Die Arab Banking Corporation SA bietet Transaction Banking und Corporate Treasury Dienstleistungen durch die Zentrale in Paris und durch zwei Niederlassungen in Frankfurt und Mailand an. Die Bank ist eine Tochtergesellschaft der Arab Banking Corporation BSC in Bahrain, die eine der führenden internationalen… mehrDie Arab Banking Corporation SA bietet Transaction Banking und Corporate Treasury Dienstleistungen durch die Zentrale in Paris und durch zwei Niederlassungen… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich.
* Dieses Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin (ehemals WeltSparen) vermittelt. Du musst also erst ein kostenloses Raisin-Anlagekonto eröffnen. Anschließend kannst du bei Raisin das entsprechende Konto auswählen und dein Geld anlegen. Falls du Neukunde bei Raisin bist, kannst du dir über unseren Deal €20 Cashback sichern, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Arab Banking Corporation SA Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Über Vestonaut bekommst du €20 Cashback für die Eröffnung des Arab Banking Corporation SA Festgeld, sofern du Neukunde bei Raisin (ehemals WeltSparen) bist. Das Konto wird über den Anlagemarktplatz Raisin vermittelt. Sichere dir jetzt eine €20 Geldprämie, wenn du min. €5.000 für min. 6 Monate anlegst.
Die Arab Banking Corporation SA führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.