Openbank ist eine spanische Direktbank, die seit ihrer Gründung im Jahr 1995 zur Banco Santander gehört. Sie war die erste telefonbasierte Direktbank Spaniens und das erste gebührenfreie Finanzinstitut des Landes. Bereits 1996 bot Openbank als erste spanische Direktbank Online-Banking an und startete… mehrOpenbank ist eine spanische Direktbank, die seit ihrer Gründung im Jahr 1995 zur Banco Santander gehört. Sie war die erste telefonbasierte Direktbank… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt monatlich.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Openbank Flexgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Openbank Flexgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Das Open Flexgeld ist ein Festgeld mit fester Laufzeit und Verzinsung, das aber eine vorzeitige Auflösung erlaubt (Flexgeld). Dafür musst du keine Gründe angeben. Du erhältst bei vorzeitiger Auflösung aber einen niedrigeren Zinssatz von 1,50% Zinsen p.a.
Die Eröffnung dieses Flexgeldkontos setzt ein Girokonto bei der Bank voraus. Um das Flexgeld eröffnen zu können, musst du also zunächst das Girokonto eröffnen, falls du dieses nicht bereits hast.
Die Openbank führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.