Die C24 Bank bietet ein kostenloses Girokonto inkl. Tagesgeldkonto, Mastercard-Debitkarte und Girocard an. Inzwischen ist auch die Eröffnung eines Festgeldkontos möglich. Die C24 Bank besitzt eine deutsche Banklizenz und wurde mit dem Ziel gegründet, Kunden ein besonders komfortables und sicheres Banking… mehrDie C24 Bank bietet ein kostenloses Girokonto inkl. Tagesgeldkonto, Mastercard-Debitkarte und Girocard an. Inzwischen ist auch die Eröffnung eines Festgeldkontos… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim C24 Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
€30 Cashback über Vestonaut für die reine Kontoeröffnung und €75 Geldprämie, wenn du in der App den Kontoumzug von deinem bestehenden Girokonto zu C24 durchführst. Insgesamt ergeben sich so bis zu €105 Neukundenbonus.
€30 Cashback über Vestonaut für die reine Kontoeröffnung.
Für Bestandskunden ist aktuell keine Prämie verfügbar.
Alle Details findest du auf der C24 Girokonto Deal-Seite.
Die Eröffnung dieses Festgeldkontos setzt ein Girokonto bei der Bank voraus. Um das Festgeld eröffnen zu können, musst du also zunächst das Girokonto eröffnen, falls du dieses nicht bereits hast.
Die C24 Bank führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.