Das Junior-Depot der Volksbanken Raiffeisenbanken eröffnen Eltern oder gesetzlich Vertretende im Namen eines Kindes, ab der Geburt. Sie verwalten es treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. Mit dem 18. Geburtstag verfügt das Kind allein, und die Bank wandelt das Depot in ein reguläres Wertpapierdepot um. ETF-Sparpläne und Einzelaktien sind möglich. Eine einheitliche Depotgebühr nennt der Ratgeber nicht.
Volksbanken Raiffeisenbanken bezeichnet das Angebot als Junior-Depot. Im Vergleich steht es als normales Depot. Altersangabe: ab Geburt, Verwaltung bis zur Volljährigkeit.
Als Merkmale genannt: bis zur Volljährigkeit.
Zur Depotführung ist nichts genannt.
Ein ETF-Sparplan ist möglich.
Einzelaktien sind möglich.
Weitere Kosten sind nicht genannt.
Eröffnen dürfen: Gesetzliche Vertretung.
Ein Mindestalter in vollen Lebensjahren ist nicht genannt. Die Altersangabe steht oben. Ein Höchstalter in Jahren ist nicht genannt.
Mit dem 18. Geburtstag verfügt das Kind allein. Die Bank wandelt das Depot in ein reguläres Wertpapierdepot um.
Zu den handelbaren Produkten ist nichts genannt.
Folgende Quellen wurden verwendet:
Ratgeber Junior-Depot: https://www.vr.de/privatkunden/produkte/geldanlage/depot-brokerage/junior-depot.htmlWeitere Depots für Kinder und Jugendliche stehen in diesen Vergleichen: