Das Bankhaus Rautenschlein ist eine deutsche Privatbank mit Sitz in Bad Homburg, die 1923 gegründet wurde und sich auf die Betreuung vermögender Privat- und Firmenkunden spezialisiert hat. Das Institut bietet neben klassischen Konten- und Finanzierungsprodukten auch Geldanlagen wie Festgeld an. Über… mehrDas Bankhaus Rautenschlein ist eine deutsche Privatbank mit Sitz in Bad Homburg, die 1923 gegründet wurde und sich auf die Betreuung vermögender Privat… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
* Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Growney vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Growney-Anlagekonto eröffnen. Anschließend kannst du bei Growney das entsprechende Konto auswählen und dein Geld anlegen. Growney bietet einen Zinsmarktplatz und optional auch ETF-Anlageprodukte.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Bankhaus Rautenschlein AG Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Bankhaus Rautenschlein AG Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Growney vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Growney-Anlagekonto eröffnen, bevor du das Konto auswählen und dein Geld anlegen kannst.
Die Bankhaus Rautenschlein AG führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.