Die Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG ist eine deutsche Genossenschaftsbank mit Sitz in Regensburg. Als Mitglied der genossenschaftlichen FinanzGruppe bietet sie regionale Bankdienstleistungen und Sparprodukte. Einlagen sind durch die Institutssicherung des BVR geschützt.Die Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG ist eine deutsche Genossenschaftsbank mit Sitz in Regensburg. Als Mitglied der genossenschaftlichen… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
* Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Growney vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Growney-Anlagekonto eröffnen. Anschließend kannst du bei Growney das entsprechende Konto auswählen und dein Geld anlegen. Growney bietet einen Zinsmarktplatz und optional auch ETF-Anlageprodukte.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Growney vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Growney-Anlagekonto eröffnen, bevor du das Konto auswählen und dein Geld anlegen kannst.
Die Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.