Die Volksbank Viersen eG ist eine Genossen\u00ADschafts\u00ADbank mit Sitz in Viersen. Das Institut betreut Privat\u00ADkunden und Unter\u00ADnehmen in seinem Geschäfts\u00ADgebiet, das die Städte und Gemeinden Viersen, Schwalmtal und Nieder\u00ADkrüchten umfasst. Zur Bedienung ihrer Kunden\u00ADschaft… mehrDie Volksbank Viersen eG ist eine Genossen\u00ADschafts\u00ADbank mit Sitz in Viersen. Das Institut betreut Privat\u00ADkunden und Unter\u00ADnehmen in… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
Es gibt mehrere Anlagestufen mit unterschiedlichen Zinssätzen je Mindesteinlage. Die Spalten der Tabelle zeigen den jeweils gültigen Festzins p.a. für die jeweilige Anlagestufe.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Volksbank Viersen Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Volksbank Viersen Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die Volksbank Viersen führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.