Depotführende Stelle ist smartbroker+ / Verwahrstelle laut Konto (Baader oder IBKR). Ein Depotübertrag ist eingehend und ausgehend möglich. Eingang über die Verwahrstelle; fremde Spesen möglich.
€50 Geldprämie, wenn du innerhalb von 4 Wochen nach Depoteröffnung einen Bestand von min. €500 im Depot erreichst — z. B. per Einzahlung, Wertpapierkauf oder Depotübertrag.
Ein Girokonto ist für das Depot in der Regel nicht nötig. Für die aktuelle Prämie musst du Geld einzahlen und Wertpapiere übertragen. Die Prämie kommt als Geldprämie vom Depotanbieter und höhere Zinsen bei Zinskonto.
Ja, ein eingehender Depotübertrag ist möglich. Eingang über die Verwahrstelle; fremde Spesen möglich.
Ja, ein ausgehender Depotübertrag ist möglich. Ausgang über die Verwahrstelle; Entgelt laut smartbroker+-Verzeichnis.
Nein, ein interner Depotübertrag ist nicht möglich. Ein gesonderter interner Depot-zu-Depot-Übertrag ist nicht dokumentiert. In der Regel gibt es ein Depot je Kundschaft; Umschichtungen laufen als Verkauf und Kauf.
In AT nicht steuereinfach. Übertrag über die hinterlegte Lagerstelle.
Übertragen werden typischerweise börsengehandelte Aktien und ETFs, sofern die aufnehmende Stelle die Gattung und die Lagerstelle führt. Investmentfonds, Anleihen, Zertifikate und Derivate nur, wenn beide Seiten sie verwahren können; sonst wird die Position abgelehnt oder muss verkauft werden. Krypto, CFDs und nicht stückeverwahrte Produkte gehören nicht in diesen Übertrag.
Im Inland dauert ein Übertrag oft mehrere Bankarbeitstage bis wenige Wochen. Fondsanteile, Auslandsverwahrung und unvollständige Anschaffungsdaten verlängern das. Die abgebende Stelle, die Lagerstelle und die Vollständigkeit der Unterlagen entscheiden über die konkrete Dauer.
€50 Geldprämie, wenn du innerhalb von 4 Wochen nach Depoteröffnung einen Bestand von min. €500 im Depot erreichst — z. B. per Einzahlung, Wertpapierkauf oder Depotübertrag.
Für die Übertragsprämie zählen Aktien, ETFs, Investmentfonds, Geldmarkt-ETFs, Geldmarktfonds, sonstige Wertpapiere wie Anleihen und Euro-Einzahlungen (kein Stückübertrag).
Über unseren Link:
€50 Geldprämie, wenn du innerhalb von 4 Wochen nach Depoteröffnung min. €500 einzahlst.
Innerhalb von 4 Wochen nach erfolgreicher Depoteröffnung (Stichtag) muss ein Depot-, Kryptowallet- oder Verrechnungskonto-Bestand von min. €500 vorhanden sein. Dieser Bestand und das Depot müssen bis zum Stichtag bestehen (nicht vorher auszahlen und das Depot nicht kündigen).
Der Mindestbestand kann erreicht werden durch:
- Einzahlung
- Kauf von Wertpapieren
- Depotübertrag mit eingebuchten Wert von min. €500
Wichtig ist, dass in Summe min. €500 erreicht werden.
Die Gutschrift der Prämie erfolgt auf das Referenzkonto. Prüfung und Auszahlung der Prämie erfolgen im Folgemonat nach Ablauf des Stichtags.
Zinskonto (Baader Bank) (EUR): 2,00% p.a..
2,00% p.a. bis €100.000 (EZB-Einlagesatz − 0,25%), 1,75% p.a. von €100.000 bis €1.000.000 (EZB-Einlagesatz − 0,5%), darüber 0%.
Steuereinfach: Nein. In Österreich ist das smartbroker+-Depot nicht steuereinfach. Die deutsche Bank führt keine KESt ab. In Deutschland wäre dasselbe Depot in der Regel steuereinfach (Abgeltungsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Österreichische Steuerpflichtige müssen die Erträge selbst angeben oder einen Steuerberater beauftragen.
Anschaffungsdaten solltest du vor dem Übertrag klären; eine automatische KESt-Übernahme wie bei einer österreichischen Depotbank gibt es hier nicht.
Depotführung ohne klassische laufende Depotgebühr, Orders je nach Verwahrstrecke und Handelsplatz laut smartbroker+-Verzeichnis. In AT nicht steuereinfach.
smartbroker+ Depotübertrag, Stand Juli 2026.