XTB ist ein großer, international tätiger Online-Broker, der weltweit über 1 Million Kunden betreut. Bei XTB können Aktien, Teilaktien, ETFs (inkl. ETF-Sparplänen) und CFDs auf verschiedenen Märkten über eine leicht zu bedienende App (Android, iOS oder Webversion) gehandelt werden. Außerdem bietet XTB… mehrXTB ist ein großer, international tätiger Online-Broker, der weltweit über 1 Million Kunden betreut. Bei XTB können Aktien, Teilaktien, ETFs (inkl. ETF-Sparplänen… mehr
Für Neukunden gibt es einen garantierten Zinssatz, der sich effektiv wie ein Festgeld nutzen lässt. Nach Ablauf der Neukundenphase gilt der variable Bestandskundenzinssatz von 0,90% p.a.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das XTB als Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Vergleich oder bei den Deals.
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Depot-Verrechnungskonto mit integriertem Wertpapierdepot. Durch den garantierten Neukundenzinssatz lässt sich das Guthaben auf dem Verrechnungskonto effektiv wie ein Festgeld nutzen.
Die XTB führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.