HoistSpar ist die Sparmarke der Hoist Finance AB (publ) mit Sitz in Stockholm. Das Angebot wurde 2009 in Schweden gegründet und richtet sich unter anderem an Sparerinnen und Sparer in Deutschland. Betrieben wird HoistSpar von der Hoist Finance AB (publ), einem zugelassenen schwedischen Kreditmarktunternehmen… mehrHoistSpar ist die Sparmarke der Hoist Finance AB (publ) mit Sitz in Stockholm. Das Angebot wurde 2009 in Schweden gegründet und richtet sich unter anderem… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt Laufzeitende.
Beim HoistSpar Festgeld findet nach Ablauf der Laufzeit eine automatische Verlängerung (Prolongation) statt. Das bedeutet, dass dein Festgeld zum dann geltenden Zinssatz erneut angelegt wird, sofern du nicht rechtzeitig widersprichst. Prüfe daher vor Laufzeitende, ob eine Wiederanlage zu den neuen Konditionen gewünscht ist. Falls nicht, kannst du die automatische Verlängerung in der Regel im Online-Banking deaktivieren oder der Prolongation fristgerecht widersprechen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das HoistSpar Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die HoistSpar führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Schweden an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.