Die Volksbank Lüneburger Heide eG ist eine regional verwurzelte Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in Lüneburg. Ihre Gründung erfolgte im Jahr 1897. Das Geschäftsgebiet umfasst den Landkreis Lüneburg, den Landkreis Uelzen sowie den Heidekreis. Als Teil der Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken… mehrDie Volksbank Lüneburger Heide eG ist eine regional verwurzelte Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in Lüneburg. Ihre Gründung erfolgte im Jahr 1897. Das… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
Es gibt mehrere Anlagestufen mit unterschiedlichen Zinssätzen je Mindesteinlage. Die Spalten der Tabelle zeigen den jeweils gültigen Festzins p.a. für die jeweilige Anlagestufe.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Volksbank Lüneburger Heide Sparbrief bei der Volksbank ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für den Volksbank Lüneburger Heide Sparbrief bei der Volksbank bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die Volksbank Lüneburger Heide führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.