Das Kinderkonto von OSKAR gibt es nur für Minderjährige und steht auf den Namen des Kindes. Eröffnen dürfen nur Erziehungsberechtigte, und zwar im Namen des Kindes. Nach der Volljährigkeit ist ausschließlich das Kind verfügungsberechtigt. Die Gebühr setzt sich aus 0,425% pro Jahr Vermögensverwaltung und 0,425% pro Jahr Service-Gebühr zusammen. Die Mindestanlage liegt bei €25, als Sparplan oder einmalig. Einzelaktien sind nicht vorgesehen.
OSKAR bezeichnet das Angebot als Kinderkonto. Im Vergleich steht es als Robo Advisor. Altersangabe: nur für Minderjährige, auf den Namen des Kindes.
Als Merkmale genannt: Robo Advisor, U18, ab €25.
Zur Depotführung ist angegeben: 0,425% p.a. Vermögensverwaltung und 0,425% p.a. Service-Gebühr.
Ein ETF-Sparplan ist möglich.
Einzelaktien sind nicht möglich.
Weitere Kosten sind nicht genannt.
Eröffnen dürfen: Nur Erziehungsberechtigte im Namen des Kindes.
Ein Mindestalter in Jahren ist nicht genannt. Ein Höchstalter in Jahren ist nicht genannt.
Nach der Volljährigkeit ist ausschließlich das Kind verfügungsberechtigt.
Mindestanlage €25 als Sparplan oder einmalig.
Folgende Quellen wurden verwendet:
ETF-Sparplan für Kinder: https://www.oskar.de/etf-sparplan-kinder/Weitere Depots für Kinder und Jugendliche stehen in diesen Vergleichen: