Die Volksbank im Münsterland eG ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Münster. Ihre Wurzeln reichen bis ins Jahr 1883 zurück. In ihrer heutigen Form entstand sie 2024 aus der Fusion der Volksbank Münsterland Nord eG und der Volksbank Lüdinghausen-Olfen eG. Die Genossenschaftsbank betreut… mehrDie Volksbank im Münsterland eG ist ein deutsches Kreditinstitut mit Hauptsitz in Münster. Ihre Wurzeln reichen bis ins Jahr 1883 zurück. In ihrer heutigen… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
Beim Volksbank im Münsterland Sparbrief (Sparbrief) findet nach Ablauf der Laufzeit eine automatische Verlängerung (Prolongation) statt. Das bedeutet, dass dein Festgeld zum dann geltenden Zinssatz erneut angelegt wird, sofern du nicht rechtzeitig widersprichst. Prüfe daher vor Laufzeitende, ob eine Wiederanlage zu den neuen Konditionen gewünscht ist. Falls nicht, kannst du die automatische Verlängerung in der Regel im Online-Banking deaktivieren oder der Prolongation fristgerecht widersprechen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für den Volksbank im Münsterland Sparbrief (Sparbrief) bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die Volksbank im Münsterland führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.