easybill, FastBill, lexoffice
€0,00iEs kann eine Inaktivitäts- bzw. Kartengebühr anfallen, wenn die physische oder virtuelle Karte im vorherigen Abrechnungszeitraum nicht genutzt wurde. Je physischer Karte fallen €2 und je inaktiver virtueller Karte fallen €1 an.
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Konto für einen eingetragenen Verein
Ein eingetragener Verein ist selbst Kontoinhaber. Diese Seite zeigt Geschäftskonten, die sich an Vereine richten. Verfügen dürfen die Personen, die der Vorstand nach der Satzung vertritt, häufig nur gemeinsam. Die Bank bildet diese Regel mit zwei Freigaben ab. Ein einzelnes Vorstandsmitglied mit der vollen Karte widerspricht einer Satzung, die Gesamtvertretung vorsieht.
Zur Eröffnung gehören die Satzung, ein Auszug aus dem Vereinsregister und die Ausweise der zeichnenden Personen, dazu häufig ein Protokoll, das die Kontoeröffnung beschließt. Eine mündliche Auskunft, wer gerade den Vorsitz hat, reicht nicht, wenn das Register noch die Vorgänger zeigt.
Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen
Mitgliedsbeiträge kommen als Lastschrift oder als Überweisung, oft gebündelt am Jahresanfang. Spenden brauchen einen nachvollziehbaren Eingang, weil der Verein daraus Zuwendungsbestätigungen ableitet. Das Konto liefert den Geldeingang. Die Bestätigung schreibt der Verein nach seinen Unterlagen und nicht die Bank.
Ein Fest oder ein Turnier mischt Eintrittsgelder, Ausgaben für Verpflegung und manchmal Bargeld. Diese Vorgänge gehören auf das Vereinskonto und in eine eigene Auswertung. Sonst verschwinden sie in den Beiträgen. Bareinnahmen, die jemand zu Hause verwahrt, fehlen später in der Kasse.
Ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Gemeinnützigkeit ist ein Steuerstatus und kein Automatismus des eingetragenen Vereins. Mitgliedsbeiträge im ideellen Bereich, ein Zweckbetrieb und ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb werden steuerlich verschieden behandelt. Auf einem einzigen Konto sehen sie zuerst gleich aus. Die Buchhaltung trennt sie über den Zweck der Zahlung oder über Kostenstellen.
Ein zweites Konto kann helfen, wenn der wirtschaftliche Teil so groß wird, dass er die Beiträge überlagert. Es bleibt trotzdem dasselbe Vereinsvermögen, nur auf zwei IBANs. Eine private IBAN der Vorsitzenden ist keine zulässige dritte Variante, auch nicht übergangsweise für das Fest.
Unterlagen für die Kassenprüfung
Die Kassenprüfung und die Mitgliederversammlung brauchen Auszüge, die zu den Beschlüssen passen. Ein Banking, das nur die aktuelle Person sieht und keine Historie exportiert, macht die Prüfung vom guten Willen des früheren Vorstands abhängig. Achten Sie auf einen Export, den auch die neu gewählten Personen noch ziehen können.
Belege für Ausgaben gehören zum Auszug und nicht in einen privaten Chat. Erstattet der Verein einem Mitglied einen Einkauf, dann per Überweisung auf das Privatkonto dieses Mitglieds mit dem Anlass im Zweck. Die Vereinskarte weiterzugeben ist dafür kein Ersatz.
Wechsel im Vorstand ohne Bruch der IBAN
Nach der Wahl ändert sich die Vertretung gegenüber der Bank erst, wenn Registerauszug und Protokoll nachgereicht und die alten Zugänge gesperrt sind. Bis dahin kann die abgewählte Person noch überweisen, oder die neue kommt nicht an die Beiträge. Das sollte in der Woche der Eintragung geschehen und nicht erst zur nächsten Mitgliederversammlung im kommenden Jahr.
Lastschriften für Beiträge laufen auf der Gläubigerseite des Vereins weiter, auch wenn der Vorstand wechselt. Die IBAN sollte stabil bleiben, damit Mitglieder nicht jedes Jahr ein neues Mandat erteilen müssen. Wechselt der Verein die Bank, sind die Mitglieder zu informieren, bevor der erste Einzug fehlschlägt.
Häufige Fragen
Kann ein nicht eingetragener Verein ein Geschäftskonto bekommen?
Manche Anbieter führen nur den eingetragenen Verein, weil Registerauszug und Satzung die Vertretung belegen. Ein nicht eingetragener Zusammenschluss ist häufig eine GbR und braucht dann ein Konto dieser Gesellschaft. Die Zielgruppe in der Karte nennt, wen der Anbieter akzeptiert.
Reicht es, wenn der Vorsitz das Konto allein führt, obwohl die Satzung zwei Unterschriften verlangt?
Nein. Die Bank soll die Vertretung abbilden, die Satzung und Register vorsehen. Eine einzelne Karte mit vollem Zugriff widerspricht der Gesamtvertretung, auch wenn es im Alltag bequemer wäre.
Sind Spenden und Beiträge auf dem Auszug zu unterscheiden?
Ja, über den Verwendungszweck und über die Buchhaltung. Eine Zuwendungsbestätigung setzt einen nachvollziehbaren Eingang voraus. Die Bank schreibt die Bestätigung nicht.
Darf die Vorsitzende Vereinsgeld auf dem Privatkonto zwischenlagern?
Nein. Beiträge, Spenden und Eintritte gehören auf das Konto des Vereins. Eine private Zwischenstation vermischt Vereinsvermögen und Privatvermögen und erschwert die Kassenprüfung.
Braucht ein gemeinnütziger Verein ein besonderes Konto?
Er braucht ein Konto des Vereins. Die Gemeinnützigkeit ist ein Steuerbescheid und keine eigene Kontoart. Ob der Anbieter gemeinnützige Vereine als Zielgruppe nennt, steht in der Karte. Die steuerliche Behandlung der Einnahmen leistet die Buchhaltung.
Wie wird eine Rechnung erstattet, die ein Mitglied ausgelegt hat?
Per Überweisung auf das Konto dieses Mitglieds, mit Anlass und Beleg. Die Quittung bleibt bei den Vereinsunterlagen. Bar aus der Vereinskasse ohne Beleg lässt die Prüfung später offen.
Kann die Jugendabteilung ein zweites Konto erhalten?
Ja, wenn es ebenfalls auf den Verein lautet und die Vertretung dazu passt. Es ist dann weiteres Vereinsvermögen und keine Kasse der Abteilung außerhalb der Satzung. Die Kassenprüfung muss beide Konten sehen.
Was wird aus Daueraufträgen, wenn der Vorstand wechselt?
Sie laufen weiter, solange das Konto besteht und gedeckt ist. Geändert werden die Personen, die neue Aufträge erteilen dürfen. Die IBAN der Mitglieder bleibt davon unberührt.
Ist Bargeld von Veranstaltungen ein Problem?
Es ist zulässig und muss in der Kasse sowie auf dem Vereinskonto ankommen. Die Gebühr für die Einzahlung gehört in den Vergleich, wenn Feste regelmäßig bar abrechnen. Geld in einer privaten Schublade fehlt in der Abrechnung.
Müssen alle Vorstandsmitglieder zur Bank?
Das steht im Eröffnungsablauf des jeweiligen Hauses. Bei Gesamtvertretung sind es in der Regel die Personen, die gemeinsam zeichnen. Wer verreist ist, sollte den Termin nicht auf eine nachgereichte Vollmacht stützen, wenn die Bank die Personen selbst sehen will.
Können Mitgliedsbeiträge über ein privates Konto bei einem Bezahldienst laufen?
Der Dienst sollte auf die IBAN des Vereins auszahlen. Ein privates Konto als Ziel vermischt die Beiträge mit der Lebenshaltung der Vorsitzenden. Im Verwendungszweck der Auszahlung sollte erkennbar sein, dass es Beiträge sind.
Wie lange sind die Auszüge aufzubewahren?
So lange, wie Satzung, Steuerrecht und eine mögliche Prüfung es verlangen. Praktisch heißt das: nicht löschen, wenn der Vorstand wechselt. Der Export sollte auch den Nachfolgerinnen und Nachfolgern vorliegen.
Darf der Verein einen Dispositionskredit führen?
Nur wenn der Anbieter ihn einräumt und die Satzung eine solche Verbindlichkeit zulässt. Ein Dispo ist ein Kredit und kein Bestandteil jedes Vereinskontos. In dieser Liste steht er nur, wo er ausgewiesen ist.
Was gehört nicht auf das Vereinskonto?
Private Ausgaben der Vorstandsmitglieder, auch wenn sie später erstattet werden sollen, bevor ein Beschluss und ein Beleg vorliegen. Spenden, die für einen anderen Empfänger bestimmt sind und nur durchgereicht werden, brauchen eine klare Trennung und gegebenenfalls ein anderes Verwahrkonto.
Unterscheidet die Liste gemeinnützige und nicht gemeinnützige Vereine?
Nur wenn der Anbieter das in der Zielgruppe so ausweist. Viele Tarife nennen den eingetragenen Verein insgesamt. Die Gemeinnützigkeit prüfen Sie am Bescheid und nicht an der Monatsgebühr.
Wie werden die Mitglieder bei einem IBAN-Wechsel informiert?
Schriftlich und bevor der nächste Beitragseinzug läuft, mit der neuen Nummer und dem Zeitpunkt. Daueraufträge der Mitglieder und Lastschriftmandate müssen umgestellt sein. Ein Hinweis erst in der nächsten Zeitschrift kommt für den bereits fehlgeschlagenen Einzug zu spät.