Die European Merchant Bank (EMBank) wurde im Dezember 2018 durch die Europäische Zentralbank lizenziert. Mit Sitz in der litauischen Hauptstadt Vilnius zeichnet sich die Bank insbesondere durch die langjährigen Erfahrungen und die Kompetenz des Managements im europäischen Bankengeschäft aus. Das Angebot… mehrDie European Merchant Bank (EMBank) wurde im Dezember 2018 durch die Europäische Zentralbank lizenziert. Mit Sitz in der litauischen Hauptstadt Vilnius… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
* Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin (ehemals WeltSparen) vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Raisin-Anlagekonto eröffnen. Anschließend kannst du bei Raisin das entsprechende Konto auswählen und dein Geld anlegen. Falls du Neukunde bei Raisin bist, kannst du dir über unseren Deal €20 Cashback sichern, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim European Merchant Bank Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
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Die European Merchant Bank führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Im Sitzland der Bank (Litauen) fällt eine Quellensteuer von 15% an, die dank des Doppelbesteuerungsabkommens auf 15% reduziert werden kann. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»). Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer trägst du in Zeile 51 («Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern») ein – sie wird dann auf deine deutsche Steuer angerechnet.
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.