Die BGFIBank Europe S.A. ist ein französisches Kreditinstitut mit Sitz in Paris (8. Arrondissement) und wurde 1990 als europäische Tochtergesellschaft der BGFIBank-Gruppe gegründet. Die Muttergesellschaft hat ihren Hauptsitz in Libreville, Gabun, und ist in zehn afrikanischen Ländern vertreten. Die… mehrDie BGFIBank Europe S.A. ist ein französisches Kreditinstitut mit Sitz in Paris (8. Arrondissement) und wurde 1990 als europäische Tochtergesellschaft… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
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Beim BGFIBank Europe Festgeld findet nach Ablauf der Laufzeit eine automatische Verlängerung (Prolongation) statt. Das bedeutet, dass dein Festgeld zum dann geltenden Zinssatz erneut angelegt wird, sofern du nicht rechtzeitig widersprichst. Prüfe daher vor Laufzeitende, ob eine Wiederanlage zu den neuen Konditionen gewünscht ist. Falls nicht, kannst du die automatische Verlängerung in der Regel im Online-Banking deaktivieren oder der Prolongation fristgerecht widersprechen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das BGFIBank Europe Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Dieses Konto wird über das Vergleichsportal Check24 vermittelt. Du musst dich bei Check24 registrieren, um dieses Angebot nutzen zu können.
Die BGFIBank Europe führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Es fällt keine Quellensteuer in Frankreich an. Die Zinsen werden dir von der Bank unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.