Seit ihrer Gründung spielt die Caisse d’Epargne Grand Est Europe eine wichtige Rolle im wirtschaftlichen und sozialen Leben Frankreichs. Dabei geht Ihre Geschichte bis ins Jahr 1818 zurück. Heute kann sich die Bank sowohl auf ihre langjährigen Erfahrungen als auch auf die Stabilität der Groupe BPCE stützen… mehrSeit ihrer Gründung spielt die Caisse d’Epargne Grand Est Europe eine wichtige Rolle im wirtschaftlichen und sozialen Leben Frankreichs. Dabei geht Ihre… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
* Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin (ehemals WeltSparen) vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Raisin-Anlagekonto eröffnen. Anschließend kannst du bei Raisin das entsprechende Konto auswählen und dein Geld anlegen. Falls du Neukunde bei Raisin bist, kannst du dir über unseren Deal €20 Cashback sichern, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Caisse d'Epargne Grand Est Europe Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Über Vestonaut bekommst du €20 Cashback für die Eröffnung des Caisse d'Epargne Grand Est Europe Festgeld, sofern du Neukunde bei Raisin (ehemals WeltSparen) bist. Das Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin vermittelt. Sichere dir jetzt eine €20 Geldprämie, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Die Caisse d'Epargne Grand Est Europe führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Frankreich an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.