Die BBVA Niederlassung Deutschland ist die deutsche Zweigniederlassung der spanischen Großbank Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (BBVA) mit Sitz in Frankfurt am Main. BBVA zählt zu den größten Finanzinstituten Europas und ist in über 25 Ländern weltweit tätig. In Deutschland bietet die Niederlassung… mehrDie BBVA Niederlassung Deutschland ist die deutsche Zweigniederlassung der spanischen Großbank Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (BBVA) mit Sitz in Frankfurt… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim BBVA Flexgeld mit Girokonto ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Das Flexible Festgeld der BBVA ist ein Flexgeld: Du erhältst feste Zinsen für die gewählte Laufzeit (6 Monate bis 5 Jahre), kannst die Anlage aber jederzeit gebührenfrei kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung erhältst du für den tatsächlichen Anlagezeitraum eine Verzinsung von 1,00 % p. a. (statt des vereinbarten Laufzeitzinses). Die Kündigung ist direkt in der App oder im Online-Banking möglich. Anlage von €500 bis €1.000.000. Voraussetzung ist ein kostenloses BBVA Girokonto (dauerhaft gebührenfrei, deutsche IBAN). Einlagen über den spanischen Einlagensicherungsfonds (FGD) bis €100.000 pro Kunde abgesichert.
Die Eröffnung dieses Flexgeldkontos setzt ein Girokonto bei der Bank voraus. Um das Flexgeld eröffnen zu können, musst du also zunächst das Girokonto eröffnen, falls du dieses nicht bereits hast.
Die BBVA Niederlassung Deutschland führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.