Die VR Bank Leverkusen eG ist ein genossenschaftliches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Leverkusen. Ihre Geschichte begann 1898 mit dem Opladener Spar- und Darlehensverein. Heute betreut die Bank Kunden in Leverkusen, Leichlingen, Burscheid und Monheim am Rhein. Mit einer Bilanzsumme von über €1.200.000.000… mehrDie VR Bank Leverkusen eG ist ein genossenschaftliches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Leverkusen. Ihre Geschichte begann 1898 mit dem Opladener Spar… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim VR Bank Leverkusen Sparbrief ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für den VR Bank Leverkusen Sparbrief bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die VR Bank Leverkusen führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.