Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Ratzeburg und gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe, einem starken Netzwerk von regionalen Banken. Gegründet im Jahr 1834, betreibt die Sparkasse ihr Geschäftsgebiet in der Region Herzogtum Lauenburg und verfügt über eine… mehrDie Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Ratzeburg und gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe, einem starken Netzwerk… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
Es gibt mehrere Anlagestufen mit unterschiedlichen Zinssätzen je Mindesteinlage. Die Spalten der Tabelle zeigen den jeweils gültigen Festzins p.a. für die jeweilige Anlagestufe.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg S-Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg S-Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.