Die KentBank d.d. ist eine kroatische Universalbank mit Hauptsitz in Zagreb, die 1998 gegründet wurde und die achtgrößte Bank Kroatiens nach Bilanzsumme ist. Seit 2011 befindet sich die Bank im Besitz der türkischen Süzer Group, einem 1952 in Gaziantep gegründeten Mischkonzern, der in den Bereichen… mehrDie KentBank d.d. ist eine kroatische Universalbank mit Hauptsitz in Zagreb, die 1998 gegründet wurde und die achtgrößte Bank Kroatiens nach Bilanzsumme… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
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Beim KentBank Festgeld findet nach Ablauf der Laufzeit eine automatische Verlängerung (Prolongation) statt. Das bedeutet, dass dein Festgeld zum dann geltenden Zinssatz erneut angelegt wird, sofern du nicht rechtzeitig widersprichst. Prüfe daher vor Laufzeitende, ob eine Wiederanlage zu den neuen Konditionen gewünscht ist. Falls nicht, kannst du die automatische Verlängerung in der Regel im Online-Banking deaktivieren oder der Prolongation fristgerecht widersprechen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das KentBank Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Dieses Konto wird über das Vergleichsportal Check24 vermittelt. Du musst dich bei Check24 registrieren, um dieses Angebot nutzen zu können.
Die KentBank führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Kroatien an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.