SOLUTION Bank ist eine Challanger Bank, die 2004 in Italien gegründet wurde. Mit Sitz in Forlì in der Region Emilia Romagna betreibt die Bank 10 weitere Filialen. Die Bank kombiniert traditionelles- mit Corporate & Investment Banking. Im April 2018 wurde SOLUTION Teil der privaten sowie globalen Banken… mehrSOLUTION Bank ist eine Challanger Bank, die 2004 in Italien gegründet wurde. Mit Sitz in Forlì in der Region Emilia Romagna betreibt die Bank 10 weitere… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
* Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin (ehemals WeltSparen) vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Raisin-Anlagekonto eröffnen. Anschließend kannst du bei Raisin das entsprechende Konto auswählen und dein Geld anlegen. Falls du Neukunde bei Raisin bist, kannst du dir über unseren Deal €20 Cashback sichern, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Solution Bank Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Über Vestonaut bekommst du €20 Cashback für die Eröffnung des Solution Bank Festgeld, sofern du Neukunde bei Raisin (ehemals WeltSparen) bist. Das Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin vermittelt. Sichere dir jetzt eine €20 Geldprämie, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Die Solution Bank führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Italien an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.