Die Banca Progetto ist eine italienische Digitalbank mit Hauptsitz in Mailand. Sie wurde 2016 als Tochtergesellschaft von BPL Holdco S.à.r.l., einem Investmentvehikel der US-amerikanischen Oaktree Capital Management, gegründet. Die Bank bedient kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatkunden… mehrDie Banca Progetto ist eine italienische Digitalbank mit Hauptsitz in Mailand. Sie wurde 2016 als Tochtergesellschaft von BPL Holdco S.à.r.l., einem… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
* Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Growney vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Growney-Anlagekonto eröffnen. Anschließend kannst du bei Growney das entsprechende Konto auswählen und dein Geld anlegen. Growney bietet einen Zinsmarktplatz und optional auch ETF-Anlageprodukte.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Banca Progetto Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Banca Progetto Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Growney vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Growney-Anlagekonto eröffnen, bevor du das Konto auswählen und dein Geld anlegen kannst.
Die Banca Progetto führt die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Im Sitzland der Bank (Italien) fällt grundsätzlich eine Quellensteuer von 26% an, die aber dank des Doppelbesteuerungsabkommens auf 0% reduziert werden kann. Die Zinsen werden dir somit unversteuert gutgeschrieben. Die Zinserträge musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben (Anlage KAP). Aber keine Panik! Bei ausländischen Zinserträgen ist das sehr einfach: Du trägst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung einfach die Summe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Zinsen ein (Zeile 19 «Ausländische Kapitalerträge»).
Der Sparerpauschbetrag (€1.000 pro Person, €2.000 bei Zusammenveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner) gilt auch für Zinserträge ausländischer Banken. Da kein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, erfolgt die Verrechnung über die Steuererklärung.