Die Aachener Bank eG ist ein in Aachen ansässiges Kreditinstitut mit langer Tradition. Sie wurde im Jahr 1875 von engagierten Aachener Bürgern als Genossenschaftsbank gegründet und hat seitdem eine feste Verankerung in der Region. Ihr Geschäftsgebiet erstreckt sich auf die Stadt und die StädteRegion… mehrDie Aachener Bank eG ist ein in Aachen ansässiges Kreditinstitut mit langer Tradition. Sie wurde im Jahr 1875 von engagierten Aachener Bürgern als Genossenschaftsbank… mehr
Dieses Zuwachssparen-Produkt hat gestaffelte Zinssätze über die gesamte Laufzeit. Es entspricht einem Festgeld mit einem Effektivzins von 1,80 % p.a. Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert.
Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim Aachener Bank Sparkonto ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das Aachener Bank Sparkonto bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Ein Konto mit Prämie findest du aber im Widget «Festgeld mit Prämie», im Festgeld-Rechner oder bei den Deals.
Die Aachener Bank führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.