Die NIBC Bank N.V. ist eine niederländische Geschäftsbank mit Hauptsitz in Den Haag. Sie wurde 1945 von der niederländischen Regierung als „Maatschappij tot Financiering van Nationaal Herstel“ gegründet, um den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg zu finanzieren. 1971 erfolgte die Umbenennung in… mehrDie NIBC Bank N.V. ist eine niederländische Geschäftsbank mit Hauptsitz in Den Haag. Sie wurde 1945 von der niederländischen Regierung als „Maatschappij… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
Beim NIBC Festgeld findet nach Ablauf der Laufzeit eine automatische Verlängerung (Prolongation) statt. Das bedeutet, dass dein Festgeld zum dann geltenden Zinssatz erneut angelegt wird, sofern du nicht rechtzeitig widersprichst. Prüfe daher vor Laufzeitende, ob eine Wiederanlage zu den neuen Konditionen gewünscht ist. Falls nicht, kannst du die automatische Verlängerung in der Regel im Online-Banking deaktivieren oder der Prolongation fristgerecht widersprechen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das NIBC Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die NIBC Bank N.V. führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Niederlande an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.